Schuldzinsen
Machen Steuerpflichtige Schulden um daraus Einnahmen erzielen zu können, so können die hierfür berechneten Zinsen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Beispielsweise wenn ein Gewerbetreibender eine neue Maschine über ein Darlehen finanziert oder auch ein Freiberufler, der Büromöbel auf Kredit anschafft. Aber Schulden für den privat genutzten Pkw oder das bewohnte Eigenheim gehören zu den privaten Kosten. Deshalb finden die Zinsaufwendungen hier steuerlich keine Berücksichtigung.
Wird ein mit einem Darlehen finanziertes Wirtschaftsgut privat und gewerblich genutzt, so müsse hier die jeweiligen Anteile bestimmt werden. Steuermindernd können dann die Schuldzinsen für den zur Erzielung von Einnahmen genutzten Teil eingesetzt werden. Zum Beispiel wenn eine Immobilie teilweise vermietet und zum Teil eigengenutzt wird. Der gewerbliche Anteil kann dann hier anhand der Nutzungsfläche bestimmt werden.