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Wie kann ich Steuern sparen als Angestellter - 10 Tipps für mehr Steuererstattung

Wie kann ich Steuern sparen als Angestellter - 10 Tipps für mehr Steuererstattung

Erst vor wenigen Tagen, am 18. Juli 2018, war der Steuerzahlergedenktag – der Tag, ab dem Arbeitnehmer für die eigene Tasche arbeiten, während bisher jeden Euro das Finanzamt eingeschoben hat. „Wie kann ich Steuern sparen als Angestellter?“ – diese Frage beschäftigt aktuell wieder viele Arbeitnehmer, die mit ihrer Steuererklärung Steuern sparen wollen. Wer weiß, wie es geht, kann mit den folgenden Tipps viele Kostenpositionen in der Steuererklärung absetzen.

Grundvoraussetzung für Steuertipps: Steuererklärung anfertigen

Obwohl die meisten Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung zahlreiche Werbungskosten steuerlich geltend machen könnten, machen sich viele gar nicht erst die Arbeit. Dabei könnten Sie viel Geld sparen, indem sie Ausgaben für Arbeitszimmer, Fahrtkosten und andere Werbungskosten absetzen würden. Deshalb gilt als wichtigste Voraussetzung, um Steuern zu sparen: Arbeitnehmer sollten ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.

Wie kann ich als Angestellter Steuern sparen? Werbungskosten in der Steuererklärung von A bis Z

Welche Kosten lassen sich nun in der Steuererklärung absetzen? Arbeitnehmer sollten diese Steuertipps für das Jahr 2018 kennen:

  • Arbeitsmittel: Sie können Kosten für Arbeitsmittel bei der Steuer ansetzen, die Sie für den Beruf benötigen (z. B. Bürobedarf, Computer, Drucker, Büromöbel, Werkzeug, Berufskleidung, Fachliteratur).
  • Arbeitszimmer: Ein häusliches Arbeitszimmer ist steuerlich bis 1.250 Euro pro Jahr absetzbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Für Arbeitnehmer, die im Home-Office arbeiten, gilt dies sogar ohne Einschränkung der Werbungskosten.
  • Bewerbungskosten: Sind Ihnen für Bewerbungen Werbungskosten entstanden (z. B. Porto, Bewerbungsmappen, Druck), dürfen Sie diese in der Steuererklärung absetzen.
  • Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für eine zweite Wohnung am Arbeitsort können unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung angegeben werden, z. B. Miete, Heimfahrten, Verpflegungskosten, Umzugs- und Renovierungskosten.
  • Fahrtkosten: Für den Weg zur Arbeit dürfen Arbeitnehmer pro gefahrenen Kilometer 0,30 Euro Fahrtkosten steuerlich geltend machen – selbst dann, wenn sie mit dem Bus gefahren sind oder Teil einer Fahrgemeinschaft waren.
  • Fortbildungskosten: Egal ob eintägiges Seminar oder mehrjährige Aufstiegsfortbildung – die angefallenen Kosten sind Werbungskosten und somit in vielen Fällen in der Steuererklärung voll abzugsfähig. Dazu zählen Reisekosten, Fahrtkosten, Teilnahme- und Prüfungsgebühren, Lern- und Arbeitsmittel und sogar Studienreisen.
  • Geldwerter Vorteil: Bis zu einer Höhe von 44 Euro darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Sachbezüge gewähren. Sie können deshalb Steuern sparen, indem sie sich einen Teil ihres Gehalts in Form eines Benzingutscheins oder eines Zuschusses zur Kindergartengebühr steuerfrei auszahlen lassen.
  • Kontoführungsgebühren: Die Kontoführungsgebühren für Ihr Gehaltskonto können Sie bis zu 16 Euro ohne besonderen Nachweis steuerlich geltend machen – mit entsprechendem Beleg auch mehr.
  • Reisekosten: Die Fahrtkosten für berufliche Fahrten dürfen Sie ebenfalls mit der Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen – eine ordentliche Dokumentation der Fahrten vorausgesetzt.
  • Steuerberatungskosten: Ob Fachliteratur, Programm für die Steuererklärung oder Steuerberater, Kosten für die Steuerberatung dürfen Sie in der Steuererklärung 2018 absetzen.

Diese und viele weitere Steuertipps helfen jedem Arbeitnehmer, mit seiner Steuererklärung Steuer zu sparen und mehr Geld vom Finanzamt zurückzubekommen.

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