Steuerfahndung

Definition: Was ist die Steuerfahndung?

Die Steuerfahndung übernimmt im Rahmen der behördlichen Ermittlungstätigkeit besondere Aufgaben. Sie fungiert in Steuerstrafsachen als Steuerpolizei, während sie im außerstrafrechtlichen Besteuerungsverfahren als Finanzbehörde auftritt. Damit kommt der Steuerfahndung eine Doppelfunktion zu. Es ist ihre Aufgabe, die Steuern einzutreiben, die den Ländern zustehen. Im Bund fungiert sie als Zollfahndungsdienst. Die Steuerfahndung ermittelt beispielsweise, ob Steuerpflichtige Steuern hinterzogen haben und in welcher Höhe dem Staat dadurch Steuereinnahmen entgangen sind.

Inhaltsverzeichnis

  • Organisation: Wie ist die Steuerfahndung organisiert?
  • Aufgaben: Was macht die Steuerfahndung?
  • Beispiele: Wann wird die Steuerfahndung aktiv?
    • Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung
    • Betriebsprüfung
  • Befugnisse: Was darf die Steuerfahndung?
    • Besteuerungsverfahren
    • Steuerstrafverfahren
    • Vorfeldermittlungen bei Verdacht auf Steuerverkürzung
  • Was dürfen Beschuldigte tun, wenn die Steuerfahndung kommt?
  • Was geschieht, wenn die Steuerfahndung Beweise findet?
  • Kontrolle: Wer kontrolliert das Vorgehen der Steuerfahndung?

Organisation: Wie ist die Steuerfahndung organisiert?

Die Steuerfahndung lässt sich sowohl den Finanzämtern in den Bundesländern als auch dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuordnen. Wie diese Behörde organisiert ist, ergibt sich aus den Verwaltungsvorschriften der Länder. In einigen Bundesländern wie Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es selbstständige Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung. Im Großteil der Länder ist die Steuerfahndung in die bestehenden Finanzämter eingegliedert. Die Steuerfahndung kooperiert eng mit der Polizei, den Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft und ausländischen Behörden.

Das Ministerium der Finanzen erschafft zur Bekämpfung schwerer Fälle von Steuerkriminalität ein neues Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität.

Welche Verfahrensvorschriften anwendbar sind, hängt von der Art der Aufgabe ab. Wenn die Steuerfahnder wegen eines Steuerstrafverfahrens (Strafverfolgung) ermitteln, gilt die Strafprozessordnung. Im Besteuerungsverfahren ist hingegen die Abgabenordnung anwendbar.

Aufgaben: Was macht die Steuerfahndung?

Die Aufgaben der Steuerfahndung sind in § 209 Abgabenordnung (AO) geregelt und sehen wie folgt aus:

  • Steuerstraftaten (zum Beispiel Steuerhinterziehung) und Steuerordnungswidrigkeiten (zum Beispiel leichtfertige Steuerverkürzung) erforschen
  • Besteuerungsgrundlagen bei erforschten Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten ermitteln
  • unbekannte Steuerfälle aufdecken und untersuchen

Die Aufgaben der Steuerfahndung betreffen sowohl das Steuerstrafverfahren als auch das strafrechtlich nicht relevante Besteuerungsverfahren. Unabhängig davon kann das zuständige Finanzamt die Steuerfahndung auch mit anderen steuerlichen Ermittlungen wie einer Außenprüfung betrauen oder mit sonstigen Aufgaben aus dem Zuständigkeitsbereich der Finanzbehörden (zum Beispiel Vollstreckungsmaßnahmen) beauftragen.

Beispiele: Wann wird die Steuerfahndung aktiv?

Die Steuerfahndung kann in vielen Angelegenheiten aktiv werden. Die folgenden Beispiele zeigen die mögliche Bandbreite.

Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung

Die Steuerfahndung wird aktiv, wenn ein Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung vorliegt. Dieser Verdacht kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben:

  • Einleitung eines Steuerstrafverfahrens wegen einer Betriebsprüfung (zum Beispiel Außenprüfung, Zollkontrolle)
  • Anzeigen von dritten Personen wie Ex-Partnern und ehemaligen Mitarbeitern beim Finanzamt
  • ausgewertete Steuer-CDs
  • Mitteilung des Finanzamts
  • Informationen ausländischer Behörden

Beispiele:

  • X hat als Selbstständiger bewusst zu versteuernde Einnahmen nicht angegeben. Ein Kunde oder Konkurrenzunternehmen gibt der Behörde den Hinweis, dass X Dienstleistungen ohne Rechnung, also Schwarzarbeit, anbietet. Dies ist ein Anlass für die Steuerfahndung, eine Ermittlung anzustrengen.
  • Y tätigt in seiner Steuererklärung widersprüchliche Angaben. Auch in diesem Fall können die Beamten der Steuerfahndung aktiv werden.
  • Beim Finanzamt ist keine Steuererklärung von Z über seine Finanzen eingetroffen, obwohl dieser eine solche hätte einreichen müssen.

Betriebsprüfung

Die Steuerfahndung wird zudem bei Betriebsprüfungen aktiv, ohne dass ein Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt. Sie soll steuerlich relevante Sachverhalte klären. In dieser Funktion kommen ihr die gleichen Aufgaben sowie Rechte und Pflichten wie anderen Finanzbeamten zu. Es geht darum, Daten zu sammeln und auszuwerten.

