Blog und Steuernews der Steuerkanzlei Ratzke Hill

Articles in Category: Allgemein

Brexit und Steuerrecht: Bedeutung des Abkommens aus steuerrechtlicher Sicht

Brexit und Steuerrecht: Bedeutung des Abkommens aus steuerrechtlicher Sicht

Am 24. Dezember 2020 haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich (UK) nach langen schwierigen Verhandlungen auf ein Abkommen geeignet, das die wechselseitigen Beziehungen ab 1. Januar 2021 regelt. Dieses „EU-UK Trade and Cooperation Agreement“ konnte zwar einen harten Brexit verhindern, brachte aber auch nicht den gewünschten weichen Brexit. Das betrifft insbesondere das Steuerrecht.

Insolvenzrecht: Neue Sanierungsmöglichkeit seit 1. Januar 2021

Insolvenzrecht: Neue Sanierungsmöglichkeit seit 1. Januar 2021

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es neue Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzrechts. Mit Jahresbeginn sind das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SansInsFoG) und das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in Kraft getreten. Demnach können sich Unternehmen, die in finanzielle Schieflage geraten sind, unter bestimmten Voraussetzungen sanieren, ohne ein reguläres Insolvenzverfahren bestreiten zu müssen. Diese Restrukturierungsmöglichkeit wird in Zeiten der Corona-Pandemie schnell an Bedeutung gewinnen. Änderungen gibt es auch bezüglich Insolvenzantragsfrist und Prognosezeitraum.

Jahresabschluss selbst erledigen oder vom Steuerberater erstellen lassen?

Jahresabschluss selbst erledigen oder vom Steuerberater erstellen lassen?

So mancher Unternehmer stellt sich die Frage, ob er den Jahresabschluss selbst übernehmen oder stattdessen einen Steuerberater damit beauftragen sollte. Unternehmen, die die Jahresabschlussarbeiten alleine erledigen, haben Kostenvorteile. Allerdings gibt es auch einige triftige Gründe, den Jahresabschluss vom Steuerberater erstellen zu lassen.

Jahresabschluss das ganze Jahr über vorbereiten: fünf Schritte beachten

Jahresabschluss das ganze Jahr über vorbereiten: fünf Schritte beachten

Die Vorbereitungen auf den Jahresabschluss erfordern einen gewissen Arbeitsaufwand, der neben dem Unternehmensalltag anfällt und so manchen Betrieb in Zeitdruck versetzen kann. Unternehmen, die Zeit, Nerven und Geld sparen möchten, bereiten sich daher das ganze Jahr über auf den Jahresabschluss vor, um Stresssituationen zu vermeiden. Diese vorausschauende Vorgehensweise bringt Vorteile und Vereinfachungen mit sich. Dabei sind die folgenden fünf Schritte zu beachten:

Digitale Buchhaltung: Diese sieben Anforderungen der GoBD sind zu erfüllen

Digitale Buchhaltung: Diese sieben Anforderungen der GoBD sind zu erfüllen

Unternehmen, die ihre Buchhaltung digital führen, müssen die rechtlichen Anforderungen der GoBD, der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von elektronischen Aufzeichnungen, Büchern und Unterlagen und jene zum Datenzugriff, einhalten. Das betrifft alle Dokumente, die mit der digitalen Buchführung im Zusammenhang stehen, wie elektronische Rechnungen, Kontoauszüge und Briefdateien. Dabei sind insbesondere die folgenden Anforderungen zu erfüllen:

Buchführung und Jahresabschluss: vier häufige Fehler

Buchführung und Jahresabschluss: vier häufige Fehler

Der Jahresabschluss erfordert sehr viel Sorgfalt und die Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben. Unternehmen sollten auf einige Fehlerquellen achten, wenn sie den Jahresabschluss erstellen. Vor allem diese vier Fallen sind im Zusammenhang mit Buchführung und Jahresabschluss zu vermeiden.

Jahresabschluss prüfen, feststellen und veröffentlichen: Pflichten für GmbHs

Jahresabschluss prüfen, feststellen und veröffentlichen: Pflichten für GmbHs

Geschäftsführer von GmbHs sind dazu verpflichtet, den Jahresabschluss ordnungsgemäß zu prüfen und den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen. Welche Pflichten für Prüfung, Feststellung und Veröffentlichung gelten, richtet sich danach, ob es sich um eine kleine, mittelgroße oder große GmbH handelt. Besondere Vereinfachungen gibt es für Kleinst-GmbHs.

Wann und wie Unternehmen von der EÜR zur Bilanz wechseln müssen

Wann und wie Unternehmen von der EÜR zur Bilanz wechseln müssen

Gewerbetreibende müssen von der EÜR zur Bilanz wechseln, wenn sie das Finanzamt mit einem förmlichen Schreiben dazu auffordert. Ein solcher angeordneter Übergang zur doppelten Buchführung erfolgt, wenn Gewerbetreibende im Kalenderjahr Umsätze von mehr als 600.000 Euro erzielen oder einen Gewinn von über 60.000 Euro im Wirtschaftsjahr realisieren

Unangemeldete Kassenprüfung durch das Finanzamt: Was tun, wenn der Prüfer vor der Tür steht?

