Riester-Rente

Definition: Was ist eine Riester-Rente?

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge mit Förderung vom Staat. Die Idee besteht darin, neben der gesetzlichen Rentenversicherung privat für das Alter vorzusorgen. Der Name geht auf den früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester zurück.

Bei der im Jahr 2002 eingeführten Riester-Rente geht es darum, einen bestimmten Anteil des Einkommens zu sparen, Beiträge einzuzahlen und dafür staatliche Zulagen zu den Beiträgen und Steuervorteile zu erhalten. Die Riester-Rente beinhaltet mindestens die Einzahlungen aus der Ansparphase plus die staatliche Riester-Zulage (Garantiekapital). Die Rentenbezieher erhalten diese Riester-Rente zusätzlich zu den Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Inhaltsverzeichnis

  • Förderung der Riester-Rente als Altersvorsorge
  • Vertrag der Riester-Rente
  • Nachgelagerte Besteuerung der Altersvorsorge
  • Riester-Rente in der Steuererklärung
  • In welchen Fällen ist eine Riester-Rente sinnvoll?
  • Auszahlung der Riester-Rente zum Rentenbeginn
  • Vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente

Förderung der Riester-Rente als Altersvorsorge

Die Förderung der Riester-Rente setzt sich aus staatlichen Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) und Steuerermäßigungen zusammen:

  • Riester-Rente Grundzulage: Für jedes Beitragsjahr gibt es eine staatliche Grundzulage zur Altersvorsorge. Um diese Zulage in voller Höhe zu bekommen, muss der Sparer einen Mindesteigenbeitrag für die Riester-Rente einzahlen. Die Riester-Rente Grundzulage liegt bei 175 Euro jährlich (2023).
  • Riester-Rente Kinderzulage: Für jedes Kind, das im Haushalt wohnt und für das der Sparer Kindergeld bekommt, gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro (2023). Das betrifft Kinder, die vor 2008 geboren sind. Für Kinder der Geburtenjahrgänge 2008 oder später gibt es 300 Euro pro Jahr.
  • Berufseinsteigerbonus: Für junge Sparer (bis zum 25. Geburtstag) gibt es einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro (2023).

Um die Riester-Zulage vollständig auszuschöpfen, ist ein Mindesteigenbetrag in die Altersvorsorge einzuzahlen, der vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens ausmacht. Von diesem Eigenbetrag sind die Zulagen abzuziehen. Die Höchstsumme liegt bei 2.100 Euro. Wer weniger als den privaten Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält die Zulagen nicht vollständig, sondern anteilig.

Beispiel: Frau Schuster ist Mutter einer im Jahr 2012 geborenen Tochter. Sie erzielte im Beitragsjahr ein Einkommen von insgesamt 30.000 Euro.

4 Prozent von 30.000 Euro

1.200,00 Euro

- Grundzulage

175,00 Euro

- Kinderzulage

300,00 Euro

= Mindesteigenbetrag

725,00 Euro

Um die staatliche Förderung in voller Höhe zu erhalten, sollte Frau Schuster mindestens einen Eigenbetrag von 725 Euro pro Jahr (60 Euro pro Monat) in ihre private Rentenversicherung einzahlen. Andernfalls erhält sie die Grundzulage und die Riester-Kinderzulage nur anteilig.

Vertrag der Riester-Rente

Der Vertrag mit dem Anbieter regelt je nach Art der gewählten Riester-Rente die Rentenversicherung, Fondssparpläne oder Bausparverträge. Im Vertrag zur Riester-Rente sind die garantierte Mindestauszahlung und der früheste Rentenantritt festgeschrieben. Wenn es dem Riester-Sparer aufgrund der momentanen Lebenslage nicht möglich ist, weiterhin zu sparen, kann der den Vertrag mit dem Anbieter ruhen lassen. In diesem Fall bleibt die staatliche Förderung erhalten. Riester-Anbieter übermitteln die benötigten Daten aus dem Vertrag an das Finanzamt, sofern die Riester-Sparer zugestimmt haben.

