Familiensplitting

Definition: Was ist Familiensplitting?

Familiensplitting definiert sich als spezielles Verfahren, mit dem die Einkommensteuer bei Familien mit einem oder mehreren Kindern bemessen wird. Demnach soll das gesamte Einkommen des Haushalts auf die Erwachsenen und die Kinder, die Anspruch auf Kindergeld haben, verteilt werden. Dabei ist das Einkommen der Ehepartner gemeinsam zu besteuern. Im Gegensatz zum in Deutschland geltenden Ehegattensplitting besteht die Idee darin, bei der steuerrechtlichen Beurteilung auch die Zahl der Kinder zu berücksichtigen. Das Familiensplitting ist in Deutschland nicht geltendes Steuerrecht.

Inhaltsverzeichnis

  • Welche Ziele verfolgt diese Besteuerungsmethode für Familien?
  • Wie sieht ein Familiensplitting aus?
  • Wie wirkt sich das Familiensplitting aus?
  • Ab wann gilt das Familiensplitting?
  • Familiensplitting-Rechner

Welche Ziele verfolgt diese Besteuerungsmethode für Familien?

Diese Besteuerungsmethode kann unterschiedliche Ziele verfolgen:

  • Ein Ziel kann darin bestehen, Erwachsene mit Kindern gleich zu besteuern wie gleichermaßen leistungsfähige Paare ohne Kind(er).
  • Das Familiensplitting kann darauf abzielen, Familien und Kinder aus sozialpolitischen Gründen zu fördern, indem sie Begünstigungen erhalten, die darüber hinausgehen, die Reduzierung der Leistungsfähigkeit auszugleichen.

Wie sieht ein Familiensplitting aus?

Es gibt zwei Modelle für das Familiensplitting:

Modell 1: Familientarifsplitting

Beim Familientarifsplitting ist das Gesamteinkommen anhand eines Splittingfaktors auf die Familienmitglieder aufzuteilen, wobei der Kinderfreibetrag unberücksichtigt bleibt. Das Einkommen wird durch einen Divisor geteilt, der größer als zwei ist und von der Anzahl der Kinder abhängt. Wie dieser Aufteilungsschlüssel aussieht, richtet sich nach der politischen Entscheidung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Denkbar ist beispielsweise für Kinder ein voller Faktor (1) oder ein kleinerer Splittingfaktor als 1 (zum Beispiel 0,75 oder 0,5).

Beispiel 1: Eine Familie mit zwei kindergeldberechtigten Kindern kann bei einem Divisor von 1 das Einkommen durch 4 teilen.

Beispiel 2: Beträgt der Divisor für jedes Kind 0,5, ist das Einkommen durch 3 zu dividieren.

Aufgrund der progressiven Einkommensteuer können Familien durch das Teilen des Einkommens mit dem Splittingfaktor Steuern sparen. Der Steuervorteil steigt mit der Höhe des Divisors. Es ist üblich, den Splittingvorteil in Höhe eines Fixbetrags zu deckeln.

Eine Variante des Familientarifsplittings kommt in Frankreich zum Einsatz.

Modell 2: Familienrealsplitting

Beim Familienrealsplitting sind Einkommensübertragungen zwischen den Familienmitgliedern wie Unterhaltsverpflichtungen steuerlich zu berücksichtigen. Hierbei muss der Leistungsempfänger die Leistungen versteuern. Der Unterhaltspflichtige zieht sie hingegen von der Bemessungsgrundlage ab. Der in Deutschland geltende Kinderfreibetrag lässt sich als eine Form des Familienrealsplittings interpretieren.

Familiensplitting Beispiel

Der Lohnsteuerhilfeverein rechnet anhand eines Familiensplitting Beispiels vor, wie Eltern mit diesem Modell Steuern sparen können:

Ein Ehepartner erzielt aus einer Vollzeitbeschäftigung ein Einkommen in Höhe von 45.000 Euro. Seine Partnerin bezieht aus einer Teilzeitbeschäftigung ein Einkommen von 15.000 Euro pro Jahr. Wenn keine Zusammenveranlagung vorliegt, muss der eine Partner 10.244 Euro Einkommensteuer zahlen, der andere 1.085 Euro. Beim Familiensplitting würden beide Partner bei einem Haushaltseinkommen von 60.000 Euro 955 Euro weniger Einkommensteuer zahlen. Dies ergibt sich aus der Berechnung mit dem Splittingtarif.

Familiensplitting Beispiel Frankreich

Eine Form des Familiensplittings wird in Frankreich praktiziert. Als Basis der Besteuerung dient das Familienkommen, das sich aus den Einkünften der Eltern und jenen der unterhaltspflichtigen Kinder berechnet. Dieses Einkommen ist sodann durch die Anzahl von parts (quotient familial) zu dividieren, die sich aus der Anzahl der Familienmitglieder ergeben. Die Steuer, die laut Steuerrecht auf diesen Betrag anwendbar ist, ist mit den parts zu multiplizieren. Daraus ergibt sich die zu entrichtende Steuer.

