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Durchsuchung der Steuerfahnder: 8 Tipps für das Verhalten der Betroffenen

Durchsuchung der Steuerfahnder: 8 Tipps für das Verhalten der Betroffenen

Stehen die Steuerfahnder vor der Tür, um die Wohnung oder den Betrieb eines Verdächtigen zu durchsuchen, ist dies eine unangenehme und belastende Situation. Da eine solche Durchsuchung gepaart mit unbedachten Äußerungen unliebsame Konsequenzen haben kann, sollte der Betroffene besonnen vorgehen und einige Tipps in Hinblick auf sein Verhalten berücksichtigen:

Tipp 1: Keinen Widerstand leisten

Der Betroffene hat keine Möglichkeit, die Durchsuchung zu verhindern, und sollte ruhig bleiben. Angriffe gegenüber den Steuerfahndern können eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB auslösen.

Tipp 2: Dienstausweis kontrollieren

Es ist ratsam, sich den Dienstausweis des Steuerfahnders zeigen zu lassen und dessen Namen und Dienstgrad zu vermerken.

Tipp 3: Durchsuchungsbeschluss lesen

Der Betroffene sollte den Gerichtsbeschluss lesen, um herauszufinden, ob er selbst der Verdächtige ist oder ob die Durchsuchung auf dem Verdacht gegenüber einem Dritten beruht. Zudem muss sich aus dem Beschluss ergeben, auf welche Unterlagen (Steuerart, Jahre) sich die Durchsuchung und/oder Beschlagnahme bezieht. Außerdem sollte der Betroffene prüfen, ob es sich um einen reinen Durchsuchungsbeschluss handelt oder ob dieser an einen Beschlagnahmebeschluss gekoppelt ist. Liegt kein Gerichtsbeschluss vor, ist zu hinterfragen, wie die Steuerfahnder das Vorliegen einer Gefahr im Verzug begründen.

Tipp 4: Rechtsanwalt und/oder Steuerberater kontaktieren

Eine der ersten Reaktionen sollte darin bestehen, den Rechtsanwalt oder Steuerberater zu kontaktieren. Dieses Recht steht dem Betroffenen jederzeit zu. Er kann gegebenenfalls versuchen, die Durchsuchung bis zum Erscheinen des Rechtsbeistandes aufzuschieben. Die Steuerfahnder sind jedoch nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen.

Tipp 5: Aussage verweigern und Schweigepflicht des Steuerberaters aufrechterhalten

Im Idealfall verhält sich der Betroffene eher passiv, um nicht unbedachte Äußerungen zu tätigen. Die Steuerfahnder tendieren dazu, dem Verdächtigen Aussagen zu entlocken und Versprechungen zu machen. Darauf sollte sich der Betroffene keinesfalls einlassen. Stattdessen ist es besser, die Aussage zu verweigern und keine Erklärungen zum Tatvorwurf abzugeben. Handelt es sich um eine Durchsuchung im Betrieb, schweigen bestenfalls auch die Mitarbeiter. Die Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters sollte ebenfalls aufrecht bleiben. Die Steuerfahnder müssen den Verdächtigen bereits vor der Vernehmung auf sein Aussageverweigerungsrecht aufmerksam machen.

Tipp 6: Bei der Durchsuchung anwesend sein

Idealerweise führt der Betroffene die Steuerbeamten in einen abgetrennten Raum, um möglichst wenig Aufsehen zu erregen. Die Durchsuchung sollte im Beisein des Verdächtigen oder einer Vertrauensperson erfolgen, damit die Fahnder nicht unbeobachtet arbeiten.

Tipp 7: Umgang mit Unterlagen

Verlangen die Steuerfahnder Unterlagen, sollte der Betroffene diese nicht freiwillig überreichen, sondern auf einer förmlichen Beschlagnahme beharren. Dies ist die Basis für ein allfälliges Rechtsmittel. Jene Dokumente, die für den Geschäftsalltag unverzichtbar sind, sollten kopiert werden.

Tipp 8: Beschlagnahmeverzeichnis und Gedächtnisprotokoll

Der Betroffene sollte von den Beamten ein genaues Beschlagnahmeverzeichnis verlangen und seine eigenen Wahrnehmungen unmittelbar nach der Durchsuchung in einem Gedächtnisprotokoll festhalten. Dies ist für den Rechtsanwalt eine gute Arbeitsgrundlage.

Mit dem richtigen Verhalten können Betroffene Fehler vermeiden, die sich im späteren Verlauf des Steuerstrafverfahrens negativ auswirken würden. Zudem sollten die Beamten den Eindruck gewinnen, dass ihre Arbeit überprüft wird.

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