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Erbschaftssteuer auf ein Haus: Wie teuer wird das Erbe von Immobilien?

Erbschaftssteuer auf ein Haus: Wie teuer wird das Erbe von Immobilien?

Fast jeder zweite Haushalt in Deutschland besitzt eigene Immobilien. Häufig stellt sich deshalb bei Erbfällen die Frage, wie viel Erbschaftssteuer für ein Haus anfällt. Diese lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten, denn die Höhe der Steuer hängt sowohl vom Wert der Immobilien als auch vom Verhältnis der Erben zum Erblasser ab.

Ratgeber Familie: Steuerfrei Erben für Ehegatten und Kinder

Sicher vor dem Finanzamt ist stets der Ehepartner: Das selbst bewohnte Haus erbt er stets, ohne durch die Erbschaftssteuer belastet zu werden, sofern er für mindestens zehn Jahre darin wohnen bleibt.

Dasselbe gilt auch für die Kinder des Erblassers. Auch sie können eine Immobilie steuerfrei erben, sofern sie mindestens zehn Jahre darin wohnen. Der Erbe hat jedoch eine Einschränkung: Die Fläche der Wohnung darf höchstens 200 m² betragen – andernfalls wird der Wert der Immobilie anteilig in die Berechnung der Erbschaftssteuer einbezogen.

Beispiel: Die Kinder erben von ihrem Vater ein Haus mit einer Wohnfläche von 300 m² im Wert von 750.000 Euro. Steuerfrei erben sie 200 m² Wohnfläche, 100 m² unterliegen der Steuer, also 750.000 Euro : 3 = 250.000 Euro. Dieser Betrag ist jedoch durch die Freibeträge in der Erbschaftssteuer gedeckt (400.000 Euro), sodass sie dennoch keine Steuern zahlen müssen. Anders gelagert wäre der Fall, wenn der Vater zusätzlich Barvermögen in Höhe von 300.000 Euro hinterlassen würde, wodurch das Erbe gesamt die Freibeträge überstiege.

Ratgeber Immobilie erben: Ein Haus kann teuer werden

Sind die Erben weder Kinder des Erblassers noch waren sie mit ihm verheiratet, kann das Erbe von Immobilien teuer werden. In diesem Fall unterliegt nämlich der gesamte Wert der Immobilie der Erbschaftssteuer, abzüglich der individuellen Freibeträge.

Beispiel: Eine Tante hinterlässt ihrer Lieblingsnichte ihre Luxusvilla am Starnberger See im Wert von 1,2 Mio. Euro. Die Nichte kann lediglich Freibeträge von 20.000 Euro für das Erbe beanspruchen. Somit muss sie auf einen Betrag von 1.180.000 Euro 30 Prozent Steuer zahlen – oft muss der Erbe die Immobilie verkaufen, da die Erbschaftssteuer sonst nicht bezahlt werden könnte.

Ratgeber Stundung: Das Finanzamt kann die Steuern für bis zu zehn Jahre stunden, wenn die Immobilie nur zur Zahlung der Erbschaftssteuer verkauft werden müsste. Spätestens bis zum Ablauf der Stundungsfrist müssen die Steuern jedoch vollständig bezahlt werden.

Besonderheit vermietete Immobilie: Wohnung zu 90 Prozent versteuern

Besteht die Erbschaft aus einem vermieteten Haus, so kommen auch Kinder und Ehegatten nicht daran vorbei, Steuer auf ihr Erbe zu zahlen. Vermietete Immobilien gehen allerdings nur mit einem Anteil von 90 Prozent ihres eigentlichen Werts in die Berechnung der Steuern ein.

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