Parts:

Nichtverheiratete ohne Kind(er): 1

Nichtverheiratete mit einem Kind: 1,5

Nichtverheiratete mit zwei Kindern: 2

Nichtverheiratete mit drei Kindern: 3

Verheiratete ohne Kind(er): 2

Verheiratete mit einem Kind: 2,5

Verheiratete mit zwei Kindern: 3

Verheiratete mit drei Kindern: 4

Mit Zustimmung der Eltern können Kinder bis zu deren 21. Lebensjahr mit den Eltern zusammenveranlagt werden. Bei Auszubildenden ist eine Zusammenveranlagung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Wenn die Kinder getrennt veranlagt werden, dürfen die Eltern die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben abrechnen. Die Steuerersparnisse sind in der Höhe beschränkt.

Wie wirkt sich das Familiensplitting aus?

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat die Auswirkungen des Familiensplittings in mehreren Erhebungen untersucht und dabei das folgende herausgefunden:

  • Das Familiensplitting bringt Vorteile für einkommensstarke Familien.
  • Es wirkt sich geringfügig auf das Arbeitsangebot aus.
  • Für Familien in der unteren und mittleren Einkommensschicht mit mehreren Kindern bringt es keine steuerliche Ersparnis.
  • Das Familiensplitting nach französischem Modell hätte für Familien mit einem Kind oder zwei Kindern kaum einen steuerlichen Entlastungseffekt.
  • Es bringt kaum Anreize für verheiratete Frauen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
  • Stärkere Auswirkungen auf das Arbeitsangebot wären bei einer Individualbesteuerung anzunehmen.

Die Auswirkungen richten sich danach, wie das Splitting in der Praxis ausgestaltet ist.

Ab wann gilt das Familiensplitting?

Das Familiensplitting ist in Deutschland ein theoretisches Modell. Die Frage, ab wann das Familiensplittung gilt, lässt sich nicht beantworten. In der Politik wurde bereits mehrmals darüber diskutiert, ob es eingeführt werden soll. Es gibt breiten Widerstand gegen die Einführung des Familiensplittings in Deutschland, wobei insbesondere diese Kritikpunkte genannt werden:

  • zu hohe Kosten und zu geringer Nutzen
  • Modell baut auf Ehegattensplitting auf, das dem Bild der Alleinverdienerehe folgt und dem Leben einer heutigen Familie nicht mehr entspricht
  • fördert einkommensstarke statt einkommensschwache Familien
  • andere Maßnahmen zur Entlastung wie höheres Kindergeld, ein Kinderbonus, höhere Freibeträge und bessere Leistungen für Alleinerziehende sind geeignetere Mittel

Eine Forderung besteht darin, das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag auf Ehepartner zu ersetzen.

Familiensplitting-Rechner

Mit einem Familiensplitting-Rechner lässt sich dieses theoretische Modell durchrechnen, indem für den Familienfaktor F ein Wert angenommen wird.

Der Splittingtarif soll nur dann anwendbar sein, wenn Kinder und Jugendliche, deren Bildung in der Schule oder Ausbildung stattfindet, Teil der Familie sind. Für erwachsene Kinder gibt es eine Altersgrenze wie beispielsweise 21 oder 25 Jahre. Der Splittingtarif könnte einen konstanten Faktor durch einen variablen Familienfaktor F ersetzen, der je nach Anzahl der Kinder variiert. Dabei sind unterschiedliche Varianten denkbar.

Splittingtarif (x) = F . Grundtarif (x/F)

Ein Beispiel: Die Eltern werden mit dem Wert 1, jedes Kind mit dem Wert 0,5 berücksichtigt

Bei einer vierköpfigen Familie berechnet sich der Faktor F wie folgt: 1 + 1 + 0,5 + 0,5 = 3

Mit einem Familiensplitting-Rechner lässt sich eruieren, ob bzw. welche Steuerersparnis dieses Modell gegenüber dem bisherigen Ehegattensplitting bringen würde.

Quellen

https://www.bundestag.de/resource/blob/894890/ebc2fd58a8fae963ff45c0f07a3b0f92/WD-4-048-22-pdf-data.pdf

https://www.diw.de/de/diw_01.c.433515.de/presse/glossar/familiensplitting.html

https://www.lohn-info.de/familiensplitting.html

https://www.rtl.de/cms/das-ende-von-steuerklasse-3-diese-folgen-haette-familiensplitting-anstelle-von-ehegattensplitting-4944571.html

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-familiensplitting-923080

http://www.agenda21-treffpunkt.de/lexikon/Einkommensteuer.htm

https://steuern.finanzleser.de/ehegattensplitting/

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