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Steuern sparen beim Hauskauf – 8 Tipps für angehende Hausbesitzer

Steuern sparen beim Hauskauf – 8 Tipps für angehende Hausbesitzer

Eine Immobilie zu kaufen ist nie eine günstige Angelegenheit. Bei den aktuellen Preisen für ein Haus oder eine Wohnung ist der Käufer immer froh, wenn er beim Hauskauf Steuern sparen kann. Je nachdem, wie die Immobilie später genutzt werden soll, gibt es verschiedene Tipps, um weniger Steuer zu zahlen.

Tipp #1: Grunderwerbssteuer für Immobilien vergleichen und sparen

Immer wenn Verbraucher oder Unternehmer Immobilien kaufen möchten, meldet sich das Finanzamt zu Wort und kassiert die Grunderwerbssteuer. Hier lohnt es sich, genau zu vergleichen: Die Höhe der Steuer variiert in den verschiedenen Bundesländern um bis zu 3 Prozent. Das hört sich wenig an. Aber beim Kauf eines Grundstücks mit einer Immobilie im Wert von 750.000 Euro kann der Käufer so 22.500 Euro Steuern sparen.

Tipp #2: Keine Steuer auf bewegliches Inventar

Von der Grunderwerbssteuer ausgenommen ist bewegliches, nicht fest mit dem Haus verbundenes Inventar, auch wenn es mit dem Kaufpreis erstanden wird. Um zu vermeiden, dass sie auch darauf die Steuer zahlen müssen, sollten Käufer diese Gegenstände im Notarvertrag ausnehmen lassen.

Tipp #3: Grundstück und Immobilie getrennt kaufen

Kaufen Interessenten das Grundstück und Immobilien zusammen, zahlen sie die Grunderwerbssteuer für den gesamten Kaufpreis. Schaffen sie hingegen erst das Grundstück an und erst später das Haus, so wird die Steuer nur für den Grund fällig. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer des Grundstücks und der Bauunternehmer nicht dieselbe Person bzw. das gleiche Unternehmen sind. Und es muss eine sogenannte Schamfrist von wenigstens einem halben Jahr eingehalten werden, sonst muss der Käufer auch für die Immobilie Steuern zahlen.

Tipp #4: Kauf von Immobilien zum Zwecke der Vermietung

Möchte der Käufer das Haus oder die Wohnung später vermieten, so kann er einen Großteil der entstandenen Kosten steuerlich absetzen. In Frage kommen beispielsweise diese Positionen:

  • Anschaffungskosten der Immobilie
  • Maklerkosten
  • Aufwendungen für Renovierung, Wartung und Renovierung
  • Kosten für die Suche nach Mietern

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Immobilien können 50 Jahre lang mit 2 Prozent pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei einem Haus mit einem Erbauungsdatum vor dem 31. Dezember 1924 sind 40 Jahre lang 2,5 Prozent absetzbar.

Extra-Tipp: Sogar wenn die Immobilien leer stehen, können die Kosten abgesetzt werden, sofern der Vermieter entsprechende Bemühungen nach einem Mieter nachweisen kann (z. B. anhand von Inseraten).

Tipp #5: Beruflich bedingten Umzug absetzen

Erfolgt der Hauskauf und somit auch der Umzug beruflich bedingt, zum Beispiel um einen langen Arbeitsweg zu verkürzen oder näher an einer neuen Arbeitsstelle zu wohnen, dürfen die Umzugskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Als Werbungskosten werden beispielsweise Kosten für die Umzugsfirma, Meldegebühren oder die Ummeldung für den Pkw anerkannt.

Tipp #6: Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen

Müssen Sie an der neuen Immobilie Arbeiten ausführen lassen (z. B. neue Leitungen durch den Elektriker, ein neues Bad vom Sanitär-Fachbetrieb), können Sie die Arbeitskosten (nicht das Material) zu 20 Prozent steuerlich absetzen – insgesamt bis zu 1.200 Euro pro Jahr.

Tipp #7: Steuern sparen mit der Baufinanzierung per Wohn-Riester

Beitragszahlungen von bis zu 2.100 Euro können Steuerpflichtige pro Jahr steuerlich geltend machen. Durch Wohn-Riester können sie zugleich Ihre Baufinanzierung auf ein solides Grundgerüst stellen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die Immobilie zur Eigennutzung kaufen, die Baufinanzierung bis zum Renteneintritt abschließen und später Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben.

Tipp #8: Steuern sparen mit Immobilien unter Denkmalschutz

Steht eine Immobilie unter Denkmalschutz, so dürfen Sie die Kosten für erhaltende Maßnahmen über mehrere Jahre hinweg steuerlich geltend machen:

  • in den ersten acht Jahren jeweils 9 Prozent pro Jahr
  • danach weitere vier Jahre lang jeweils 7 Prozent pro Jahr
  • die Anschaffungskosten für die Immobilie in Höhe von 2 Prozent für 50 Jahre

So sehr sich private Käufer von Immobilien sich das vielleicht wünschen – abgesehen von den angesprochenen Möglichkeiten können sie den privaten Kauf einer selbstgenutzten Immobilie leider nicht steuerlich geltend machen.

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