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Weltweite Mindeststeuer und gerechtere Steuerverteilung

Weltweite Mindeststeuer und gerechtere Steuerverteilung

Anfang Juli 2021 haben sich die Finanzminister der G20 (Die 19 wichtigsten Handels- und Industriestaaten und die EU) auf einen global einheitlichen Mindeststeuersatz von 15 Prozent verständigt und gleichzeitig eine fairere Verteilung der Besteuerung vereinbart. Die entsprechende Reform, die auf einem Zwei-Säulen-Konzept der OECD beruht, soll im Jahr 2023 in Kraft treten.

Einführung einer globalen Mindeststeuer

Die Staaten haben die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent vereinbart, die auf die Gewinne abgeführt werden soll. Von dieser einheitlichen Untergrenze sind weltweit agierende Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz betroffen.

Hierbei handelt es sich um ein globales Mindestniveau. Wie hoch der Steuersatz tatsächlich ausfällt, bleibt dem jeweiligen Staat vorbehalten. Allerdings dürfen Staaten mit höheren Steuersätzen eine Nachversteuerung umsetzen. Das bedeutet: Wenn beispielsweise ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland seine Einnahmen teilweise im Ausland mit weniger als 15 Prozent versteuert, darf ein inländisches Finanzamt bis zu dieser Mindestgrenze nachversteuern oder den Abzug als Betriebsausgabe verweigern. Die Besteuerungshöhe berechnet sich nach der Differenz zwischen der Besteuerung im anderen Staat und dem Mindeststeuersatz.

Insgesamt soll diese Einigung auf eine globale Mindeststeuer eine gerechtere Besteuerung bewirken. Sie ist ein Instrument gegen die Steuerverlagerung in Länder mit niedrigem Steuerniveau (Steueroasen). Manche Länder fordern nur wenige Prozent Steuern ein. Allerdings ist das vereinbarte Mindestbesteuerungsniveau mit 15 Prozent relativ niedrig. In Deutschland liegt die Körperschaft- und Gewerbesteuer bei knapp 30 Prozent und damit auf einem deutlich höheren Niveau.

Gerechtere Steuerverteilung zwischen den Ländern

Zusätzlich zur Mindestbesteuerung haben die Staaten eine gerechtere Steuerverteilung auf internationaler Ebene vereinbart. Demnach sollen Großunternehmen zukünftig nicht nur in ihrem Heimatstaat Steuern entrichten, sondern auch in jenen Staaten, in denen sie lukrative Geschäfte realisieren. Diese Abmachung bezieht sich auf Großkonzerne mit einem Mindestumsatz von 20 Milliarden Euro und einem Gewinn von zehn Prozent der Erlöse. Davon dürften international knapp 100 Unternehmen betroffen sein, darunter Amazon, Apple, Facebook, Google und Microsoft.

Bei dieser geplanten gerechteren Steuerverteilung geht es darum, die Besteuerungsrechte von den Produktionsstandorten auf die Staaten zu lenken, in denen die Produktvermarktung erfolgt. Die Zuteilung eines Anteils am Gewinn soll anhand einer speziellen Formel stattfinden, die die Staaten erst ausarbeiten müssen. Ob das Unternehmen in dem jeweiligen Land einen Firmensitz hat, spielt dabei keine Rolle.

Rechtliche Umsetzung der Neuerungen

Die Rahmenbedingungen zur Verteilung der Steuern sollen in einem multilateralen, völkerrechtlichen Vertrag festgeschrieben werden, den die jeweiligen Staaten ratifizieren und in nationale Rechtsvorschriften kleiden müssen. An der Einigung auf eine globale Mindeststeuer sind knapp 130 Länder beteiligt. Einige Länder haben allerdings ihre Zustimmung versagt, darunter Estland, Irland, Ungarn, Barbados und St. Vincent. Für die rechtliche Umsetzung ist daher einige Zeit einzuplanen. Kritiker befürchten, dass steuerliche Anreize künftig über andere Instrumente wie Sozialabgaben, Grundsteuern, Ansiedlungszuschüsse und Forschungsgelder erfolgen könnten.

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