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Die Kapitalertragssteuer wird vorerst nicht abgeschafft

Die Kapitalertragssteuer wird vorerst nicht abgeschafft

Die Abschaffung der Kapitalertragssteuer, landläufig auch Abgeltungssteuer genannt, ist seit einiger Zeit Gegenstand einer mitunter kontrovers geführten politischen Debatte. Für vermögende Einzelpersonen sind die aktuellen Diskussionen insbesondere deswegen relevant, weil sich durch die Abschaffung der pauschalen Besteuerung von Zinsen und Dividenden nicht nur bloße Verfahrensänderungen bei der Steuererklärung, sondern auch ganz konkret eine Erhöhung der individuellen Steuerlast ergeben könnten. Anhand dieses Beitrags sollen der aktuelle Sachstand der öffentlichen Debatte zusammengefasst und ein Überblick vermittelt werden, auf welche Entwicklungen sich die hiervon betroffenen Steuerpflichtigen unter Umständen gefasst machen müssen.

Aktuelle Bemühungen zur Abschaffung der Abgeltungssteuer

Nahezu alle politischen Parteien sind sich im Bundestagswahlkampf 2017 einig, dass die Kapitalertragssteuer ("Abgeltungssteuer"), die pauschal in Höhe von 25% auf Zinsen und Dividenden erhoben wird, abgeschafft werden soll. Doch unklar ist aktuell noch, wie konkret die Abschaffung erfolgen soll und welche Neuregelung an die Stelle der bisher geltenden Abgeltungssteuer treten soll. Da sich diese Überlegungen komplizierter als zunächst gedacht gestalten und nicht klar ist, ob auch wirklich alle diskutierten Vorschläge für die Erreichung der genannten Ziele geeignet sind, können vermögende Einzelpersonen zunächst aufatmen: Abgeschafft wird die Kapitalertragssteuer vorerst noch nicht.

Eingeführt wurde die pauschale Kapitalertragssteuer, um den Transfer von Schwarzgeld ins Ausland und damit die Steuer- und Kapitalflucht in Steueroasen einzudämmen. Seit 2009 wurde die Abgabe in Höhe von pauschal 25% von Banken einbehalten und anonym an das Finanzamt abgeführt.

Wachsende Kritik an der pauschalen Kapitalertragssteuer

Von Anfang an stand die pauschale Erhebung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge unter heftiger Kritik. Bemängelt wurde vor allem die Tatsache, dass dadurch Einkünfte aus Zinsen und Dividenden privilegiert gegenüber Arbeitseinkünften behandelt würden. Worin diese Privilegierung konkret besteht, ergibt ein Vergleich der auf die jeweiligen Einkunftsarten anzuwendenden Steuersätze: 

  • Einkünfte aus Arbeit mit einem Steuersatz: progressiv bis zu 42% bzw. 45%
  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden): pauschal 25%

Diese unterschiedliche Besteuerung ließ Stimmen laut werden, die die Verfassungsmäßigkeit der Kapitalertragssteuer in Zweifel stellen, da hierin eine Verletzung des Verfassungsgrundsatzes der Gleichheit der Besteuerung zu sehen sei.

Hinzu kommt die Tatsache, dass, nach Ansicht zahlreicher Politiker und Experten, durch den zunehmenden zwischenstaatlichen Informationsaustausch zu Kapitalströmen und den immer entschlossener geführten internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung der eigentliche Sachgrund für die pauschale Abgeltungssteuer wegfällt: Mit deren Einführung hatte man sich erhofft, dass der Transfer von Schwarzgeld ins Ausland zur Verkürzung von Steuern eingeschränkt werde und einheimische Steuerpflichtige von der vergleichsweise attraktiv niedrigen Besteuerung hierzulande Gebrauch machen - frei nach der von Peer Steinbrück geprägten Formel: "Lieber 25% von X als 42% von nix!" Da aber die aktuellen Bemühungen auf internationaler Ebene ohnehin zur Austrocknung der noch verbliebenen Steueroasen führten, sei diese Anreizfunktion nicht mehr notwendig.

Erfolgloser Versuch zur Abschaffung der Abgeltungssteuer

Die genannten Überlegungen resultierten im Mai 2017 in einer konkreten Initiative des Landes Brandenburg, welches im Bundesrat eine Entschließung zur Abschaffung der Abgeltungssteuer initiieren wollte. Eine derartige Entschließung wäre der Beginn einer entsprechenden Gesetzesinitiative gewesen. Die Initiative blieb jedoch erfolglos, da die Ausschüsse des Bundesrats nach intensiven Beratungen beschlossen, keine derartige Entschließung zu treffen.

Da jedoch die Kritik an der pauschalen Kapitalertragssteuer gerade in Wahlkampfzeiten nicht verstummen dürfte und zudem die internationale Bekämpfung von Steuerpflicht sowie die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer durchaus gewichtige Argumente in der öffentlichen Debatte darstellen, ist durchaus damit zu rechnen, dass demnächst ein neuer - und zudem besser vorbereiteter - Vorstoß zur Abschaffung der Kapitalertragssteuer erfolgt.

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