Geschenke
Steuerfrei bleiben Geschenke, wenn diese den Wert von € 40,00 pro Monat und Arbeitnehmer nicht übersteigen. Wird die Grenze überschritten, so gilt das Geschenk als Arbeitslohn und der gesamte Zuwendungswert ist zu versteuern. Geschenke an Geschäftskunden und Nichtarbeitnehmer sind nur bis zu einer Höhe von € 35,00 steuerfrei, darüber darf kein Vorsteuerabzug erfolgen und der Abzug als Betriebsausgabe bleibt verwehrt. Es ist zu beachten, dass die Aufzeichnung über die Art und den Wert der Geschenke jederzeit lückenlos und nachvollziehbar sein muss. Lässt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Zuwendungen anlässlich besonderer Anlässe (z. B. Geburt oder Hochzeit) zu Gute kommen, so gelten diese nicht als Geschenke.