Automatischer Informationsaustausch: Durch Selbstanzeige Straffreiheit sichern
Mittwoch, 20 Dezember 2017. Veröffentlicht in Allgemein
Die Hinterziehung von Steuern durch nicht deklarierte Auslandskonten ist in den meisten Ländern ein großes Thema. Dementsprechend erscheint es nur konsequent, dass sich zahlreiche EU-Länder und Drittstaaten im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (AIA) darauf verständigt haben, untereinander Daten über Finanzkonten auszutauschen. Für Steuersünder, die Konten im Ausland unterhalten, wird das Eis dadurch zukünftig dünner. Und auf diesem Hintergrund erscheint auch die Selbstanzeige plötzlich wieder als sinnvolle Alternative. Doch kann die Selbstanzeige überhaupt noch strafbefreiend erfolgen, wenn die Datenübermittlung bereits stattgefunden hat?