FAQ Bereich der Steuerkanzlei Ratzke Hill

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Allgemeine FAQs

  • Typische Fragen zur Betriebsprüfung

    Eine Betriebsprüfung ist angekündigt worden – und schon hat man viele Fragen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die typischsten Fragen zur Betriebsprüfung auf und beantworten Ihnen diese.

    1. Wieso gerade ich? Gibt es einen besonderen Grund für diese Prüfung und warum wurde ausgerechnet ich ausgewählt?

    Jedes Unternehmen wird mehr oder weniger regelmäßig geprüft. Eine lückenlose Überprüfung aller Unternehmer ist jedoch aufgrund der großen Anzahl nicht möglich. Für die Finanzbehörde gibt es hier drei Auswahlkriterien:

    • Sie wurden schon besonders lange oder womöglich überhaupt noch nie geprüft.
    • Ihre Prüfung ist aufgrund einer Computerauswahl rein zufällig.
    • Sie haben irgendwie die Aufmerksamkeit des Finanzamts erregt.

    2. Was weiß der Prüfer über mich?

    Manchmal relativ wenig, oft aber mehr als Sie glauben!

    Dem Prüfer stehen die abgegebenen Bilanzen und Steuererklärungen zur Verfügung. Vielleicht verfügt er sogar über besondere Informationen, die er anlässlich einer Prüfung bei einem Ihrer Geschäftspartner, von anderen Behörden oder aus Gerichtsakten erhalten hat. Oder haben Sie vor kurzem Ihren Buchhalter entlassen, sich scheiden lassen oder Ihren Nachbarn verärgert?

    3. Wie kann ich mich am besten auf die Prüfung vorbereiten?

    In einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrem Steuerberater vor der Prüfung sollten sie mögliche Diskussions- und Angriffspunkte des Prüfers ausfindig machen und einen Gegenstrategie entwickeln. Weiter sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater Ihre Unterlagen hinsichtlich verfänglicher Dokumente sichten.

    4. Die Prüfungsanmeldung kommt jetzt gerade besonders ungelegen (Hochsaison, Erkrankung, Urlaubspläne)!

    Wenn Sie einen guten Grund für eine Verschiebung haben, wird Ihr Steuerberater versuchen, eine Verschiebung für Sie durchzusetzen.

    5. Wird der Prüfer mir und meinen Mitarbeitern während der gesamten Prüfung über die Schulter blicken?

    Nein. Stellen Sie dem Prüfer eine geeignete Ansprechperson vor, die dann regelmäßig mit dessen Fragen konfrontiert wird.

    6. Wie sieht es mit meiner Privatsphäre aus, darf diese den Prüfer interessieren? Darf der Prüfer meine Privatwohnung aufsuchen?

    Im Regelfall nicht. Haben Sie in Ihrer Privatwohnung jedoch ein Arbeitszimmer, dann darf er auch Ihre Privatwohnung aufsuchen.

    7. Darf der Prüfer in meine Privatkonten Einsicht nehmen?

    Nein – außer auf Ihrem Privatkonto gehen auch betriebliche Zahlungen ein und aus.

    8. Interessieren den Prüfer auch meine privaten Anschaffungen?

    Nur dann, wenn Ihr privater Vermögenserwerb (Grund, Haus, Auto) nicht durch Ihre dem Finanzamt erklärten Einkünfte gedeckt ist.

    9. Darf der Prüfer meine Familienangehörigen befragen?

    Nein. Ihre engsten Familienangehörigen müssen die Fragen des Prüfers nicht beantworten. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass jede Person verpflichtet ist, Fragen des Prüfers zu beantworten (z. B. Geschäftspartner).

    10. Darf der Prüfer Einsicht in Unterlagen anderer Behörden und Gerichtsakten nehmen?

    Ja, er hat weitgehende Einsichtsmöglichkeiten, die er auch EDV-unterstützt einholen kann.

