Das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Es ist zwar durch die Änderungen in vielen Fällen schwieriger geworden, eine wirksame Selbstanzeige abzugeben, aber bei guter Vorbereitung und Beachtung aller neuen Regelungen ist es nicht unmöglich! Folgendes hat sich u.a. im Vergleich zum alten Recht geändert:
Wir empfehlen unseren Mandanten und Interessenten deswegen, sich eingehend beraten zu lassen.
Die Kanzlei Ratzke Hill bietet hierzu als ihr kompetenter Steuerberater eine faire und ideale Lösung an!
Ihre Vorteile:
Zögern Sie nicht! Bei einer Selbstanzeige geht es vorrangig um Strafbefreiung!
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Die Abgabe einer Selbstanzeige wirkt nicht mehr strafbefreiend:
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