Erhält ein Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit Vorteile, ohne dass es sich dabei um Arbeitsentgelt handelt, so sind dies geldwerte Vorteile. Nutzt ein Arbeitnehmer beispielsweise einen Firmenwagen auch zu privaten Zwecken, so gilt der private Nutzungsanteil als geldwerter Vorteil und ist somit auch lohnsteuerpflichtig.
Kontakt
Ratzke Hill PartGmbB
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Kolpingring 18 82041 Oberhaching
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Termine jederzeit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.
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