    11. Worüber wird häufig mit dem Prüfer diskutiert?

    Je nach Branche sind die Diskussionspunkte verschieden. Oft geht es aber um folgende Bereiche:

    • Sind alle Betriebsausgaben auch wirklich Betriebsausgaben?
    • Können Sie den Werbecharakter Ihrer Bewirtungskosten tatsächlich konkret nachweisen?
    • Fahren Sie wirklich mit Ihrem Firmenauto so wenig privat?
    • Haben Sie sämtliche Anlagegüter auch wirklich im Betrieb stehen?
    • Deckt Ihr erklärtes Einkommen Ihre Lebenshaltungskosten?
    • Gibt es Differenzen bei der Kalkulation?
    • Würden Sie einem Fremden für die gleiche Leistung gleich viel zahlen wie Ihren Familenangehörigen?

    12. Worum geht es bei der Schlussbesprechung?

    Am Ende einer Betriebsprüfung steht die sogenannte Schlussbesprechung. Dabei kann der Vorgesetzte des Prüfers zusätzlich anwesend sein. In der Schlussbesprechung werden die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Folgerungen erörtert. Wie so oft im Leben, bedarf es auch hier manchmal eines Kompromisses.

    In der Praxis hat die Schlussbesprechung einen hohen Stellenwert und bedarf nicht nur einer genauen Vorbereitung, sondern erfordert ein hohes fachliches Wissen, taktisches Geschick, rhetorische Qualitäten und Fingerspitzengefühl.

    Nach der Schlussbesprechung dauert es noch ca. 1-2 Monate bis Sie die Bescheide des Finanzamts erhalten. Für eine eventuelle Nachzahlung haben Sie dann einen weiteren Monat Zeit.

    13. Ist die sich aufgrund der Schlussbesprechung ergebende Nachzahlung unumstößlich?

    Nein. Sollten die Prüfungsfeststellungen bei Ihnen strittig bleiben, ist die Möglichkeit eines Einspruchs möglich.

    14. Wann kann eine zusätzliche Finanzstrafe auf mich zukommen?

    Jeder Prüfungsbericht wird auch der Strafsachenstelle des Finanzamts zugeleitet, die bei Verdacht einer Abgabenhinterziehung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit ein Finanzstrafverfahren einleiten kann. Sofern ein solcher Fall auftritt, sollten Sie umgehend Ihren Steuerberater kontaktieren, da weitgehende Folgen möglich sind.

  • Wir sind verheiratet, welche Steuerklassenkombination sollen wir wählen?

    Für den Lohnsteuerabzug kann von Ehegatten, die die Voraussetzungen für die Steuerklasse IV erfüllen, auch die Steuerklassenkombination III/V gewählt werden. Grundsätzlich gilt: Wenn beide Ehegatten gleich viel verdienen führt die Steuerklassenkombination IV/IV zum zutreffenden Lohnsteuerabzug. Verdienen die Ehegatten unterschiedlich, so kann die Steuerklassenkombination III/V gewählt werden. In dieser Kombination ist der Höhververdienende in der Steuerklasse III und der Geringverdiender in der Steuerklasse V. Wenn der Arbeitslohn des höherverdienenden Ehegatten (III) 60 % und des geringerverdienenden (V) 40 % des gesamten Arbeitslohns beider Ehegatten ausmacht, so wird die Lohnsteuer in dieser Kombination zutreffend erhoben. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (in dieser Kombination Pflicht) kommt es zu einer Lohnsteuer-Nachzahlung, wenn der Arbeitslohn des geringerverdienenden Ehegatten weniger als 40 % des „Gesamtlohnes“ ausmacht, da eine zu geringe Lohnsteuer erhoben wird.
    Beachten Sie auch, dass die Steuerklassenwahl auch für außersteuerliche Angelegenheiten wichtig sein kann, wie z. B. für Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen, - Mutterschafts-, Krankengeld, usw.). Diese werden vom zuletzt bezogenen Nettolohn berechnet. Und dieser Nettolohn ist in der Steuerklasse V niedriger als in der Steuerklasse IV oder II. Somit kann sich die Wahl der Steuerklassenkombination V/III negativ auf Lohnersatzleistungen auswirken.

  • Wie setzt sich die Rechnung eines Steuerberaters zusammen?

    Die Gebühr des Steuerberaters richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und orientiert sich an den Werten, die sich aus den einzelnen Sachverhalten ergeben sowie nach dem Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad. Diese Info wird Ihnen hier sicherlich noch nicht weiterhelfen. Sprechen Sie uns bitte an, gerne nennen wir Ihnen Vorab einen Kostenrahmen. Auch gut sortierte Unterlagen werden mit einer kürzeren Bearbeitungsdauer belohnt.