Unangemeldete Kassenprüfung durch das Finanzamt: Was tun, wenn der Prüfer vor der Tür steht?

Seit 1. Januar 2018 darf das Finanzamt ohne Voranmeldung Kassenprüfungen durchführen. Wenn der Prüfer plötzlich vor der Tür steht, um unangekündigt die Kasse zu prüfen, sind viele Unternehmen unsicher, wie sie mit dieser Situation umgehen sollen. In diesem Fall ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und besonnen zu reagieren.

Elektronisches Kassensystem durch offene Ladenkasse ersetzen?

Elektronisches Kassensystem durch offene Ladenkasse ersetzen?

Ein elektronisches Kassensystem rechnet sich nicht für jedes Unternehmen. Vor allem die notwendige Aufrüstung mit einer TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) kann einen Betrieb vor die Frage stellen, ob es aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoller ist, die elektronische Kasse durch eine offene Ladenkasse zu ersetzen. Besitzt ein Unternehmen zwei Filialen und lohnt sich aus Kostengründen die Nutzung des TSE-Kassensystems lediglich in einer Filiale, besteht die Überlegung, in der anderen Filiale eine offene Ladenkasse zu verwenden und damit in den Geschäften eine unterschiedliche Kassenführung zu wählen.

Corona-Soforthilfe zurückzahlen? Mögliche Gründe für Rückzahlung

Corona-Soforthilfe zurückzahlen? Mögliche Gründe für Rückzahlung

Viele Selbstständige und Kleinunternehmen haben seit April 2020 Corona-Soforthilfe beantragt, um ihre coronabedingten Finanzierungsengpässe abzufedern. Einige Bezieher von Corona-Soforthilfe haben bereits von den Bundesländern Rückzahlungsaufforderungen erhalten. Diese wurden damit begründet, dass die Empfänger die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt haben oder die von ihnen angeführten Kosten von der Corona-Soforthilfe nicht erfasst sind. So fallen beispielsweise die Personalaufwendungen nicht unter die erfassten Kosten.

Corona-Lockdown: außerordentliche Wirtschaftshilfe und Überbrückungshilfe III

Corona-Lockdown: außerordentliche Wirtschaftshilfe und Überbrückungshilfe III

Seit 2. November 2020 gelten in Deutschland temporäre Beschränkungen, die die aktuelle Corona-Infektionswelle brechen sollen. Für viele Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen bedeutet dieser Lockdown, dass sie zeitlich befristet ihre Tätigkeit einstellen und den Betrieb schließen müssen. Um diese Wirtschaftstreibenden finanziell aufzufangen, haben Bund und Länder neue Unterstützungsmaßnahmen in Aussicht gestellt.

Pflichtteilsanspruch nachträglich geltend machen: Auf Verjährungsfrist achten

Pflichtteilsanspruch nachträglich geltend machen: Auf Verjährungsfrist achten

Ein Pflichtteilsberechtigter, der nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten Alleinerbe ist, kann trotz Zusammenfallen von Recht und Verbindlichkeit seinen Pflichtteil auch nachträglich einfordern. Die Anrechnung des Anspruchs als Nachlassverbindlichkeit ist allerdings nur dann möglich, wenn der Pflichtteilsanspruch im Zeitpunkt seiner Geltendmachung noch nicht verjährt war.

Corona-bedingte Liquiditätsprobleme: auch gesunde Unternehmen müssen handeln

Corona-bedingte Liquiditätsprobleme: auch gesunde Unternehmen müssen handeln

Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie wird die Anzahl der Insolvenzen steigen. Die Bundesregierung steuert mit einer Aussetzung der Insolvenzantragsfrist für überschuldete Unternehmen diesem negativen Trend entgegen. Nicht nur Betriebe mit Überschuldung, sondern auch viele an sich gesunde Unternehmen sehen sich aktuell mit Liquiditätsproblemen konfrontiert.

Wie ist die Corona-Überbrückungshilfe steuerlich zu behandeln?

Wie ist die Corona-Überbrückungshilfe steuerlich zu behandeln?

Die Antragstellung für die Corona-Überbrückungshilfe der Monate Juni, Juli und August 2020 (Teil 1) ist zum 30. September 2020 ausgelaufen. Ab Oktober sollen Anträge für den zweiten Teil dieses Förderprogramms möglich sein, der den Zeitraum September bis Dezember 2020 (Teil 2) betrifft. Unternehmen und Freiberufler, die aufgrund der Umsatzeinbrüche in der Corona-Krise Überbrückungshilfe beantragen und beziehen, sollten in steuerlicher Hinsicht einige Punkte berücksichtigen.

Wann gibt es keine Begünstigung von Betriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht?

Wann gibt es keine Begünstigung von Betriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht?

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht lässt steuerliche Begünstigungen für den Erwerb von Betriebsvermögen zu. Für das Verwaltungsvermögen, in das auch Wertpapiere fallen, gelten besondere Vorschriften. Wenn ein Betrieb im Zeitraum von zwei Jahren vor dem Erbfall oder der Schenkung Verwaltungsvermögen aus eigenen Geldmitteln angeschafft oder umgeschichtet hat, greift die Begünstigung des Betriebsvermögens nach dem Erbschaftsteuerrecht nicht.

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