Ihr Steuerberater und Photovoltaik

Energie ist die notwendige Quelle für die Entwicklung eines Landes und die Erhaltung und Steigerung des Lebensstandards. Die Energieversorgung basiert derzeit noch auf fossilen Energien (Gas, Kohle, Öl) und Atomkraft. Ob die fossilen Energien Ursache der globalen Erwärmung sind oder nicht, sei dahingestellt. Bald werden die fossilien Energien erschöpft sein. Grund genug, sich etwas Neues einfallen zu lassen.

Mit der Sonnenenergie steht uns neben der Wasser- und Windenergie eine (kostenlose, also auch für Schwaben) Energiequelle zur Verfügung, die unseren (steigenden) Energiebedarf schon mit heutiger Technik alleine deckt. Aktuell sind in Deutschland schon über 1 Million Photovoltaik-Anlagen am Netz angeschlossen, die jährlich über 21 MWh produzieren.

Jeder Photovoltaik-Anlagen Betreiber ist ein Unternehmer, da jede Photovoltaik-Anlage ein Gewerbebetrieb ist. Deshalb macht es Sinn, rund ums Thema Photovoltak einen mit dieser Thematik vertrauten Steuerberater an seiner Seite zu haben. Steuerlich ist sie ein "Schmankerl". Doch lesen Sie selbst auf den folgenden Seiten, welche Ideen Ihnen Ihr Steuerberater für Ihre Photovoltaik-Anlage anbieten kann.

Steuern und Photovoltaik

Als Photovoltaik-Anlagen-Besitzer beherrschen Sie das kaufmännische 1 x 1. Dies beinhaltet erst einmal Liquidität und Ertrag, zumindest über die 20-jährige Laufzeit. Hierzu gehört auch eine Aussage, die Ihnen Antwort auf die Frage gibt, was denn nach 20 Jahren unter dem Strich übrig bleibt - unter Berücksichtigung von sämtlichen planbaren Kosten, wie Wechselrichterrückstellungen, Wartungsverträge, Pacht, Zinsen, Tilgung, Steuerberatungskosten, etc. Eine solche Aussage trifft die Wirtschaftlichkeitsanalyse Ihres Steuerberaters.

Neben den Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen wir Ihnen auch den Weg zu Fördermitteln. Wie Photovoltaik-Anlagen schöngerechnet werden, um Sie zu einem überteuerten Kauf zu bewegen, finden Sie unter Nepper-Schlepper-Bauernfänger.

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung im Detail für Photovoltaik-Anlagen finden Sie in dieser Datei.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist bei der Planung der Photovoltaik-Anlage unverzichtbar. Schlussendlich gibt Sie Ihnen Auskunft, ob Sie der Investition überhaupt näher treten wollen. Sobald die Photovoltaik-Anlage "läuft", ist es wichtig zu wissen, ob die Photovoltaik-Anlage die prognostizierten Werte / Strom erreicht. Hier hilft ein laufender Soll- / Ist-Vergleich, der von Ihrem Steuerberater bei der laufenden Buchhaltung erstellt wird.

Genauso wichtig ist es im Voraus zu wissen, welche Steuerzahlungen zu leisten sind. Sind nämlich in der Vergangenheit größere Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen in Anspruch genommen worden, so sind in der Zukunft steuerliche Gewinne zu erwarten, auf die Steuern entfallen. Diese dürfen Sie nicht bösartig überraschen, denn sie sind planbar.

Sollte bei Ihrer Photovoltaik-Anlage keine Steuer anfallen, dann sollte Ihnen das zu Denken geben. Denn dann macht sie dauernd Verlust und war wohl kaum eine gescheite Investition.

Als Steuerberater spezialisiert auf Photovoltaikanlagen berechnen Ihnen die Steuerzahlungen für Ihre Photovoltaik-Anlage im Voraus - getreu unserem Motto "agieren statt reagieren" - und übernehmen für Sie die Korrespondenz mit dem Finanzamt. Weiter zeigen wir Ihnen konstruktive Wege, wie Sie die zu bezahlenden Steuern in Investitionskapital umsetzen, wenn Sie die nächste Anlage in Angriff nehmen.

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Ratzke Hill PartGmbB
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