  • Wie lange ist die Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen?

    Buchhaltungsunterlagen, Kassenbücher, Belege, Jahresabschlüsse, Bankauszüge, Steuerbescheide und Steuererklärungen sollten Sie grundsätzlich 10 Jahre lang aufbewahren.

  • Wie kann ich mich auf eine Außenprüfung vorbereiten?

    Sehr wichtig ist eine sorgfältige Vorbereitung. Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengestellt:

    • Suchen Sie Verträge, Urkunden, usw. vor und nicht während der Prüfung zusammen.
    • Geben Sie vor Prüfungsbeginn allen Mitarbeitern und Betriebsangehörigen den Termin der Prüfung bekannt.
    • Weisen Sie alle Mitarbeiter darauf hin, Fragen des Prüfers nicht zu beantworten, sondern den Prüfer an den Steuerpflichtigen oder die Auskunftsperson zu verweisen.
    • Erfragen Sie im Vorfeld die Prüfungsschwerpunkte beim Prüfer.
    • Mittels Steuer- und Betriebsprüfungsakten wird sich der Prüfer auf die Prüfung vorbereiten. Hierbei steht der Vorbericht im Vordergrund. Dort aufgezeichnete Schwachstellen wird der Prüfer erneut überprüfen und kontrollieren, ob die damals bemängelten Unregelmäßigkeiten dauerhaft beseitigt wurden.
    • Ihr Betrieb wird vom Prüfer mit Branchenrichtsätzen verglichen werden. Sollte Ihr Betrieb aus dem Rahmen dieser Richtsätze fallen, sollten Sie eine plausible Erklärung dafür abgeben können.
    • Die Vollständigkeit der Buchungsbelege ist wichtig. Achten Sie darauf, dass Sie kleine gelbe Haftnotizen auf evtl. ungeklärten Vorgängen beseitigen. Denn markierte Belege wird der Prüfer als besonders „prüfungsbedürftig“ einstufen. Ein gängiges Prüfungsmittel ist die Umsatzverprobung, wenn der Prüfer an der Vollständigkeit der Aufzeichnungen Zweifel hat. Die Rohgewinnspanne aus den Einkaufs- und Verkaufspreisen wird hier anhand betrieblicher Preislisten ermittelt, und mittels der dann gebuchten Umsätze mit dem Wareneinsatz verpobt. Es drohen Umsatzschätzungen oder gar strafrechtliche Konsequenzen, wenn der Prüfer hier ein Missverhältnis feststellen sollte.
    • Ebenso werden Bareinlagen und –entnahmen genau untersucht und mit Ihrem privaten Lebensstandard verglichen. Sind die Privatentnahmen gering, so vermuten Prüfer gerne „Schwarzgeld“, welches zur Finanzierung der privaten Lebensführung verwendet wird. Sollten die Privatentnahmen sehr hoch sein, so vermutet der Prüfer gerne Konten in der Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg. Auf Nachfragen des Prüfers sollten Sie hier vorbereitet sein und bestenfalls einen Nachweis auch bei länger zurückliegenden Transaktionen vorlegen können. Der große Gewinn im Spielcasino oder die reiche amerikanische Erbtante sind hier als Grund für den plötzlichen Vermögenszuwachs leider nicht ausreichend.
  • Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

    Grundsätzlich ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie derzeit wohnen, für Sie zuständig. Beziehen Sie Einkünfte aus einer selbständigen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit, so ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Geschäfts- bzw. Betriebssitz liegt, für Sie zuständig.

    Haben Sie in Deutschland mehrere Wohnungen, so gelten folgende Regelungen:

    • Das Finanzamt des Wohnsitzes an dem sich Ihre Familie vorwiegend aufhält, wenn Sie verheiratet und nicht dauernd getrennt leben ist für Sie zuständig.
    • Sie sind nicht verheiratet, so ist das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Dieses Finanzamt ist auch zuständig, wenn Sie verheiratet sind und schon länger als seit dem 1.1. des Jahres, für das die Steuererklärung abgegeben wird, getrennt leben.
    • Sie sind verheiratet sind und seit einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr, für das die Erklärung abgegeben wird, getrennt leben, so ist das zuletzt mit Ihrer Besteuerung befasste Finanzamt für Sie zuständig.
  • Welche Fristen sind bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung zu beachten?