Nachgelagerte Besteuerung der Altersvorsorge

Die Riester-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, dass die geleisteten Einzahlungen in die Altersvorsorge steuerfrei sind. Die Auszahlungen sind hingegen zu versteuern. Die monatliche Rente ist regelmäßig niedriger als das frühere Erwerbseinkommen der Sparer. Daher ist auch der persönliche Steuersatz im Alter geringer. Für die Auszahlung der Riester-Rente werden zwar Steuern fällig, die aber aufgrund der nachgelagerten Besteuerung geringer ausfallen.

Riester-Rente in der Steuererklärung

So gehen Sie richtig vor, um die Riester-Rente in Ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen:

Schritt 1: Riester-Zahlungen in Anlage AV angeben

Sparer können für die Riester-Rente in der Steuererklärung bis zu vier Prozent ihres Einkommens (Brutto), höchstens aber 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Durch ihre Altersvorsorge sinkt die Steuerbelastung. Um die eingezahlten Beiträge für die Riester-Rente in der Steuererklärung absetzen zu können, ist die Anlage AV auszufüllen.

Schritt 2: Finanzamt prüft mit Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft im Rahmen einer Günstigerprüfung, ob sich für die Sparer die steuerliche Absetzung der Einzahlungen in die Altersvorsorge als Sonderausgaben oder der Erhalt der staatlichen Zulagen mehr lohnt. Wenn der durch den Sonderausgabenabzug erzielte Steuervorteil höher ist als die Zulage, spricht das Finanzamt eine zusätzliche Steuervergünstigung zu. Ein positiver Differenzbetrag aus Steuervorteil und Zulage findet sich als Gutschrift in der Steuererklärung.

Der Sonderausgabenabzug erweist sich bei der Riester-Rente als sinnvoll, wenn die Sparer alleinstehende Personen ohne Kinder oder Ehepartner mit hohem Einkommen sind. Ein Paar, bei dem beide Partner ein Einkommen in Höhe von 30.000 Euro brutto beziehen, kann sich beispielsweise 892 Euro zurückholen, wenn der Maximalbetrag von jeweils 2.100 Euro einbezahlt wird. In diesem Szenario ist der Differenzbetrag zwischen Zulagen zur Rentenversicherung und Steuervergünstigung besonders hoch.

Bei Familien fällt der Steuervorteil niedriger aus, weil sie durch die Kinder höhere staatliche Zulagen erhalten und damit geringere Eigenbeiträge einzahlen.

In welchen Fällen ist eine Riester-Rente sinnvoll?

Wenn Sparer die staatliche Zulage voll ausschöpfen, kann sich eine Riester-Rente als sinnvoll erweisen. In diesem Fall erreicht die staatliche Förderung ihren Maximalbetrag. Mit der Höhe der Förderquote steigt auch die Höhe der Rendite. Empfehlenswert ist die Form der Altersvorsorge für:

  • Familien mit Kindern: Familien mit Kindern und niedrigen Einkommen haben den Vorteil, dass der Mindesteigenbetrag aufgrund der hohen Zulagen geringer ausfällt. Sie zahlen niedrigere Beiträge ein, erhalten aber die gleichen Zulagen wie Besserverdiener.
  • Kinderlose mit geringem Einkommen: Für Kinderlose mit geringem Einkommen kann die Riester-Rente sinnvoll sein, weil die Zulage einen Großteil des Beitrags abdeckt.
  • Besserverdiener: Bei Besserverdienern fällt die Förderung weniger ins Gewicht. Bei dieser Gruppe liegt der Vorteil vor allem darin, durch den Sonderausgabenabzug Steuern zu sparen und die Steuerbelastung zu reduzieren.
  • Sparer mit Wunsch nach Eigenheim: Sparer, die ein Eigenheim anpeilen oder einen Immobilienkredit abzahlen, können die Riester-Rente nutzen, um die eigenen Kosten zu senken.
  • Arbeitslose: Nicht nur Arbeitnehmer und Selbstständige, sondern auch Arbeitslose können riestern. Für Arbeitslose kann die Riester-Rente sinnvoll sein, weil sie bereits für einen Mindestbetrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr (= 5 Euro pro Monat) die volle staatliche Zulage zu ihrer Altersvorsorge bekommen. Wer dauerhaft nur wenig einzahlen kann, bekommt allerdings eine niedrige Rente.

