Abzugsteuern

Definition: Was sind Abzugsteuern?

Bei Abzugsteuern handelt es sich um Steuern, die nicht der Empfänger der Zahlung selbst entrichtet, sondern die vom Schuldner der Zahlung direkt an die Finanzbehörde abgeführt werden. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber einbehalten und direkt an das Finanzamt überwiesen wird. Zu viel gezahlte Steuern kann der Steuerpflichtige dann ausschließlich über seine Steuererklärung zurückfordern. Da der Steuerabzug direkt an der Quelle der Erträge erfolgt, spricht man auch von Quellensteuern.

Inhaltsverzeichnis

  • Welche Arten von Abzugsteuern gibt es?
  • Wie funktionieren Abzugsteuern beim beschränkt Steuerpflichtigen?
  • In welcher Höhe werden bei beschränkt Steuerpflichtigen Steuern abgezogen?

Welche Arten von Abzugsteuern gibt es?

Nach der Art, wie der Steuerabzug wirkt, lassen sich zwei Arten der Abzugsteuern unterscheiden:

  • Keine abgeltende Wirkung: Die abgeführte Steuer wird wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer behandelt. Später wird die gesamte Steuerbelastung ermittelt und mit der bereits gezahlten Abzugsteuer verrechnet. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Lohnsteuer beim Arbeitnehmer, der im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs unter Umständen sogar einen Teil der gezahlten Steuer zurückerstattet bekommt. Für den Arbeitgeber besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die fällige Lohnsteuer direkt einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen (§ 38 Abs. 3 Satz 1 EStG).
  • Abgeltende Wirkung: Die Abzugsteuer gilt als endgültige Steuer und muss später nicht überprüft werden – sie wirkt abgeltend. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Abgeltungsteuer (früher Kapitalertragsteuer), durch die Zinserträge pauschal besteuert werden. Banken oder Versicherungen, bei denen steuerpflichtige Zinserträge entstehen, müssen alle über einen bestimmten Freistellungsauftrag hinausgehenden Erträge aus Zinsen oder Dividenden direkt an das Finanzamt abführen (§ 43 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Zudem gibt es Mischformen, bei denen eine Wahlmöglichkeit für den Steuerabzug besteht. Verzichtet ein Arbeitnehmer beispielsweise darauf, eine Steuererklärung einzureichen, entfaltet die gezahlte Lohnsteuer abgeltende Wirkung. Demgegenüber steht der Steuerpflichtige, der die Höhe der Abgeltungsteuer über die Steuererklärung korrigieren lässt, weil sein individueller Steuersatz niedriger ist.

Wie funktionieren Abzugsteuern beim beschränkt Steuerpflichtigen?

Gemäß § 50a EStG gibt es eine ganze Reihe von Einkunftsarten, die durch Abzugsteuern versteuert werden, wenn sie von beschränkt Steuerpflichtigen erbracht werden:

  • Leistungen von Dienstleistern, die künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder vergleichbare Darbietungen erbringen, sowie die Verwertung der Darbietungen im Inland
  • Vergütungen für die Einräumung von Nutzungsrechten (z. B. Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte)
  • vertragliche Verpflichtung eines Berufssportlers über einen begrenzten Zeitraum
  • Einkünfte von Mitgliedern eines Aufsichts- oder Verwaltungsrats oder vergleichbaren Personen, die die Geschäftsführung eines Organs nach § 1 Körperschaftsteuergesetz überwachen

Beispiel: Ein Unternehmer beauftragt für seine Firmenweihnachtsfeier in Deutschland einen Künstler, der in Frankreich lebt. Vor der Auszahlung des vereinbarten Entgelts muss der Unternehmer 15 Prozent Abzugsteuern einbehalten und an das Finanzamt abführen, da es sich um einen beschränkt Steuerpflichtigen handelt.

Hinweis: Als beschränkt steuerpflichtig gelten Personen, die ihren Wohnsitz und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, jedoch in Deutschland Einkünfte erzielen (§ 1 Abs. 4 EStG).

In welcher Höhe werden bei beschränkt Steuerpflichtigen Steuern abgezogen?

Die Höhe der Steuern ist auf 15 Prozent der gesamten Einnahmen festgelegt (§ 50a Abs. 2 Satz 1 EStG). Eine Ausnahme gilt für Aufsichtsratsmitglieder und vergleichbare Personen – bei ihnen ist ein Abzug von 30 Prozent angezeigt (§ 50a Abs. 2 Satz 2 EStG). Zusätzlich ist der Solidaritätszuschlag einzubehalten. Bei Künstlern werden die Steuern nur dann fällig, wenn die gesamten Erträge 250 Euro übersteigen. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, sofern diese für das Finanzamt nachprüfbar nachgewiesen werden (§ 50a Abs. 3, 4 EStG).

Der Vergütung ist dafür haftbar, dass die Steuer korrekt einbehalten und abgeführt wird. Er ist außerdem verpflichtet, eine Bescheinigung über folgende Daten auszustellen:

  • Name und Anschrift des Gläubigers (= Zahlungsempfänger)
  • Art der Tätigkeit
  • Höhe der Vergütung
  • Tag der Zahlung
  • Höhe der einbehaltenen und abgeführten Steuer

Er muss die innerhalb eines Kalendervierteljahres einbehaltenen Abzugsteuern bis zum zehnten Tag des darauffolgenden Monats an das Bundeszentralamt für Steuern überweisen (§ 50a Abs. 5 EStG).

Hinweis: Der Schuldner der Vergütung kann sich nicht von seiner Pflicht, die Steuern abzuführen, befreien, indem er einen entsprechenden Passus vertraglich mit dem Leistungserbringer vereinbart (Beschluss des BFH vom 18. März 2009, Az. I B 210/08, BFH/NV 2009, 1237).

Quellen

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Abzugsteuern/Abzugsteuer/abzugsteuer_node.html

https://www.ageras.de/woerterbuch/abzugsteuer

https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/a/abzugsteuer-bei-beschraenkter-einkommensteuerpflicht/

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