    Ihre Steuererklärung muss grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind. Auf begründeten Antrag hin kann Ihnen das Finanzamt eine Fristverlängerung gewähren. Wird Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein angefertigt, so kann die Steuererklärung bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden. Beantragen Sie die Veranlagung, so können Sie Ihre Steuererklärung innerhalb der auf das Veranlagungsjahr folgenden 4 Jahre einreichen.

  • Was ist die digitale Lohnsteuerkarte?

    Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgebern einige Informationen, wie z. B. Steuerklasse oder Freibeträge nennen, damit dieser die Lohnsteuer abführen kann. Bislang gab es diese Informationen auf der Lohnsteuerkarte auf Papier. Seit dem Jahr 2013 wird das Verfahren auf die elektronische Lohnsteuerkarte umgestellt und der Arbeitnehmer muss nur noch seine Steuer-Identifikationsnummer angeben. Mit dieser Identifikationsnummer erhält der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann direkt von der Finanzverwaltung.

  • Wann muss ich überhaupt Steuern zahlen?

    Bei Ledigen fallen ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von € 8.005,00 Steuern an, bei Verheirateten liegt diese Grenze bei € 16.009,00 (Stand 2010; § 32a Abs. 1 Nr. 2-5 EStG).

    In der Steuererklärung wurde übersehen, einige Kosten geltend zu machen. Kann das nachgeholt werden?

    Grundsätzlich kann innerhalb einer Rechtsbehelfsfrist von vier Wochen alles was vergessen bzw. übersehen wurde nachgereicht werden. Nach dieser Frist wird es etwas schwieriger. Es muss geprüft werden, ob der Bescheid den Vermerk „Unter Vorbehalt der Nachprüfung“ enthält. Ist dies der Fall, so kann noch alles korrigiert und geändert werden – unabhängig davon wer den Fehler gemacht hat. Fehlt dieser Vermerk, so besteht nur noch in Ausnahmefällen die Möglichkeit, den Bescheid zu Ihren Gunsten korrigieren zu lassen. Wenn es sich hierbei um größere Beträge handelt, sollten Sie hier einen Steuerberater um Hilfe bitten.

  • Steuer-Identifikationsnummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – was ist der Unterschied?

    Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) ersetzt für den Bereich der Einkommensteuer Ihre Steuernummer. Diese Identifikationsnummer bleibt Ihr Leben lang gültig und wird auch nicht durch Heirat oder Umzug geändert. Die Steuer-Identifikationsnummer ist 11-stellig und enthält weder über Sie noch über das zuständige Finanzamt Informationen.

    Dagegen ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eine eigenständige Nummer und wird Unternehmen zusätzlich zur o. g. Steuernummer auf Antrag erteilt und wird z. B. für den Vorsteuerabzug benötigt.

  • Passieren dem Finanzamt beim Erlass von Steuerbescheiden häufig Fehler?

    Schätzungen zu folge werden bis zu 80 % der Steuerbescheide fehlerhaft erlassen – jedoch nicht immer zu Lasten des Steuerzahlers. Weicht das Finanzamt allerdings zu Ihren Lasten von Ihrer Steuererklärung ab, dann sollten Sie die Begründung ganz genau prüfen. Denn – obwohl gesetztlich vorgeschrieben – fehlt in vielen Fällen die Begründung. Ist dies der Fall, dann sollten Sie beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Es beginnen übrigens auch keine Fristen zu laufen, wenn die Begründung fehlt. Somit kann auch nach Ablauf der vierwöchigen Rechtsbehelfsfrist noch Einspruch eingelegt werden.

  • Muss bei einer steuerlichen Außenprüfung eine schriftliche Prüfungsanordnung der Finanzbehörde vorliegen?

