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Gilt auch für Steuern: Student sein bedeutet Papierkram

Gilt auch für Steuern: Student sein bedeutet Papierkram

 Hausarbeiten, Prüfungen und Vorlesungen – als wäre das nicht schon genug, sind auch noch Steuern Studenten relevanter Papierkram. Um sich etwas Geld zu verdienen, arbeiten die meisten Studierenden auf Nebenjobbasis. Mit einem maximalen Satz von 450 Euro kann man aber bestimmte Studienkosten nicht ausreichend decken. Allerdings sind Jobs, die über der magischen 450-Euro-Grenze liegen, steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Es werde finanziell: wir erklären, warum, wie viel und welche Steuern Studenten eigentlich zahlen müssen

Die gute Nachricht zuerst: Studenten müssen nicht immer Steuern zahlen. Ob und wie viel Steuern Studenten wirklich zahlen müssen, hängt von den Umständen des Verdienstes und von der Art der Beschäftigung während des Studiums ab.

 

  • Minijobs: Bis zu 450 Euro können Studenten steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen.
  • BAföG und Stipendien: Diese Darlehen sind steuerfrei, da sie zurückgezahlt werden müssen und nicht als Einkünfte gelten. Allerdings sollten Sie sich vorher unbedingt informieren, wie viel Geld Sie zusätzlich zur Förderung verdienen dürfen.

Anders sieht es aus bei: 

  • Einem vollwertigen Ferienjob
  • Einem bezahlten Praktikum mit mehr als 450 Euro
  • Selbstständig- und Freiberuflichkeit

Die Einkünfte von Jobs, die über der magischen 450-Euro-Grenze liegen, sind steuerpflichtig. Wie viel Steuern Studenten in so einem Beschäftigungsverhältnis zahlen müssen, hängt vom Gesamtverdienst ab, egal ob es eine langfristige Beschäftigung, ein einmaliger Ferienjob oder ein bezahltes Praktikum ist. In solchen Beschäftigungsverhältnissen werden Studenten also zu ‚ganz normalen‘ Arbeitnehmern und unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften. Studenten müssen dem Arbeitgeber die individuelle Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum sowie die Auskunft über Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis übermitteln. Mit Hilfe dieser Informationen kann der Arbeitgeber alle wichtigen Daten für den Lohnsteuerabzug abrufen. Zu Ihrer Information: im Jahr 2015 bleibt ein Monatslohn in Höhe von 950 Euro mit der Steuerklasse I steuerfrei. Dementsprechend beträgt die Grenze Ihres Jahresarbeitslohns in Steuerklasse I, für die keine Lohnsteuer anfallen würde, im Jahr 2015 ca. 11407 Euro.

Selbständige sind für die Anmeldung und Vorauszahlung von Steuern eigenverantwortlich zuständig. Als selbstständiger Student müssen Sie daher eine Einkommenssteuererklärung abgeben, in der Sie den Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit aufführen. Heben Sie also alle steuerlich relevanten Unterlagen für die Einkommenssteuererklärung auf. Ihre Selbstständigkeit muss per Gewerbe bei der örtlichen Behörde angemeldet werden, wohingegen eine Freiberuflichkeit bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingetragen werden sollte. Informieren Sie sich im Vorfeld über mögliche Förderungsmaßnahmen.

Papierkram? Weil eine Steuererklärung Studenten hilfreich sein

Studenten sind grundsätzlich nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Weder als studentische Hilfskraft, noch als Semesterferien Jobber. Auch beim 450-Euro Minijob lohnt es sich nicht eine Steuererklärung abzugeben, zumal Sie beim Minijob von der Lohnsteuer befreit sind. Allerdings gibt es auch hier eine wichtige Ausnahme:

  • Selbstständigkeit: Wenn Sie auf Rechnung arbeiten und Ihre versteuernden Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 8354 Euro (Stand 2014) liegen, müssen Sie gegebenenfalls eine Nachzahlung beim Finanzamt leisten. In diesem Zusammenhang ist eine Steuererklärung Studenten relevant.

Warum eine freiwillige Steuererklärung Studenten glücklich machen könnte? Das wollen wir Ihnen gerne verraten, indem wir erklären, was genau Sie eigentlich absetzen können.

  • Semesterbeiträge oder Studiengebühren
  • Fachliteratur und Materialien
  • Laptop oder PC nur teilweise, da das Finanzamt davon ausgeht, dass Sie den Rechner auch privat nutzen werden.
  • Studienreisen und Exkursionen können Sie als Reisekosten und Verpflegungspauschalen absetzen. 
  • Nachhilfestunden oder Sprachkurse
  • 30 Cent Kilometerpauschale oder Semesterticket

Hinweis: Wenn Sie im Gastronomiebereich tätig sind, verdienen Sie mit Sicherheit bei jeder Schicht ein wenig Trinkgeld. Solange dieser Bonus von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch gezahlt wird, ist er steuerfrei. Das Trinkgeld gilt als Schenkung und kann nur steuerpflichtig werden, wenn zum Beispiel ein Gast Trinkgeld im fünfstelligen Bereich pro Jahr an Sie abführt.

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