Nepper-Schlepper-Bauernfänger in der Photovoltaik - Ihr Steuerberater warnt Sie davor!

In der Praxis werden Photovoltaik-Anlagen oft schöngerechnet. Im Folgenden finden Sie diverse Punkte, die eine Photovoltaik-Anlage "schönrechnen".

Ein erfahrener Steuerberater weist Sie auf solche "Rechenfehler" hin.

Das Inbetriebnahmedatum

Beim Datum der Inbetriebnahme wird oft der Zeitpunkt festgelegt, an dem bei der Anlage das letzte Modul und der Wechselrichter angeschlossen wurde. Das heißt noch nicht, dass Geld aus Stromerlösen fließt, weil die Anlage evtl. noch an einen Transformator angeschlossen und von dem zuständigen Netzbetreiber übernommen werden muss. Hier können oft mehrere Monate vergehen. Liegen diese Monate in den Sommermonaten, geht Ihnen ein Großteil des Erlöses verloren. Ein Steuerberater, der viele Photovoltaik-Anlagen bereut, kennt diesen Knackpunkt.

Eingespeiste kWh pro kWp

Bei dieser Aussage kommt es erst einmal auf die Ausrichtung der Anlage an. Im Gegensatz zu Anlagen die direkt nach Süden ausgerichtet sind, bringen z. B. Giebeldächer mit Ost-West-Ausrichtung grob über den Daumen gepeilt 15 % weniger kWh pro kWp. Weiter kommt es bei den Ertragsberechnungen darauf an, dass die "Performance-Ratio" richtig ist. Vereinfacht gesagt drückt die Performance-Ratio aus, wie viel Prozent am Schluss auf dem Weg vom Modul durch das Kabel über den Wechselrichter am Stromzähler ankommen. Hier sind nach unserer Erfahrung Werte zwischen 75 % - 85 % realistisch. Unseres Wissens erzielt die beste, je in Deutschland gebaute Anlage eine Performance-Ratio von 86 %. Nichtsdestotrotz hatten wir schon Unterlagen auf dem Tisch zur Prüfung, die eine Performance-Ratio von mehr als 90 % ausgewiesen haben.

Ein Steuerberater, der sich in der Photovoltaik auskennt, hilft Ihnen, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Planungszeitraum

Eine seriöse Kalkulation geht von einem Planungszeitraum von 20 bzw. 21 Jahren aus. Dies beruht darauf, dass die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz für 20 Jahre zzgl. dem Anschlussjahr gesichert ist. Wir haben schon Berechnungen gesehen, die 25 Jahre und mehr ausweisen. Auf Nachfrage wurde dann die Begründung gegeben, dass die Anlage ja nach 20 Jahren auch noch Strom produziere und der Strom sicherlich teurer sei. Eine andere Variante ist, dass die Anlage nach 20 Jahren noch für teures Geld verkauft werden könne. Diese Argumentation ist grundsätzlich nicht ganz abwegig, wir betrachten sie jedoch als "Kaffeesatzleserei". Unseres Erachtens darf es nicht sein, dass Sie auf unsichere Ereignisse in der Zukunft, die grundsätzlich nicht vorhersehbar sind, aufbauen. Daneben wird Ihnen keine Bank eine solche Berechnung ernsthaft abnehmen. Mit vernünftiger kaufmännischer Sorgfalt sollte so gerechnet werden, dass man davon ausgeht, dass die Photovoltaik-Anlage nach 20 Jahren vollständig abgenutzt ist.

Konditionen der Finanzierung

Bei den Konditionen der Finanzierung ist auf die Laufzeit und den Zinssatz zu achten. Oft werden bei "schöngerechneten" Anlagen eine Laufzeit von 20 und mehr Jahren unterstellt. In der Praxis zeigen sich bei den üblichen Bankkonditionen Laufzeiten zwischen 12 - 18 Jahre als realistisch. Dabei ist zu beachten, dass die Laufzeit die Anzahl der Jahre betreffend der Tilgung bedeutet. Das heißt, beispielsweise bei einer Laufzeit von 15 Jahren ist der zugehörige Kredit nach 15 Jahren abbezahlt. Dabei ist zu beachten, dass die Zinsbindungen in der Regel bei den Banken für 10 Jahre bestehen. In Ausnahmefällen haben wir schon 12 Jahre gesehen. Das heißt, nach Ablauf der Zinsbindung muss der Zins dann neu verhandelt werden. Das heißt, Sie unterliegen einem Risiko in der Zukunft, das abgefedert sein sollte. Zum einen funktioniert das dadurch, dass die Darlehen entsprechend stark getilgt wurden in den ersten 10 Jahren und genügend Stromerträge für den Restbetrag des Kredites zur Verfügung stehen oder Sie sich dadurch absichern, dass Sie, aus heutiger Sicht, einen hohen Zinssatz in Ihrer Planung unterstellen. Wir schlagen für die Kalkulation des Zinssatzänderungsrisikos einen hohen Zinssatz von 7 % pro Jahr vor, der einem langjährigen durchschnittlichen Zinssatz entspricht. Ehrlicherweise weiß heute niemand den Zinssatz, der in 10 Jahren auf dem Kapitalmarkt verlangt wird.

