Blog und Steuernews der Steuerkanzlei Ratzke Hill

Konsequenzen der Steuerhinterziehung

Konsequenzen der Steuerhinterziehung

Wer sich einer Steuerhinterziehung schuldig macht, begeht eine schwere Straftrat und muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Diese Folgen können sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Art sein - von anderen negativen Auswirkungen wie gesellschaftlichem Reputationsverlust einmal abgesehen. Dass auch und vor allem prominente Steuersünder von diesen negativen Konsequenzen ihrer Tat nicht ausgenommen sind, zeigen die jüngsten Fälle von Uli Hoeneß oder Alice Schwarzer. Der folgende Blog konzentriert sich auf die strafrechtlichen Konsequenzen einer Steuerhinterziehung. Insbesondere soll dabei folgenden Fragen nachgegangen werden:

  • Welche Strafe droht bei einer Steuerhinterziehung?
  • Wann erfolgt die Verjährung einer Steuerhinterziehung?
  • Welche Rolle spielt die Selbstanzeige für das Strafmaß bei der Steuerhinterziehung?  

Dieses Strafmaß droht Ihnen bei Steuerhinterziehung

  Da durch die mangelnde Ehrlichkeit mancher Steuerpflichtigen dem Staat alljährlich erhebliche Milliardenbeträge bewusst vorenthalten werden, ist eine Steuerhinterziehung als schwere Straftat zu werten und somit an eine erhebliche und für den Täter schwerwiegende Strafe geknüpft. Das Strafmaß ist dabei im Einzelfall abhängig von der Höhe des Steuerschadens, grundsätzlich drohen den Tätern jedoch Geldstrafen sowie in besonders schweren Fällen auch Haft. In Abhängigkeit vom jeweils hinterzogenen Geldbetrag ergibt sich aus der folgenden Aufstellung das jeweils zu erwartende Strafmaß bei Steuerhinterziehung:

  • Steuerhinterziehung bis zu 1.000 €: Einstellung gegen Auflage
  • Steuerhinterziehung bis zu 50.000 €: Geldstrafe
  • Steuerhinterziehung bis zu 100.000 €: Freiheits- oder Geldstrafe, Aussetzung auf Bewährung möglich
  • Steuerhinterziehung bis zu 1.000.000 €: Freiheits- und eventuell Geldstrafe, Aussetzung auf Bewährung möglich
  • Steuerhinterziehung über 1.000.000 €: Freiheits- und eventuell Geldstrafe, keine Aussetzung auf Bewährung möglich

Zudem ist zu beachten, dass der Steuersünder die dem Fiskus gegenüber nicht ordnungsgemäß deklarierten Einkünfte der letzten zehn Jahre nachversteuern muss, zuzüglich eines Strafzins von jährlich 6%. Dieser Betrag ist üblicherweise als Einmalzahlung zu begleichen, was für nicht wenige Steuerhinterziehung eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Zu beachten ist auch, dass die Frist von zehn Jahren für Nachzahlungen in Einzelfällen auf bis zu 13 Jahre verlängert werden kann - beispielsweise dann, wenn der Täter bislang gar keine Steuererklärungen abgegeben hat.   

Regionale Unterscheide bei der Höhe von Geld- und Freiheitsstrafe

 Wer als Steuersünder mit einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe rechnen muss, sollte sich mit den erheblichen regionalen Unterschieden innerhalb Deutschlands bei der Ausgestaltung des Strafmaßes auseinandersetzen. Da die Finanzbehörden bei der Bemessung der Strafen einen gewissen Ermessensspielraum genießen, ist das Strafmaß auch abhängig vom Wohnsitz des Steuerhinterziehers. Und hier zeigt sich, dass die Oberfinanzdirektionen im Norden Deutschlands deutlich restriktiver vorgehen als ihre süddeutschen Pendants.   

Die Geldbuße kann maximal 360 Tagessätze, bei mehreren Steuerstraftaten 720 Tagessätze, betragen, wobei ein einzelner Tagessatz höchstens bei 20.000 € liegen darf. Ein Tagessatz bemisst sich in der Höhe nach einem Dreißigstel des monatlichen Nettoverdienstes des Steuerhinterziehers, wobei Bruttogehälter, Pensionen, Renten, Mieten, Zinsen und Dividendenerträge sowie steuerfreie Leistungen voll eingerechnet werden. Besonders zu beachten ist vor allem, dass Steuersünder, welche zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden, als vorbestraft gelten und somit einen Eintrag ins Strafregister erhalten. Zudem gilt: Ab einer Steuerhinterziehung von 1.000.000 € ist im Regelfall mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen.   

Diese Regeln gelten zur Verjährung einer Steuerhinterziehung

 Der für die Steuernachzahlung geltende Zeitraum von meist zehn Jahren ist nicht mit der Frist zur Verjährung der Steuerhinterziehung zu verwechseln. Hier gilt: In einfachen Fällen der Steuerhinterziehung, d.h. bis zu einem hinterzogenen Betrag von 50.000 €, verjährt die Steuerhinterziehung bereits nach fünf Jahren. In besonders schweren Fällen, d.h. in aller Regeln bei Fällen, die über einem Betrag von 50.000 € liegen, erfolgt die Verjährung der Steuerhinterziehung erst nach zehn Jahren.   

Das muss bei einer Selbstanzeige beachtet werden

  Wenn einen Steuersünder das schlechte Gewissen plagt, kann eine Selbstanzeige der rettende Anker sein, der vor den strafrechtlichen Konsequenzen einer Steuerhinterziehung schützt. Wer jedoch als Steuersünder in den Genuss der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige kommen möchte, sollte Folgendes beachten:

  • Die Finanzbehörden dürfen nicht bereits Verdacht von der Steuerhinterziehung geschöpft haben. Wenn ein Durchsuchungsbeschluss bereits vorliegt, ist es in aller Regel bereits zu spät.

Die Selbstanzeige muss formal korrekt und vollständig sein. Alle vorenthaltenen Einkünfte der letzten zehn Jahre müssen lückenlos, fehlerfrei und vollständig offengelegt werden. Die kleinste Unachtsamkeit kann hier die strafbefreiende Wirkung verhindern. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: LINK zum E-BOOK  

No video selected.
Kontakt

Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kolpingring 18
82041 Oberhaching

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Telefon: 089/62816960

E-Mail

Kontaktieren Sie uns!