Ob eine Riester-Rente sinnvoll ist oder nicht, richtet sich nach der Höhe des garantierten Zinses und nach der Höhe der Kosten und Gebühren, die für den Vertrag anfallen. In Zeiten niedriger Zinsen fallen auch die Erträge der Rentenversicherung geringer aus. Eine Riester-Rente bietet allerdings Sicherheit für die Altersvorsorge.

Auszahlung der Riester-Rente zum Rentenbeginn

Die Auszahlung der Riester-Rente Auszahlung startet regelmäßig mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Es gibt mehrere Varianten, um sich das angesparte Kapital auszahlen zu lassen:

  • Variante 1: Riester-Rente Auszahlung als lebenslange Rente
  • Variante 2: Einmaliger Teilbetrag zu Beginn und monatliche Rente danach
    Alternativ zur Variante 1 kommt zum Rentenantritt eine einmalige Auszahlung eines Teilbetrags von bis zu 30 Prozent des Kapitals in Betracht. Der Rest wird dann als lebenslange Rente in monatlichen Beträgen ausgezahlt.
    Bei dieser Variante ist zu beachten, dass die einmalige Auszahlung zu Beginn die monatlichen Auszahlungsbeträge schmälert. Außerdem fallen für die Einmalauszahlung Steuern an.
  • Variante 3: Gesamtauszahlung
    Der Gesetzgeber versteht die Riester-Rente als lebenslange Rente und stuft eine Gesamtauszahlung als schädliche Verwendung ein. Im Falle einer vollständigen Auszahlung des Kapitals muss der Betroffene die erhaltene staatliche Förderung zur Gänze zurückzahlen und diese einmalige Auszahlung versteuern.
    Anders sieht die Situation bei einer Kleinbetragsrente aus (monatlicher Auszahlungsbetrag nicht mehr als 30 Euro). Hier besteht im Falle einer vollständigen Auszahlung keine Pflicht, die erhaltenen Zulagen zurückzuzahlen.

Vorzeitige Auszahlung der Riester-Rente

Bei der Auszahlung der Riester-Rente vor Rentenbeginn muss der Rentenbezieher die erzielten Steuervorteile und erhaltenen Zulagen vollständig zurückerstatten. Auch die angesammelten Zinsen sind zu versteuern.

Ausnahmefall: Vorzeitige Auszahlung als Wohn-Riester

Sparer, die ein selbst bewohntes Eigenheim bauen, erwerben oder barrierefrei umgestalten lassen, können sich das Riester-Kapital vor dem Rentenantritt auszahlen lassen. Bei diesem Wohn-Riester bleibt die Förderung erhalten. Die vorzeitige Auszahlung unterliegt ab dem Rentenbeginn der monatlichen Besteuerung.

Quellen

https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/riester-rente/riester-und-steuererklaerung.html

https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/riester-rente.html

https://www.dieversicherer.de/versicherer/versicherungen/riester-rente

https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/So-geht-Riester/So-funktioniert-die-Auszahlung/so-funktioniert-die-auszahlung_node.html

https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Lohnt-sich-Riester/lohnt-sich-riester_node.html

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/altersvorsorge/was-ist-die-riesterrente-6866

https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Lohnt-sich-Riester/Staatliche-Foerderung-fuer-Sie/staatliche-foerderung-fuer-sie_node.html

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