    Eine mündlich erteilte Prüfungsanordnung ist nichtig. Sie muss in schriftlicher Form vorliegen.
    Der Steuerprüfer darf ohne Prüfungsanordnung keine Prüfungshandlungen vornehmen. Weiter sind Sie nicht zur Mitwirkung und Duldung verpflichtet. Die Prüfungsanordnung muss folgende Punkte enthalten:

    • Voraussichtlicher Prüfungsbeginn
    • Ort der Prüfung
    • Name des Prüfers
    • Zu prüfenden Steuerarten

    Der Prüfungstermin ist mit einer Frist von 2 Wochen (Klein –und Mittelbetriebe) bzw. 4 Wochen (Großbetriebe) bekanntzugeben.

  • Mit der steuerlichen Behandlung eines Sachverhaltes durch das Finanzamt sind Sie nicht einverstanden. Kann man dagegen etwas machen und was kostet es?

    Legen Sie schriftlich Einspruch ein. Dadurch entstehen für Sie keine Kosten. Der Einspruch kann durch Sie oder Ihren Steuerberater begründet werden. Wenn Sie die Hilfe des Steuerberaters in Anspruch nehmen, so werden Ihnen von Ihrem Steuerberater Gebühren berechnet. Diese sind abhängig von der Höhe der strittigen Steuer und dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit. In vielen Fällen erläßt das Finanzamt leider falsche Bescheide oder nimmt eine enge Rechtsauslegung zu Ihren Lasten vor. Hier lohnt es sich im Zweifel schon, wenn es sich um größere Beträge handelt, die Erfolgsaussichten prüfen zu lassen. Denn manchmal ist das Problem schnell und leicht zu lösen. Unser Tipp: Oft sind die Auskünfte oder Begründungen des Finanzamts nicht zutreffend. Verlassen Sie sich nicht darauf!

  • Kann man Steuerberatungskosten absetzen?

    Steuerberatungskosten sind derzeit nicht als Sonderausgaben absetzbar, soweit sie privat veranlasst wurden. Jedoch gilt dies nur für solche Kosten, die keiner Einkunftsart zugeordnet werden können (z. B. die Erstellung des Mantelbogens der Steuererklärung). Stellen Steuerberatungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar (wenn man sie z. B. den Gewinneinkunftsarten zuordnen kann), dann sind sie von der Steuer absetzbar.

  • Kann ich einen Einspruch auch selbst einlegen?

    Für einen Einspruch brauchen Sie keinen Steuerberater. Das können Sie auch selbst erledigen. Es genügt ein kurzes, formloses Schreiben an das Finanzamt, aus dem hervorgeht, dass Sie Einspruch einlegen möchten. Der Einspruch sollte allerdings immer begründet werden. Wenn das Finanzamt Ihren Argumenten nicht folgt, so können Sie immer noch einen Steuerberater um Hilfe bitten.

  • Kann der Prüfungsbeginn bei einer Außenprüfung verlegt werden?

    Unter Angabe von wichtigen Gründen kann der Prüfungsbeginn auf Antrag verlegt werden. Z. B. wären wichtige Gründe:

    • Geschäftsreise oder Urlaub des Steuerpflichtigen
    • Erkrankung des Steuerpflichtigen
    • Besondere betriebliche Auslastung (saisonbedingt)
    • Andere Prüfungen die in diesen Zeitraum fallen (z. B. Sozialversicherung)
    • Beträchtliche Betriebsstörungen durch z. b. Umbau, Inventur, Messe, Umzug
    • Höhere Gewalt bzw. Betriebsstörung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Brandschaden)

    Der Verlegungsantrag ist weder frist- noch formgebunden. Wichtig ist nur, dass der Prüfungstermin noch nicht stattgefunden hat und durch die Finanzbehörde festgesetzt wurde. Wenn die Prüfung bereits begonnen hat, so kann nur noch eine Unterbrechung beantragt werden.

  • Ist in der Gebühr für die Steuererklärung die Steuerbescheidprüfung enthalten?

    Nein. Die Kosten für die Bescheidprüfung werden extra in Rechnung gestellt. Die Durchsicht und Prüfung des Bescheides wird nach Zeitaufwand berechnet. Sie erhalten von uns den Bescheid samt Anschreiben, in dem wir Ihnen die steuerliche Auswirkung aus dem Steuerbescheid (Steuererstattung oder –nachzahlung) erläutern.

  • In den Medien hört man oft von anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht oder beim Bundesfinanzhof. Wie kann ich davon profitieren?

