Lohnsteuer

Definition: Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist eine spezielle Erhebungsform der Einkommensteuer, die auf Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber ist gemäß § 41a EStG verpflichtet, sie vor der Auszahlung des Entgelts an die Arbeitnehmer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine sogenannte Quellensteuer, da sie direkt am Ursprungsort erhoben und abgeführt wird.

Inhaltsverzeichnis

  • Wie funktioniert das Prinzip der Lohnsteuer?
  • Wie hoch ist die Lohnsteuer?
  • Wie wirken sich Kinderfreibeträge auf die Lohnsteuer aus?
  • Wie funktioniert die Berechnung der Lohnsteuer?
  • Wie kann die Lohnsteuer auf Einmalzahlungen ermittelt werden?
  • Wie hoch ist der Steuersatz in der Lohnsteuer?
  • Kann der Lohn auch steuerfrei ausgezahlt werden?
  • Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?

Wie funktioniert das Prinzip der Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer funktioniert wie eine Abschlagszahlung, die auf die im Kalenderjahr fällige Einkommensteuer angerechnet wird. Der Mitarbeiter zahlt sie monatlich. Nach dem Ende des Steuerjahrs kann er eine Steuererklärung einreichen und damit die tatsächliche Steuerschuld festsetzen lassen. Es gibt nun zwei Möglichkeiten:

  • Nachzahlung: Der Arbeitnehmer hat zu wenig Lohnsteuer gezahlt (z. B. weil er noch andere Einkünfte hatte). Er muss noch Steuern nachzahlen.
  • Rückzahlung: Der Arbeitnehmer hat zu viel Lohnsteuer bezahlt (z. B. weil er mit Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wurde). Er erhält eine Erstattung der zu viel gezahlten Steuer vom Finanzamt.

Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern sind verpflichtet, zum Jahresende einen sogenannten Lohnsteuer-Jahresausgleich durchzuführen. Dies bedeutet, dass er die abgeführten Steuern mit der tatsächlichen Steuerschuld vergleicht und eine etwaige Differenz ausgleicht. Arbeitnehmer, die in der Steuererklärung nichts abzusetzen haben, brauchen diese dadurch nicht mehr einzureichen.

Hinweis: Im Regelfall besteht für Arbeitnehmer keine gesetzliche Verpflichtung eine Steuererklärung abzugeben – sinnvoll ist es aber in den meisten Fällen, da es häufig zu einer Rückerstattung kommt. Es gibt jedoch auch einige Situationen, in denen die Steuererklärung verpflichtend ist (z. B. Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor, Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrags, Bezug von Lohnersatzleistungen).

Wie hoch ist die Lohnsteuer?

Die Höhe der Lohnsteuer ist gesetzlich festgelegt und richtet sich einerseits nach der Einkommenshöhe und andererseits nach der Steuerklasse. Über die Steuerklassen werden bereits verschiedene Freibeträge berücksichtigt, beispielsweise der Grundfreibetrag. Zusätzlich können sich Steuerpflichtige über bereits vorhersehbare Kosten (z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben) eine Lohnsteuerermäßigung eintragen lassen.

 Es lassen sich sechs Steuerklassen unterscheiden:

  • Steuerklasse I: ledige, geschiedene, verwitwete und getrenntlebende Steuerpflichtige
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende
  • Steuerklasse III: Ehepartner bei gleichzeitiger Wahl von Steuerklasse V durch den zweiten Ehepartner
  • Steuerklasse IV: Ehepaare
  • Steuerklasse V: Ehepartner bei gleichzeitiger Wahl von Steuerklasse III durch den zweiten Ehepartner
  • Steuerklasse VI: für ein zweites Arbeitsverhältnis

Sie unterscheiden sich dadurch, in welcher Höhe Freibeträge abgezogen werden. In der Steuerklasse VI werden überhaupt keine Freibeträge berücksichtigt, weshalb die Steuerbelastung hier mit 50 bis 60 Prozent besonders hoch ausfällt. Sehr günstig ist hingegen die Lohnsteuerklasse II, in der zusätzlich zu den üblichen Freibeträgen auch der Alleinerziehendenentlastungsbetrag abgezogen wird.

Wie wirken sich Kinderfreibeträge auf die Lohnsteuer aus?

Haben Steuerpflichtige Kinder, werden in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen Kinderfreibeträge eingetragen. Er beträgt jährlich 7.812 Euro pro Kind und Elternpaar, wobei jedem Elternteil ein halber Kinderfreibetrag zusteht (§ 32 Abs. 6 Satz 1, 2 EStG). Sind die Eltern verheiratet, so können sie den gesamten Freibetrag auf eine Person übertragen lassen (z. B. während sich Mutter oder Vater in Elternzeit befinden und kein Einkommen erzielen). Um diesen Freibetrag wird das Einkommen rechnerisch gemindert, wodurch die Lohnsteuer sinkt.

