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Erleichterungen für Vielfahrer beim Fahrtenbuch

Erleichterungen für Vielfahrer beim Fahrtenbuch

Bei den Aufzeichnungen im Fahrtenbuch gibt es für Vielfahrer gibt es Erleichterungen.
Zu den Vielfahrern zählen:

  • Handelsvertreter
  • Kurierdienstfahrer
  • Automatenlieferanten
  • andere Steuerpflichtige, die regelmäßig aus betrieblichen oder beruflichen Gründen große Strecken mit mehreren unterschiedlichen Reisezielen zurücklegen

Folgende Angaben müssen Vielfahrer im Fahrtenbuch machen:

  • Reisezweck
  • Reiseziel
  • aufgesuchter Geschäftspartner
  • welcher Kunde wurde an welchem Ort besucht

Die Angaben zu den Entfernungen zwischen den verschiedenen Orten entfallen. Diese sind nur bei größerer Differenz zwischen direkter Entfernung und tatsächlich gefahrenen Kilometern erforderlich. Hinweis der Ratzke Hill Partnerschaftsgesellschaft: Mit Urteil vom 27.04.2006 – 10 K 4600/04 hat das FG Köln entschieden, dass eine Umwegfahrt nicht bereits dann vorliege, wenn die gefahrene Strecke ca. 5 % von der kürzest möglichen Strecke abweiche. Jedoch hat der BFH mit Urteil vom 10.04.2008 – VI R 38/06 sowie mit Beschluss vom 14.03.2012 – VIII B 120/11 dies lediglich als mögliche richterliche Tatsachenwürdigung angesehen, nicht aber als abstrakten Rechtssatz anerkannt. Daher kann eine konkrete Grenze, ab wann eine „größere Differenz“ vorliegen soll, nicht genannt werden.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da!

Ratzke Hill Partnerschaftsgesellschaft
Telefon: 089/62816960
E-Mail: info@steuerberater-muenchen.de

 

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