Individuelle und laufenden Kosten der Photovoltaik-Anlage

Photovoltaik-Anlagen werden auch gerne schöngerechnet, indem laufende Kosten zu niedrig bemessen werden oder gar ganz entfallen. Zum Beispiel werden hier die Versicherungsbeiträge oft sehr niedrig bemessen. Erfahrungswerte zeigen, dass zwischen 1,5 - 2 Promille auf den Anlagenwert als jährlicher Versicherungsbeitrag realistisch ist. Weiter sollten Rückstellungen und Reparaturen, insbesondere für die Wechselrichter, kalkuliert werden. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass ein Wechselrichter eine Lebensdauer von 8-12 Jahren hat. Bei einem Planungszeitraum von 20 Jahren sollte deshalb mit einem kompletten Austausch der Wechselrichter gerechnet werden. Weiter sollten Kosten für einen Wartungsvertrag berücksichtigt werden, damit ein Fachmann die Anlage laufend kontrolliert und bei Störungen oder Teilausfällen reagiert, damit Ihnen nicht wertvolle Sonnenstunden und somit bares Geld verloren gehen. Gerne werden auch die Kosten der Steuerberatung vergessen. Eine Photovoltaik-Anlage stellt jedoch einen Gewerbebetrieb dar, der gewerbesteuerpflichtig und umsatzsteuerpflichtig ist (vorbehaltlich der Kleinunternehmerregelung) und monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen erfordert. Eine andere Art der "Schönrechnung" ist eine überhöhte Verzinsung des Kapitalkontos. Dies erfolgt regelmäßig so, dass ein recht hoher Eigenkapitalanteil unterstellt wird, sodass der Kapitaldienst, also Zins und Tilgung, relativ niedrig sind und laufend Überschüsse entstehen, die dann mit dem Zinseszins-Effekt über 20 Jahre irrsinnige Zinsen ausweisen.

Dies sind nur einige Anhaltspunkte um eine Wirtschaftlichkeitsanalyse auf Plausibilität zu prüfen und sich vor einer Fehlinvestition zu schützen.

Kennzahlen und Rendite

Experten schaffen es, fantastische Renditen auszuweisen. Dies geschieht dadurch, dass die Erlöse der Stromerträge ins Verhältnis zu den Anschaffungskosten gesetzt werden. Kostet beispielsweise eine Anlage 1 Mio. Euro und erwirtschaftet 100.000 Euro Stromerlöse im Jahr, dann werden hier 10 % ausgewiesen. Diese Zahl täuscht! Zum einen muss davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Degradation der Module (langsamer Leistungsverlust der Module über die Jahre) die Stromerlöse Jahr für Jahr etwas sinken. Zum anderen ist zu Berücksichtigen, dass aus den Stromerlösen die komplette Photovoltaik-Anlage bezahlt werden muss und davon ausgegangen werden muss, dass sie am Ende des Planungszeitraums von 20 Jahren nichts mehr Wert ist. Dies unterscheidet die Renditerechnung ganz eindeutig. Es handelt sich hier nicht um eine Immobilie, bei der man nach 20 Jahren vom gleichen oder gar höheren Wert sinnvollerweise ausgehen kann. Um Anlagen vergleichen zu können, ist die sogenannte Gesamtkapitalrendite ausschlaggebend, die eine vollständige Abschreibung der Anlage berücksichtigt und die einzelnen Faktoren, wie sie oben aufgeführt sind.

Kontakt

Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Kolpingring 18
82041 Oberhaching

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17.00 Uhr
Freitag 8:00 - 14.30 Uhr Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Telefon: 089/62816960

E-Mail

Kontaktieren Sie uns!