Vergleichsmiete
Als ortsübliche Miete oder Vergleichsmiete wird diejenige Miete bezeichnet, die üblicherweise für eine Art, Baujahr, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage vergleichbare Wohnung vereinbart wird.
Als ortsübliche Miete oder Vergleichsmiete wird diejenige Miete bezeichnet, die üblicherweise für eine Art, Baujahr, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage vergleichbare Wohnung vereinbart wird.