Widerrufsrecht bei der Schenkung: Konsequenzen im Steuerrecht
Montag, 24 August 2020. Veröffentlicht in Allgemein
Ein Geschenkgeber kann sich bei einer Schenkung gegen das Risiko absichern, sein Vermögen zu Lebzeiten in falsche Hände zu geben. Dies geschieht regelmäßig durch die Aufnahme von sogenannten Widerrufs- oder Rückforderungsklauseln im Schenkungsvertrag. Damit behält sich der Geschenkgeber die Möglichkeit vor, das durch Schenkung übertragene Vermögen unter bestimmten Bedingungen wieder vom Beschenkten zurückzufordern. Treten diese Voraussetzungen ein, kann der Geschenkgeber den per Schenkung übertragenen Gegenstand zurückverlangen und gegebenenfalls anderweitig verschenken.