    Legen Sie gegen den Bescheid Einspruch ein und benennen Sie das anhängige Verfahren. Das ist für Sie kostenlos und Sie bewahren sich die Chance, von einer positiven Entscheidung zu profitieren. Bedenken, dass das Finanzamt Sie wegen des Einspruchs schlechter stellt als vorher brauchen Sie nicht zu haben, denn es gibt ein sogenanntes „Verböserungsverbot“. Den Einspruch können Sie übrigens jederzeit zurücknehmen.

  • Es gibt gute EDV-Programme für die Erstellung der Steuererklärung. Wozu brauche ich dann überhaupt einen Steuerberater?

    Voraussetzung für die Nutzung der Programme ist, dass Sie sich mit dem Thema Steuern intensiv beschäftigen können und wollen. Sie werden für die Erstellung Ihrer Steuererklärung wesentlich länger benötigen als Ihr Steuerberater. Haben Sie jedoch die nötige Zeit, so können Sie mit den aktuellen Programmen durchaus in vielen einfachen Fällen Ihre Steuererklärung selber erstellen. Jedoch ist der Zeitaufwand bei komplizierten Fällen überproportional. Zudem besteht die Gefahr, dass wesentliche Punkte übersehen werden.

    Für die Erstellung der Steuererklärung eines Arbeitnehmers ohne weitere Einkünfte halten wir die Benutzung der Steuererklärungsprogramme für sinnvoll. Bei Vermietung oder einem eigenen Haus empfehlen wir Ihnen, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für Selbständige, die Ihre Steuererklärung selber machen möchten.

    Was ist zu tun, wenn das Finanzamt in meinen Steuerbescheid Beträge nicht anerkannt hat und ein bereits eingelegter Einspruch keinen Erfolg hatte und vom Finanzamt abgelehnt wurde? Muss ich mit Hilfe eines Fachanwalts Klage einreichen?

    Gegen die Einspruchsentscheidung kann innerhalb von 4 Wochen Klage beim Finanzgericht eingereicht werden. Hierfür wird kein Anwalt oder Steuerberater benötigt. Jedoch ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Steuerberater zu wenden. In der Regel hat ein Anwalt keine Erfahrungen im Steuerrecht, allenfalls im Verfahrensrecht. Am besten werden Sie von einem im finanzgerichtlichen Verfahren erfahrenen Steuerberater bei der steuerrechtlichen Argumentation unterstützt. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen hier gerne weiter!
    Sinnvoll ist ein Fachanwalt für Steuerrecht, wenn es sich um steuerstrafrechtliche Angelegenheiten (z. B. Steuerhinterziehung) handelt.

  • Darf bzw. kann ich meinen Steuerberater jederzeit wechseln?

    Es ist Ihre alleinige und persönliche Entscheidung, wen Sie mit der Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen. Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln.

    Gibt es keine offenen Gebührenrechnungen mehr, so ist der bisherige Berater aufgrund des Berufsrechts bei Unternehmen verpflichtet, alle notwendigen Daten unproblematisch z. B. per DATEV-Mandantenübetrag auf den neuen Berater zu übertragen. Der neue Berater reicht beim Finanzamt eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht mit dem Namen des neuen Beraters ein. Betrifft es nur die Einkommensteuer, so überlassen Sie uns einfach alle Ihnen vorliegenden Unterlagen.

  • Ab welchem Einkommen muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

    1. Bei Einkünften von mehr als € 410,00 pro Jahr außerhalb Ihrer Lohnsteuerkarte (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Unter Einkünften versteht man Einnahmen minus Ausgaben (Betriebsausgaben oder Werbungskosten). Somit sind nich allein die Einnahmen maßgebend.
    2. Wenn Sie Einkünfte über € 8.004,00 (Ehegatten € 16.008,00)haben und nicht Arbeitnehmer sind. (Stand 2010; § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG).

Photovoltaik-Anlagen

  • Was ist der Unterschied zwischen einem "Asset-Deal" und einem "Share-Deal"?

