Jahressteuerbescheinigung
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute aus dem Inland müssen ihren Kunden für jedes Kalenderjahr eine zusammengefasste Steuerbescheinigung ausstellen. Kapitalerträge und Gewinne aus privaten Veräußerungsgesellschaften sind in dieser Bescheinigung auszuweisen. Dies stellt jedoch, obwohl vom Gesetzgeber als Serviceleistung bzw. Erleichterung für die Steuerpflichtigen dargestellt, tatsächlich einen weiteren Schritt in dem Bemühen dar, das steuerliche Bankgeheimnis letztlich abzuschaffen. Die Vorlage von entsprechenden Steuerbescheinigungen ist weiterhin für die Anrechnung von einbehaltenen Kapitalertragsteuern erforderlich.