Handykosten

Definition: Was sind Handykosten?

Als Handykosten bezeichnet man all jene Kosten, die in Zusammenhang mit der Anschaffung und der Nutzung eines Handys oder Smartphones entstehen. Zu den Handykosten gehören generell Grundgebühren, Gesprächskosten, Anschlussgebühren sowie Kosten für das Handy oder Telefon. Handykosten können steuerlich abgesetzt werden, sofern dem Finanzamt eine berufliche Nutzung nachgewiesen werden kann.

Inhaltsverzeichnis

  • In welcher Höhe können Handykosten steuerlich geltend gemacht werden?
  • Wie muss der Nachweis über die berufliche Nutzung aussehen?
  • Wie funktioniert die Abschreibung der Anschaffungskosten?
  • Wo trägt man Handykosten in der Steuererklärung ein?

In welcher Höhe können Handykosten steuerlich geltend gemacht werden?

Grundsätzlich sind die Kosten für das Smartphone mit dem entsprechenden Anteil absetzbar, wenn es beruflich genutzt wird. Wird ein Handy also beispielsweise zu 30 Prozent beruflich genutzt, so kann auch ein Anteil von 30 Prozent der Kosten angesetzt werden. Hierüber muss ein entsprechender Nachweis geführt werden:

  • Ohne ausführliche Dokumentation über private und dienstliche Nutzung, nur mit entsprechender Begründung, lassen sich gewöhnlich 20 Prozent der Handykosten pauschal, maximal 20 Euro pro Monat, in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen.
  • Einfacher haben es Steuerpflichtige, die viel von unterwegs aus arbeiten oder bestimmten Berufsgruppen angehören (z. B. Außendienstmitarbeiter, Immobilienmakler, Arbeitnehmer im Bereitschaftsdienst). Mit einer entsprechenden Beschreibung der Tätigkeit und der beruflichen Nutzung erkennt das Finanzamt bis zu 50 Prozent ihrer Handykosten an. Auch eine Bestätigung vom Arbeitgeber über den Umfang der beruflichen Nutzung kann sich positiv auswirken.
  • Wird das Smartphone zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt, so können die Handykosten in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden.

Tipp für Selbstständige: Um eine vollständige berufliche Nutzung nachzuweisen, macht es für Selbstständige Sinn, zusätzlich ein privates Handy anzuschaffen. So können die private und geschäftliche Nutzung für das Finanzamt problemlos getrennt werden.

Wie muss der Nachweis über die berufliche Nutzung aussehen?

Möchte man die Handykosten von der Steuer absetzen, muss die Höhe des beruflichen Nutzungsanteils nachgewiesen werden. Dieses Verfahren ist seit dem 1. Januar 2002 deutlich vereinfacht. Seitdem müssen nur noch die beruflich bedingten Kosten über drei Monate hinweg nachgewiesen werden. Im Anschluss können diese Handykosten für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden.

Der notwendige Einzelnachweis setzt sich aus diesen Bestandteilen zusammen:

  • Gesprächsteilnehmer
  • Dauer des Telefonats
  • angefallene Telefonkosten
  • Tag des Gesprächs
  • Zielort des Anrufs

In Verbindung mit den Einzelverbindungsnachweisen des Providers lässt sich der Nachweis einfach führen.

Wie funktioniert die Abschreibung der Anschaffungskosten?

Während die Absetzung der monatlichen Verbindungskosten in der Steuererklärung einfach ist, ist der Kaufpreis des Geräts ein wenig komplizierter. Je nach Höhe kann dieser entweder sofort vollständig über die Werbungskosten abgesetzt werden oder muss auf mehrere Jahre verteilt werden.

Anschaffungskosten bis 800 Euro netto

Liegen die Kosten für das Telefon unter 800 Euro (ohne Steuer), so können die Kosten in voller Höhe im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend gemacht werden. Man spricht von einem geringwertigen Wirtschaftsgut.

Anschaffungskosten über 800 Euro netto

Überschreiten die Kosten für das Smartphone diesen Grenzwert, so müssen die Telefonkosten gemäß AfA-Tabelle auf fünf Jahre verteilt über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden.

Beispiel: Ein Smartphone wurde zu einem Preis von 1.250 Euro gekauft. Im Jahr der Anschaffung sowie in den vier darauffolgenden Jahren können jeweils 250 Euro in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Wo trägt man Handykosten in der Steuererklärung ein?

Arbeitnehmer tragen die Kosten für ihr Smartphone in der Steuererklärung in der Anlage N unter Werbungskosten ein. Sie machen sich nur dann bemerkbar, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird.

Selbstständige hingegen erfassen die Handykosten wie gewohnt als Betriebsausgabe. Dadurch haben sie auch das Recht, die Vorsteuer zu ziehen.

Quellen

https://www.billomat.com/magazin/smartphone-von-der-steuer-absetzen-so-gehts/

https://www.aktuell-verein.de/handy-steuerlich-absetzbar/

https://www.betriebsausgabe.de/handykosten-absetzen/

https://www.buhl.de/steuernsparen/smartphone-handy-absetzen/

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/AfA-Tabellen/Ergaenzende-AfA-Tabellen/AfA-Tabelle_AV.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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