Befugnisse: Was darf die Steuerfahndung?

Die Steuerfahndung hat gemäß § 208 Absatz 1 Satz 3 AO die folgenden Befugnisse:

  • dritte Personen um Auskünfte anhalten
  • mündliche Auskunftsersuchen stellen
  • Unterlagen vorlegen lassen, ohne den Vorlagepflichtigen vorher zu befragen
  • Urkunden einsehen, ohne das Einverständnis des Vorlagepflichtigen einzuholen

Besteuerungsverfahren

Im Besteuerungsverfahren stehen der Steuerfahndung alle Befugnisse zu, die auch die Finanzämter ausüben dürfen. Den Steuerpflichtigen treffen Mitwirkungspflichten, wenn es darum geht, die Besteuerungsgrundlagen festzustellen.

Steuerstrafverfahren

Im Steuerstrafverfahren fungieren die der Steuerfahndung zugeteilten Beamten als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. In dieser Funktion haben sie dieselben Rechte und Pflichten wie die Polizeibehörden und die Beamten des Polizeidienstes. Sie treten als eine Form der Steuerpolizei auf. Diese Rechte sind in der Strafprozessordnung geregelt:

  • erster Zugriff
  • Beschuldigte vorläufig festnehmen
  • Beschuldigte vernehmen
  • Zeugen anhören
  • Durchsuchungen in Wohnungen und Büros vornehmen
  • Briefe, Notizen, Bankunterlagen, Kontoauszüge und andere Gegenstände durchsehen
  • Unterlagen, Datenträger und andere Gegenstände beschlagnahmen
  • Telekommunikationsüberwachungen durchführen

Wenn ein konkreter Tatverdacht besteht und das Auffinden von belastenden Beweismitteln zu erwarten ist, darf die Steuerfahndung ohne Ankündigung Geschäftsräume und private Wohnräume durchsuchen. Dafür braucht sie einen Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts. Im Zuge der Durchsuchung dürfen die Steuerfahnder Gegenstände und Unterlagen beschlagnahmen. Bei Gefahr im Verzug oder bei Verdunkelungsgefahr kann eine vorläufige Festnahme zulässig sein.

Die Steuerfahnder dürfen auch bei dritten Personen, bei denen eine Verbindung zum Verdächtigten besteht, sowie bei Banken Ermittlungen durchführen. Die Kreditinstitute können nicht auf das Bankgeheimnis verweisen.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 setzt die Steuerfahndung verstärkt schon in einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung. Beispiele: Bargeld beschlagnahmen sowie Konten und andere Forderungen pfänden

Vorfeldermittlungen bei Verdacht auf Steuerverkürzung

Wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit fehlen, aber eine Steuerverkürzung vorliegen könnte, führt die Steuerfahndung sogenannte Vorfeldermittlungen durch (§ 208 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 AO). Diese Ermittlungen dienen dazu, unbekannte Steuerfälle aufzuklären. Darunter fallen auch Sammelauskunftsersuchen. Die Steuerfahndung darf Beschuldigte und Zeugen vernehmen.

Was dürfen Beschuldigte tun, wenn die Steuerfahndung kommt?

Beschuldigte müssen über den vorliegenden Vorwurf einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit informiert werden. Zur anstehenden Durchsuchung gibt es keine Informationen im Vorfeld. Vor dem Beginn der Durchsuchung müssen die Steuerfahnder einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Andernfalls darf der Beschuldigte sie abweisen.

Beschuldigte dürfen bei der Durchsuchung dabei sein. Die Durchsuchung ist aber auch in Anwesenheit eines Angehörigen oder Vertreters zulässig, wenn der Beschuldigte abwesend ist.

Beschuldigte sind bei Hausdurchsuchungen und Vernehmungen nicht dazu verpflichtet, der Steuerfahndung Informationen zum Tatvorwurf zu geben und diesbezüglich Fragen zu beantworten. Sie haben das Recht, zu schweigen, um sich nicht selbst zu belasten. Es besteht ein Mitwirkungsverweigerungsrecht.

Was geschieht, wenn die Steuerfahndung Beweise findet?

Die Steuerfahndung übermittelt die bei der Durchsuchung und Beschlagnahme entdeckten Beweismittel gemeinsam mit einem Bericht an das zuständige Finanzamt oder die Staatsanwaltschaft. Wenn die Beweise ausreichen und es zu keiner Einstellung des Verfahrens kommt, wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt oder eine Anklage gegen den Beschuldigten erhoben.

Kontrolle: Wer kontrolliert das Vorgehen der Steuerfahndung?

Das Vorgehen der Steuerfahndung kann durch Rechtsbehelfe einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden. Betroffene können das Ergebnis der Steuerfahndungsprüfung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater überprüfen lassen. Das betrifft sowohl die steuerlichen Aspekte als auch die strafrechtlichen Folgen:

  • Steuerrechtliche Aspekte: Gegen geänderte Steuerbescheide ist ein fristgerechter Einspruch möglich, um die Bescheide umfassend auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Oftmals ist es notwendig, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen, um Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen abzuwenden.
  • Strafrechtliche Folgen: Wenn ein Strafbefehl erlassen wurde, muss der Betroffene rechtzeitig Einspruch erheben, um einen endgültigen Abschluss des Strafverfahrens zu verhindern.

Quellen

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