Zumutbare Belastung

Definition: Was ist eine zumutbare Belastung?

Steuerpflichtige können ihre außergewöhnlichen Belastungen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten wird. Die zumutbare Belastung ist in § 33 Abs. 1 EStG geregelt.

Inhaltsverzeichnis

  • In welcher Höhe wird die zumutbare Belastung angesetzt?
  • Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?
  • Welche Ausgaben gelten als außergewöhnliche Belastungen?
  • Wo werden außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eingetragen?

In welcher Höhe wird die zumutbare Belastung angesetzt?

Die zumutbare Belastung wird von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Steuermindernd kann nur der Betrag der außergewöhnlichen Belastungen angerechnet werden, der die zumutbare Belastung übersteigt. Damit soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Bei der Berechnung werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Art der Veranlagung (Einzel-/Zusammenveranlagung)
  • Anzahl der Kinder
  • Höhe der Einkünfte

Nach § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG zählen die folgenden Prozentsätze als zumutbare Belastung:

Höhe der Einkünfte

bis 15.340 Euro

15.341 bis 51.130 Euro

ab 51.131 Euro

Einzelveranlagung

5 Prozent

6 Prozent

7 Prozent

Zusammenveranlagung

4 Prozent

5 Prozent

6 Prozent

1 bis 2 Kinder

2 Prozent

3 Prozent

4 Prozent

ab 3 Kindern

1 Prozent

1 Prozent

2 Prozent

Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?

Früher wurde die zumutbare Belastung einfach berechnet, indem 4 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt wurden. Der BFH hat entschieden (Urteil des BFH vom 19. Januar 2017, Az. VI R 75/14), dass die Berechnung der zumutbaren Belastung abweichend vom früheren Verfahren stufenweise erfolgen muss. Dies lässt sich am einfachsten anhand eines Beispiels nachvollziehen.

Das Ehepaar Müller hat gemeinsame Einkünfte von 65.000 Euro und ein Kind. Die zumutbare Belastung wird folgendermaßen ermittelt:

  1. Schritt: Bei einem Kind gelten auf der untersten Einkommensstufe 2 Prozent als zumutbare Grenze. Auf 15.340 Euro angewendet, ergibt sich ein Betrag von 15.340 Euro x 0,02 = 306,80 Euro.
  2. Schritt: Liegen die Einkünfte über 15.340 Euro, wird ein Prozentsatz von 3 Prozent angesetzt. Man zieht nun von der Grenze 51.130 Euro die 15.340 Euro ab, da diese bereits mit 2 Prozent berücksichtigt wurden. Aus den verbleibenden 35.790 Euro werden nun 3 Prozent ermittelt = 1.073,70 Euro.
  3. Schritt: Vom tatsächlichen Einkommen (65.000 Euro) werden nun die 51.130 Euro abgezogen. Für die Differenz von 13.870 Euro gilt nun ein Prozentsatz von 4 Prozent. 13.870 Euro x 0,04 = 554,80 Euro.
  4. Schritt: Nun werden die drei Zwischenergebnisse aus den ersten drei Schritten addiert: 306,80 Euro + 1.073,70 Euro + 554,80 Euro = 1.935,30 Euro

Das Ehepaar Müller kann also seine Ausgaben (z. B. Krankheitskosten) nur als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer absetzen, soweit sie den Betrag von 1.935,30 Euro überschreiten.

Dieses Verfahren wurde rückwirkend zum Steuerjahr 2013 eingeführt. Bereits ergangene Steuerbescheide der Steuerpflichtigen für die betreffenden Jahre wurden automatisch korrigiert.

Welche Ausgaben gelten als außergewöhnliche Belastungen?

Welche Ausgaben das Finanzamt als Belastung anerkennt, ist gesetzlich nicht näher erklärt. Ganz allgemein definiert der Gesetzgeber außergewöhnliche Belastungen als zwangsläufige Aufwendungen, denen sich der Steuerpflichtige nicht entziehen kann, ob aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen. Sie müssen den Umständen nach erforderlich sein und eine angemessene Höhe aufweisen (§ 33 Abs. 2 Satz 1 EStG). Typische Beispiele für Kosten, die das Finanzamt regelmäßig als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer anerkennt, sind:

  • Beerdigungskosten
  • Krankheitskosten, die von keiner Versicherung übernommen werden
  • Zuzahlungen zu Medikamenten oder medizinischen Hilfsmitteln
  • Kosten für Kuraufenthalte
  • Unterhaltskosten für Kinder oder den ehemaligen Ehepartner
  • selbst getragene Kosten für die Pflege der Eltern in einem Pflegeheim
  • Aufwendungen für die Berufsausbildung volljähriger Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht

Wo werden außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eingetragen?

Die Belastungen werden in der Steuererklärung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen angegeben. Der Steuerpflichtige trägt den Gesamtbetrag der außergewöhnlichen Belastungen ein. Das Finanzamt prüft automatisch, wie hoch die individuelle Grenze der zumutbaren Belastung ist und berücksichtigt den darüber hinausgehenden Betrag mindernd bei den Steuern.

Quellen

https://taxfix.de/steuertipps/was-ist-meine-zumutbare-eigenbelastung/

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-sind-aussergewoehnliche-belastungen.html

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/neue-berechnung-fuer-die-zumutbare-belastung/

https://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/

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