Krankheitskosten
Als außergewöhnliche Belastung können Kosten, die für die Krankheit anfallen, angesehen werden. Der Steuerpflichtige muss hier jedoch nachweisen, dass diese Kosten tatsächlich Notwendig und auch angemessen sind. Als Nachweis wird die Verordnung von einem Heilpraktiker oder Arzt, z. B. für Hilfsmittel, berücksichtigt. Im Regelfall genügt eine einmalige Verordnung, wenn eine Krankheit über einen längeren Zeitraum eintritt und dadurch Medikamente, Hilfs- oder Heilmittel benötigt werden. Es ist notwendig, ein amtsärztliches Attest bereits vor der Durchführung einer Behandlung einzuholen. So kann die Notwendigkeit und vor allem die Angemessenheit nachgewiesen werden.