Umsatzsteuer

Definition: Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (USt) wird den Verkehrssteuerarten zugeschrieben und ist eine Endverbrauchersteuer. Beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung wird die Umsatzsteuer für den Endverbraucher fällig, wobei sie direkt durch den Unternehmer abgeführt wird. Sie besteuert das Entgelt, das für Waren oder Dienstleistungen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist der gezahlte Kaufpreis.

Inhaltsverzeichnis

  • Wer ist umsatzsteuerpflichtig?
  • Wann müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen?
  • Welche Leistungen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht?
  • Wie hoch ist die Umsatzsteuer?
  • Worin besteht der Unterschied zwischen Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer?
  • Wie läuft der Vorsteuerabzug ab?
  • Wie funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung?
  • Was hat es mit der Umsatzsteuererklärung auf sich?
  • Was passiert, wenn ein falscher Steuersatz ausgewiesen wurde?
  • Welche Folgen hat es, wenn man zu wenig Umsatzsteuer abführt?

Wer ist umsatzsteuerpflichtig?

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer umsatzsteuerpflichtig, der in Deutschland eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit auf selbstständiger Basis ausübt. Eine Ausnahme hiervon stellen Kleinunternehmer dar, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind.

Wann müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen?

  • 19 Abs. 1 UStG sieht vor, dass Unternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen unterschreiten, auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden können. Dies gilt immer dann, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht über 22.000 Euro und im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegt. Achtung: Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, darf im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen.

Welche Leistungen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht?

Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen alle Lieferungen und Dienstleistungen der Umsatzsteuer, die ein Unternehmen in Deutschland gegen ein Entgelt ausführt. Hiervon gibt es jedoch auch einige Ausnahmen (vgl. Abschnitt zur Höhe der Umsatzsteuer). Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer ist das Entgelt für die erbrachte Leistung. Sie wird auf den Nettopreis aufgeschlagen:

Nettopreis + Umsatzsteuer = Bruttopreis

Beispiel: Herr Müller nimmt eine Handwerkerleistung im Wert von 570 Euro netto in Anspruch. Darauf entfallen 108,30 Euro Umsatzsteuer (570 Euro x 0,19), womit der Endverbraucher insgesamt 678,30 Euro brutto zu zahlen hat.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG beträgt in Deutschland seit 2007 19 Prozent (zuvor 16 Prozent). Damit werden die meisten Lieferungen und Dienstleistungen besteuert. Davon abweichend gibt es für bestimmte Leistungen und Produkte aber auch abweichende Steuersätze:

Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent

Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 Prozent (nach § 12 Abs. 2 UStG) gilt unter anderem für diese Dienstleistungen und Waren:

  • Grundnahrungsmittel und einige Getränke
  • im Restaurant mitgenommene Speisen
  • urheberrechtlich geschützte Druckerzeugnisse (z. B. Bücher, Zeitschriften, Zeitungen)
  • Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Skulpturen)
  • künstlerische Darbietungen (z. B. Theateraufführung, Zirkusvorstellung, Museumsbesuch)
  • Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr (in einem Radius von 50 km)
  • Beherbergungsleistungen (z. B. Hotels)

Eine genaue Auflistung der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Leistungen findet sich in Anlage 2 Umsatzsteuergesetz.

Durchschnittssteuersätze 5,5 bzw. 10,7 Prozent

Erzeugnisse aus der Land- und Forstwirtschaft werden nach § 24 Umsatzsteuergesetz pauschal nach Durchschnitt besteuert. Forstwirtschaftliche Erzeugnisse werden stets mit 5,5 Prozent Umsatzsteuer besteuert – eine Ausnahme hiervon bilden Sägewerkserzeugnisse (19 Prozent). Landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Getreide, Milch oder Eier unterliegen dem Steuersatz von 10,7 Prozent.