Wie funktioniert die Berechnung der Lohnsteuer?

Für die Berechnung der Lohnsteuer muss der Arbeitgeber zunächst das steuerpflichtige Entgelt (Brutto) ermitteln. Hierzu zählt nicht nur der Grundlohn, sondern auch zusätzliche Gehaltsbestandteile wie Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder eine Umsatzbeteiligung werden berücksichtigt. Zudem werden geldwerte Vorteile und Sachbezüge addiert. Anschließend zieht man die in den Lohnsteuermerkmalen hinterlegten Freibeträge ab. Mit der verbleibenden Summe kann aus der jeweils gültigen Lohnsteuertabelle der Betrag der Lohnsteuer und Kirchensteuer abgelesen werden.

Früher wurden dem Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse und andere wichtige Informationen rund um die Steuer (z. B. Zugehörigkeit zu einer Kirche) über die Lohnsteuerkarte mitgeteilt. Die Lohnsteuerkarte wurde vor einigen Jahren durch das ELStAM-Verfahren abgelöst. Dabei kann der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuermerkmale direkt beim Finanzamt abrufen.

Wie kann die Lohnsteuer auf Einmalzahlungen ermittelt werden?

Zahlungen, die mehrere zurückliegende Zeiträume betreffen (z. B. eine Abfindung), können in Deutschland abweichend von der normalen Lohnsteuertabelle mithilfe der oft günstigeren Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG versteuert werden. Hierbei wird der zugeflossene Betrag rechnerisch auf fünf Jahre aufgeteilt und so die Steuer ermittelt. Besonders bei geringeren Einkommen lohnt sich die Fünftelregelung enorm – wer bereits den Spitzensteuersatz zahlt, hat dadurch kaum mehr Vorteile.

Wie hoch ist der Steuersatz in der Lohnsteuer?

Wie auch bei der Einkommensteuer hängt der anzuwendende Steuersatz von der Höhe des Einkommens bzw. von der Tarifzone, innerhalb derer die Einkünfte liegen, ab. Er bewegt sich zwischen 14 Prozent (Eingangssteuersatz) und 42 Prozent (Spitzensteuersatz). Erst ab einem Einkommen von 274.613 Euro pro Jahr wird die sogenannte Reichensteuer in Höhe von 45 Prozent fällig. Die Steuerklassen spielen dabei übrigens keine Rolle – sie geben lediglich Aufschluss darüber, welche Freibeträge angewendet werden, beeinflussen aber die Höhe des Steuersatzes nicht.

Einen Sonderfall stellt die pauschalierte Lohnsteuer dar: Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen können pauschal besteuert werden. Bei einem Minijob werden dabei 2 Prozent des Entgelts pauschal abgeführt, unabhängig von der Steuerklasse oder Religion. Bei der kurzfristigen Beschäftigung wird ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent angewendet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann der Lohn auch steuerfrei ausgezahlt werden?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer abzuführen. Zahlt er den Lohn brutto ohne Abzug der Steuer aus, so haftet er dem Finanzamt gegenüber für die ausgefallenen Beträge (Lohnsteuerhaftung). Wenn der Arbeitnehmer davon gewusst hat, haften beide gesamtschuldnerisch.

Eine Ausnahme hiervon bilden bestimmte Arbeitgeberleistungen, die lohnsteuerfrei ausgezahlt werden können. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Zuschläge zu Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
  • Geschenke bis 60 Euro zu einem persönlichen Anlass
  • Sachleistungen bis 50 Euro pro Monat
  • Leistungen zur Gesundheitsförderung bis 600 Euro pro Jahr
  • Betriebsveranstaltungen bis 110 Euro pro Mitarbeiter und Jahr

Was ist eine Lohnsteuerbescheinigung?

Der Arbeitgeber ist in Deutschland verpflichtet, zum Ablauf des Kalenderjahrs eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Diese enthält eine Aufstellung über verschiedene Parameter rund um das Arbeitsverhältnis, insbesondere die einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer sowie Angaben zu Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Quellen

https://kontist.com/posts/was-ist-die-lohnsteuer

https://www.billomat.com/lexikon/l/lohnsteuer/

https://getpenta.com/de/wiki/lohnsteuer/

https://www.ionos.de/startupguide/unternehmensfuehrung/lohnsteuer/

https://www.steuertipps.de/lexikon/l/lohnsteuerhaftung

Kontakt

Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kolpingring 18
82041 Oberhaching

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Telefon: 089/62816960

E-Mail

Kontaktieren Sie uns!