    Als Asset-Deal wird der Handel bezeichnet, bei dem es um den Kauf oder Verkauf einer Photovoltaik-Anlage geht. Sinngemäß übersetzt heißt Deal "Der Handel" und Asset "Vermögensgegenstand". Dabei bildet die Photovoltaik-Anlage den Vermögensgegenstand. Im Gegensatz hierzu spricht man vom Share-Deal, wenn nicht die Photovoltaik-Anlage alleine, sondern eine ganze Firma oder ein ganzes Unternehmen, die eine Photovoltaik-Anlage besitzt, verkauft wird. Hierbei wird nicht das einzelne Modul oder der Wechselrichter verkauft, sondern z. B. die GmbH-Anteile oder KG-Anteile, in deren Eigentum eine Photovoltaik-Anlage ist. Oft findet man diese Gestaltung auch bei größeren Freiflächen-Anlagen.

  • Was ist die Nennleistung?

    Bei standardisierten Testbedingungen im Labor (STC  - standard test conditions) für ein Modul ermittelte Spitzenleistung in Kilowatt peak (engl. peak = Spitze) (kWp). Toleranzen sind in einem vom Hersteller zu definierenden Maß (z. B. +/- 3%) zulässig.
    Bei Größen, wie z. B. Anlagekosten oder Anlagenertrag, ist es üblich, sich zur besseren Vergleichbarkeit auf die Nennleistung zu beziehen. Die Summe der installierten Modulleistungen ergibt die Gesamt-Nennleistung des Generators / des Kraftwerks.

  • Was ist ein Ertragswertverfahren?

    Das Ertragswertverfahren dient der Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten durch Kapitalisierung der zukünftigen Erträge, die mit diesem Objekten voraussichtlich erwirtschaftet werden (es wird insbesondere bei Bewertungen eines Unternehmens angewendet; vergl. Wikipedia).

    Lassen Sie sich den Ertragswert Ihrer Photovoltaik-Anlage vom Steuerberater ausrechnen, insbesondere im Fall der Scheidung oder des Unternehmensverkaufs.

  • Was ist ein Interner Zinsfuß?

    Die Interne-Zinsfuß-Methode (englisch IRR - Internal Rate of Return) ist ein Verfahren der dynamischen Investitionsrechnung. Sie ermöglicht für eine Investition oder Kapitalanlage, bei der unregelmäßige und schwankende Erträge anfallen, eine theoretische, mittlere, jährliche Rendite zu berechnen (vergl. Wikipedia).

    Von Ihrem Steuerberater können Sie erwarten, dass er Ihnen Ihren internen Zinsfuß für die Photovoltaik-Anlage ausrechnet.

  • Was ist ein Modul?

    Eine montagefertige Einheit aus werkseitig verschalteten Solarzellen, die der Stromerzeugung aus Sonnenlicht dient. Definiert wird ein Modul durch die Nenngrößen Leistung, Strom und Spannung mit entsprechenden zugelassenen Abweichungen. Dazu werden werkseitig eine Anzahl von Solarzellen in ein Solarmodul "gekapselt", um sie vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit und Luft zu schützen. Der Solargenerator wird durch mehrere Module gebildet.

  • Was ist eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch?

    Eine Grunddienstbarkeit bezeichnet ein Nutzungsrecht, das im Grundbuch eingetragen ist. Es ist z. B. vergleichbar mit einem Wegerecht, das einer bestimmten Person in einem Grundstück eingeräumt wird. Es dient lediglich zur Sicherstellung, dass der Käufer die Anlagen betreiben kann, und nicht vertrieben werden kann.

  • Was ist eine kWh?

    Die Einheit kWh (Kilowattstunde) bezeichnet die erzeugte Energiemenge. Die Grundeinheit ist Wh (Wattstunde). 1 kWh sind 1.000 Wh, das "k" bedeutet die Vertausendfachung. Genauso wie bei Meter und Kilometer.

  • Was ist Globalstrahlung?

    Globalstrahlung ist die summierte Energiemenge in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²a) die in Form von solarer Strahlungsenergie auf eine horizontale Fläche auftrifft.
    Die üblichen Werte liegen in Deutschland zwischen 950 und 1.100 kWh/m²a.

  • Was ist Mismatch?

    Hervorgerufene Minderleistung eines Strings bzw. des gesamten Generators durch werkseitige Fertigungstoleranzen. Das schlechteste Modul reduziert dabei die Leistung des gesamten Strings auf seine Leistung innerhalb einer Reihenschaltung.

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