Umsatzsteuerfreie Leistungen

Es gibt im Umsatzsteuergesetz eine Vielzahl von Leistungen, die sogar umsatzsteuerfrei erbracht werden können (§ 4 UStG), zum Beispiel:

  • bestimmte Leistungen aus dem medizinischen Bereich
  • bestimmte Leistungen im Bildungssektor
  • Porto
  • bestimmte kulturelle Events
  • Vermittlung von Krediten und Versicherungen
  • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
  • Seeschifffahrt und Luftfahrt

Worin besteht der Unterschied zwischen Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer?

Mit der Umsatzsteuer wird der Mehrwert einer Leistung besteuert, weshalb man häufig auch von Mehrwertsteuer spricht – steuerrechtlich korrekt ist allerdings die Bezeichnung als Umsatzsteuer.

Der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer ist eigentlich nur eine Frage der Perspektive: Als Vorsteuer bezeichnet man die Steuer, die auf Eingangsrechnungen ausgewiesen ist, die Umsatzsteuer hingegen wird auf Ausgangsrechnungen aufgeführt.

Beispiel: Herr Maier kauft bei seinem Lieferanten ein. Die auf der zugehörigen Rechnung ausgewiesene Steuer ist für Herrn Maier Vorsteuer, für den Lieferanten hingegen Umsatzsteuer.

Wie läuft der Vorsteuerabzug ab?

Erhält ein Unternehmer eine Eingangsrechnung, so kann er die ausgewiesene Vorsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen und diese somit senken. Die tatsächliche Umsatzsteuerzahllast wird in folgenden Schritten errechnet:

  1. Ermittlung aller getätigten Umsätze und der darauf entfallenden Umsatzsteuer
  2. Summierung aller gezahlten Rechnungen und der darin ausgewiesenen Vorsteuer
  3. Abzug der Vorsteuer von der Umsatzsteuer, daraus ergibt sich die Zahllast (bzw. ggf. ein Vorsteuerüberhang)

Unternehmen können Software einsetzen, um die Höhe der Steuern zu berechnen.

Hinweis: Die Vorsteuer kann nur gezogen werden, wenn die Bedingungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind (z. B. Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung, Vorliegen einer abzugsfähigen Betriebsausgabe).

Wie funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer muss nach § 18 Abs.2 UStG monatlich, quartalsweise oder jährlich an das Finanzamt abgeführt werden. In welchem Turnus die Steuern erhoben werden, hängt von der Höhe der Umsatzsteuer im vorangegangenen Jahr ab:

Zahllast im Vorjahr

Umsatzsteuervoranmeldung

< 1.000 Euro

keine Voranmeldung erforderlich (jährliche Zahlung)

1.000 Euro bis 7.500 Euro

quartalsweise Voranmeldung

> 7.500 Euro

monatliche Voranmeldung

Auch in den ersten zwei Jahren nach der Unternehmensgründung sind monatliche Voranmeldungen für Selbstständige verpflichtend (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG).

Im entsprechenden Rhythmus muss das Unternehmen beim Finanzamt die getätigten Umsätze mit einer Umsatzsteuervoranmeldung anmelden und überweisen. Fällig ist die Zahlung immer am 10. des Monats, der auf den zugrundeliegenden Zeitraum folgt. Beim monatlichen Rhythmus ist die Zahlung für den Monat Januar am 10. Februar fällig. Bei der quartalweisen Abrechnung muss die Überweisung für das erste Quartal (Januar bis März) zum 10. April erfolgen.

Möchte sich der Selbstständige hier etwas mehr Zeit lassen können, kann er eine Dauerfristverlängerung beantragen. Hierfür zahlt er die durchschnittliche Umsatzsteuer für einen Monat voraus (Sondervorauszahlung) und kann im Gegenzug die Umsatzsteuervoranmeldung einen Monat später abgeben (z. B. für den Monat Januar erst am 10. März).

