Job-Ticket
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Fahrkarten für die Fahrten zwischen dem Arbeitsplatz und der Wohnung bezahlt, dann wird von einem Job-Ticket gesprochen. Diese Leistungen waren bis Ende 2003 steuerfrei. Das Job-Ticket ist jedoch mittlerweile zur Lohnsteuer heranzuziehen und kann pauschal mit 15 % besteuert werden. Bei der pauschalen Besteuerung ist das Job-Ticket von der Sozialversicherungspflicht befreit. Sachbezüge mit einer monatlichen Freigrenze von € 44,00 sind eine weitere Alternative.