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Deutscher Erbe mit ausländischem Wohnsitz: Erbschaftssteuer in Deutschland oder im Ausland?

Deutscher Erbe mit ausländischem Wohnsitz: Erbschaftssteuer in Deutschland oder im Ausland?

In manchen Erbfällen besteht ein Auslandsbezug. Daraus ergeben sich aus Sicht des Steuerrechts Besonderheiten. Welche Regelungen sind relevant, wenn ein deutscher Staatsbürger, der ausgewandert ist und im Ausland lebt, Vermögen von einem anderen deutschen Staatsbürger erbt? Ein solcher Erbe stellt sich insbesondere diese Fragen:

  • Muss ich die die Erbschaftssteuer in Deutschland oder im Ausland zahlen?
  • Wonach richtet sich die Höhe der Erbschaftssteuer?

Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland: Inländereigenschaft

Eine Erbschaft unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland, wenn zumindest einer der beiden Beteiligten, also Erblasser oder Erbe, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Diese Inländereigenschaft ist auch dann erfüllt, wenn der Erblasser die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und noch nicht länger als fünf Jahre im Ausland gelebt hat.

Für einen Auswanderer bedeutet dies nicht automatisch, dass die deutsche Erbschaftssteuerpflicht entfällt, weil er im Ausland wohnt. Die Tatsache, dass der Erblasser Deutscher ist, reicht aus, um die Erbschaftssteuerpflicht für den Auswanderer in Deutschland auszulösen.

Fall 1: Gesamtes Nachlassvermögen in Deutschland steuerpflichtig

Gilt für einen Erbfall das Erbschaftssteuerrecht in Deutschland, weil eine oder beide Personen im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, erstreckt sich dies auf das gesamte Nachlassvermögen.

Mit anderen Worten: Handelt es sich beim Erblasser um einen Deutschen, muss der Erbe das gesamte Nachlassvermögen auf Basis der deutschen Erbschaftssteuer besteuern, egal ob die Vermögenswerte in Deutschland oder einem ausländischen Staat liegen.

Beispiel: Der Erblasser X mit Wohnsitz in Deutschland hatte eine Villa in Italien, eine Firmenbeteiligung an einem deutschen Unternehmen und eine Wohnung in Österreich. In diesem Fall muss der deutsche Auswanderer alle diese Vermögenswerte als Erbschaft in Deutschland versteuern. Demnach richtet sich die Höhe der deutschen Erbschaftssteuer nach dem gesamten Nachlassvermögen im In- und Ausland.

Fall 2: Erbschaftssteuer im Ausland

Nur dann, wenn weder der deutsche Erblasser noch der Erbe einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, gibt es keine unbeschränkte Steuerpflicht gegenüber dem deutschen Finanzamt.

Auch für diesen Fall gibt es eine Ausnahme, die die deutsche Erbschaftssteuerpflicht aufrechterhält. Hat der deutsche Erblasser oder Erbe nicht länger als fünf Jahre im Ausland gelebt, gilt weiterhin das deutsche Erbschaftssteuerrecht.

Auswanderer entgehen demnach nur dann der Erbschaftssteuer in Deutschland, wenn sie und der Erblasser für mindestens fünf Jahre ins Ausland gezogen sind und in dieser Zeitspanne keinen deutschen Wohnsitz mehr hatten.

Fall 3: Beschränkte Steuerpflicht bei deutschem Nachlassvermögen (Inlandsvermögen)

Deutsches Nachlassvermögen (Inlandsvermögen) kann selbst dann der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen, wenn Erblasser und Erbe seit mehr als fünf Jahren im Ausland gewohnt haben. Bei der beschränkten Steuerpflicht gilt ein niedriger Freibetrag von 2.000 Euro. Möchte der Erbe die höheren Freibeträge ausnutzen, kann er einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland stellen. Dies ist dann möglich, wenn er oder der Erblasser in einem EU- oder EWR-Staat lebt beziehungsweise gelebt hat.

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