Achtung: Das Finanzamt verschickt bezüglich der Umsatzsteuer keinen Bescheid an das Unternehmen. Die Zahlung der Steuern muss unaufgefordert erfolgen. Wird die Umsatzsteuervoranmeldung verspätet abgegeben, kann das Finanzamt die Zahllast schätzen, einen Verspätungszuschlag oder einen Säumniszuschlag gegen das Unternehmen festsetzen oder – im Wiederholungsfall – Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung einleiten.

Was hat es mit der Umsatzsteuererklärung auf sich?

Nach Abschluss des Kalenderjahrs muss das Unternehmen beim Finanzamt zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Diese enthält noch einmal zusammengefasst alle Umsätze und Steuern des abgelaufenen Jahres. Sind die Umsatzsteuervoranmeldungen korrekt erfolgt, so handelt es sich dabei um eine reine Formalität. Wurden jedoch während des Jahres in der Software nachträglich Rechnungen gebucht oder Fehler in der Buchhaltung korrigiert, so ergibt sich bei der Steuererklärung eine Differenz, die durch Nachzahlung oder Rückerstattung auszugleichen ist.

Hinweis: Auch Kleinunternehmer müssen die Umsatzsteuererklärung abgeben, obwohl sie selbst keine Umsatzsteuer abführen. Auf der Basis der angegebenen Umsätze wird geprüft, ob der Selbstständige die Kleinunternehmerregelung korrekt angewendet hat oder ob die Umsatzgrenzen überschritten wurden.

Was passiert, wenn ein falscher Steuersatz ausgewiesen wurde?

Zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer

Wurden auf der Rechnung zu hohe Steuern ausgewiesen, hat dies folgende Konsequenzen:

  • Der Zahlende kann nur die eigentlich korrekte Vorsteuer aus der Rechnung ziehen.
  • Der Empfänger der Zahlung muss den Mehrbetrag dennoch an das Finanzamt abführen (§ 14c Abs. 1 UStG).

Das Unternehmen kann die Rechnung berichtigen (§ 14 Abs. 6 UStG i.V.m. § 31 Abs. 5 UStDV). Sofern die falschen Steuerbeträge noch nicht abgeführt bzw. beim Zahlenden als Vorsteuer geltend gemacht wurden, so kann die Rechnung einfach storniert und ersetzt werden. Andernfalls muss die Angelegenheit über die nächste Umsatzsteuervoranmeldung korrigiert werden. Dann wird auch der Mehrbetrag nicht mehr geschuldet.

Zu niedrig ausgewiesene Umsatzsteuer

Wurde die Umsatzsteuer zu niedrig ausgewiesen, hat dies folgende Konsequenzen:

  • Der Rechnungssteller schuldet den eigentlich anzusetzenden Steuerbetrag. Er muss die falsche Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren und den korrekten Betrag abführen.
  • Der Empfänger der Rechnung darf die Steuer nicht ziehen.

Auch in diesem Fall ist die Berichtigung der Rechnung (und in der Folge auch der Voranmeldung) möglich.

Welche Folgen hat es, wenn man zu wenig Umsatzsteuer abführt?

Wer in der Umsatzsteuervoranmeldung oder in der Umsatzsteuererklärung falsche Angaben macht (z. B. zu geringe Umsätze, zu hohe Vorsteuerbeträge), kann unter Umständen einer Steuerhinterziehung bezichtigt werden – mit den entsprechenden Folgen (z. B. Bußgeld, Haftstrafe).

Quellen

https://sevdesk.de/lexikon/umsatzsteuer/

https://debitoor.de/lexikon/umsatzsteuer-ust

https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/mehrwertsteuer-umsatzsteuer-vorsteuer/

https://kontist.com/posts/umsatzsteuererklaerung

https://www.billomat.com/magazin/falsche-mehrwertsteuer-berechnet-was-nun/#

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/bei-verspaeteter-umsatzsteuer-voranmeldung-drohen-strafen/150/32549/297130

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2.html

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