Steuerstrafrecht - Top-Informationen für Sie von der Steuerkanzlei Ratzke Hill

Steuerstrafrecht in München: Unterstützung durch die Steuerkanzlei Ratzke & Hill

Das Steuerstrafrecht umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, die bei Verstößen gegen das Steuerrecht empfindliche Sanktionen festschreiben. Für Laien ist es oftmals schwierig, die Grenze zwischen der zulässigen Steuergestaltung und der illegalen Steuerhinterziehung zu erkennen. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, und auch bei Steuerordnungswidrigkeiten drohen empfindliche Geldbußen. Sehen Sie sich dem Vorwurf einer Steuerstraftat gegenüber oder fürchten eine bevorstehende Betriebsprüfung, die Unregelmäßigkeiten ans Tageslicht bringen könnte? Als Steuerberater in München bieten wir Ihnen schnelle und kompetente Hilfe.

Unsere Leistungen im Bereich Steuerstrafrecht

Sie haben ein akutes Problem mit dem Steuerstrafrecht? Wir unterstützen Sie in diesen Fällen:

    • Verdacht der Steuerhinterziehung
      Es steht der Verdacht der Steuerhinterziehung im Raum? Die Finanzbehörde wirft Ihnen vor, eine unvollständige oder falsche Steuererklärung abgegeben zu haben? Aus einem Verstoß gegen Vorschriften des Einkommen- oder Umsatzsteuergesetzes kann sich pflichtwidriges Verhalten ergeben.
    • Steuerverkürzung
      Sie stehen vor dem Problem, zu wenig Steuern bezahlt zu haben? Wir prüfen, ob eine Steuerverkürzung vorliegt.
    • Steuerordnungswidrigkeit
      Selbst wenn kein strafbares Verhalten vorliegt, kann Ihnen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit eine hohe Geldbuße drohen.
    • Durchsuchung durch die Steuerfahndung
      Ihnen steht eine Hausdurchsuchung oder Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume durch die Steuerfahndung bevor? Keine Sorge. Wir stehen Ihnen zur Seite und raten Ihnen dazu, zu schweigen.

Diese Problemfelder haben eines gemeinsam: Es ist stets der Expertenrat eines Steuerberaters dringend gefragt, um typische Stolperfallen zu vermeiden und einen positiven Verfahrensausgang zu erreichen.

Potenzielle Folgen von Steuerhinterziehung und -ordnungswidrigkeiten

Die möglichen Folgen im Steuerstrafrecht sind unangenehm. So droht im Falle einer Steuerhinterziehung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Bei einer schweren Steuerhinterziehung bewegt sich der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Auch der Versuch einer Steuerhinterziehung steht unter Strafandrohung. Bei Steuerordnungswidrigkeiten drohen empfindliche Geldbußen.

Kompetente Lösungen im Steuerstrafrecht von Ihrem Steuerberater in München

Als Steuerberater in München können wir Ihnen beim Verdacht einer Steuerhinterziehung helfen und Lösungen anbieten.

Steuerberater als Verteidiger vor der Finanzbehörde

Solange die Finanzbehörde das Steuerstrafverfahren in Händen hat, dürfen wir Sie als Ihr Steuerberater verteidigen. Als Alleinverteidiger haben wir alle strafprozessualen Rechte. Demnach dürfen wir die Akten einsehen, bei richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren anwesend sein und eigene Ermittlungen führen.

Unsere Befugnis, Sie als Beschuldigter verteidigen zu dürfen, endet, wenn die Strafsache von der Finanzbehörde an die Staatsanwaltschaft übergeben wird. Dann sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt die Verteidigung übernehmen.

Verteidigung mit Fachanwalt im Steuerstrafverfahren in München

Wir kennen unsere Kompetenzen als Steuerberater, aber auch unsere Grenzen. Deshalb arbeiten wir mit erfahrenen Fachanwälten für Strafrecht zusammen, damit Sie in Fällen von strafrechtlicher Relevanz direkt juristische Hilfe erhalten. Wenn Sie uns als Steuerberater wegen einer Steuerhinterziehung in München kontaktieren, können Sie daher sicher sein, kompetenten rechtlichen Beistand zu bekommen.

Team-Lösung mit Steuerberater und Fachanwalt: enge Zusammenarbeit im Steuerstrafrecht

In der Praxis bewährt sich regelmäßig eine enge Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Fachanwalt, um den Mandanten in heiklen Angelegenheiten des Steuerstrafrechts eine optimale Betreuung zu bieten. Als Steuerberater in München beraten wir Sie und Ihren Verteidiger im Steuerstrafverfahren mit unseren Fachkenntnissen und Erfahrungen im Steuerrecht. Wir können dazu beitragen, die von den Behörden erhobenen Vorwürfe zu entkräften und den finanziellen Schaden zu minimieren.

Der Verteidiger kann unterdessen mit seinen Kenntnissen des Strafprozessrechts und seiner Verhandlungserfahrung den Prozessverlauf und das Verhandlungsergebnis positiv beeinflussen. Wir stimmen uns eng mit Ihrem Strafverteidiger ab. Diese Aufgabenteilung ist die ideale Lösung für Mandanten, die in ein Steuerstrafverfahren verwickelt sind.

Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht in München bei Steuerhinterziehung und Selbstanzeige

Als Steuerberater in München sind wir in den Belangen des Steuerstrafrechts an Ihrer Seite:

  • Vertretung bei Steuerhinterziehung und Steuerordnungswidrigkeit
    Beim Verdachcht auf Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung oder Steuerordnungswidrigkeit vertreten wir Sie als Steuerberater in München.
  • Verteidigung im Steuerstrafverfahren
    Selbstverständlich ziehen wir rechtzeitig einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht hinzu, der Ihnen rechtlich beisteht, oder arbeiten mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen.
  • Steuerbefreiende Selbstanzeige
    Selbst bei vollendeter Steuerhinterziehung muss für Sie noch nicht alles verloren sein. Mit Ihren Experten für Steuerstrafrecht in München an Ihrer Seite können Sie unter Umständen die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens verhindern, indem Sie eine Selbstanzeige einreichen. Wir prüfen für Sie die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige und ergreifen die notwendigen Schritte.
  • Präventivberatung
    Frei nach dem Grundsatz „Es erst gar nicht so weit kommen lassen!“ bieten wir Ihnen eine umfangreiche Präventivberatung an. Im Zuge dessen klären wir Sie über mögliche steuerrechtliche Problemfelder und deren Folgen auf. So können wir Ihnen im besten Fall die Eröffnung eines Strafverfahrens oder eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit ersparen.

Steuerstrafrecht in München: Hier bekommen Sie schnelle Hilfe

Egal ob Sie ein konkretes Problem im Steuerstrafrecht haben oder Steuerstraftaten vorbeugen möchten, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 089 / 628 16 96 – 0 oder per E-Mail an info@steuerberater-muenchen.de. Wir helfen Ihnen weiter.

Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie einen dringenden Notfall haben, etwa weil Ihnen eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung bevorsteht, sind wir als Steuerberater in München auch außerhalb unserer Bürozeiten für Sie erreichbar. Unter dieser Notrufnummer erhalten Sie rasche Hilfe:

+49 (0) 151 / 12 24 01 34

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