Krankheitskosten

Definition: Was sind Krankheitskosten?

Kosten, die infolge einer Krankheit anfallen, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Neben den Arztkosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen in bestimmten Fällen auch Aufwendungen für Medikamente, Heilbehandlungen oder Fahrtkosten. Für viele Arten von Kosten ist eine ärztliche Verordnung oder sogar ein amtsärztliches Attest als Nachweis erforderlich, da die Sachbearbeiter im Finanzamt nicht beurteilen können, ob die Kosten medizinisch notwendig waren.

Inhaltsverzeichnis

  • In welcher Höhe kann man Krankheitskosten von der Steuer absetzen?
  • Können Kosten für einen Arbeitsunfall als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden?
  • Wie lassen sich Krankheitskosten für die Steuererklärung nachweisen?
  • Wann ist ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des MDK erforderlich?
  • Welche Krankheitskosten kann man in der Steuererklärung ansetzen?
  • Welche Krankheitskosten zählen nicht als außergewöhnliche Belastung?
  • Können Krankheitskosten abgesetzt werden, die man bei der privaten Krankenversicherung nicht eingereicht hat?
  • Wo trägt man Krankheitskosten in der Steuererklärung ein?

In welcher Höhe kann man Krankheitskosten von der Steuer absetzen?

Krankheitskosten können im Grunde genommen in unbegrenzter Höhe steuerlich im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden. Das Finanzamt zieht hiervon allerdings die zumutbare Belastung ab. Nur wenn alle gesammelten Ausgaben diese individuelle Grenze überschreiten, können sie sich steuerlich auswirken. Die zumutbare Belastung variiert je nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der eigenen Kinder. Sie beträgt zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamteinkommens.

Verdient ein lediger Steuerpflichtiger ohne Kinder beispielsweise pro Jahr 60.000 Euro, so liegt seine zumutbare Belastung bei 3.535,30 Euro. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, erkennt das Finanzamt die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen an.

Können Kosten für einen Arbeitsunfall als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden?

Entstehen die Aufwendungen infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls, einer Berufskrankheit oder einer krankheitsbedingten Umschulung, so können Steuerpflichtige diese steuerlich geltend machen. Hierfür sind sie aber nicht darauf angewiesen, die zumutbare Belastung zu überschreiten. Arbeitnehmer können die Aufwendungen als Werbungskosten absetzen, Unternehmer als Betriebsausgaben.

Wie lassen sich Krankheitskosten für die Steuererklärung nachweisen?

Damit Steuerpflichtige die Kosten von den Steuern absetzen können, benötigen sie entsprechende Nachweise für das Finanzamt. Grundsätzlich erforderlich ist eine Quittung oder Rechnung über den bezahlten Betrag. Viele Apotheken führen für ihre Kunden ein Kundenkonto und können am Jahresende eines Jahresabrechnung für sie ausdrucken. Zusätzlich ist in aller Regel ein ärztliches Attest über die medizinische Notwendigkeit oder eine durch einen Arzt oder Heilpraktiker ausgestellte Verordnung erforderlich (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV).

Tipp: Liegt eine länger andauernde oder chronische Krankheit vor, kann es gegebenenfalls auch reichen, das ärztliche Attest einmalig vorzulegen.

Wann ist ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des MDK erforderlich?

64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV sieht vor, dass der Steuerpflichtige die Zwangsläufigkeit der Kosten in folgenden Fällen über ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachweisen muss:

  • Bade- oder Heilkuren
  • psychotherapeutische Behandlungen
  • medizinisch erforderliche Auswärtsunterbringung eines Kindes mit Behinderung
  • Betreuung durch eine Begleitperson
  • medizinische Hilfsmittel, die den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zuzuordnen sind
  • Behandlungsmethoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind (z. B. Eigenbluttherapie, Sauerstofftherapie)

Entscheidend für die Anerkennung der Heilmaßnahme oder des medizinischen Hilfsmittels als außergewöhnliche Belastung ist, dass der Nachweis vor dem Beginn der Maßnahme oder dem Kauf des Hilfsmittels ausgestellt wurde (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStDV).

Welche Krankheitskosten kann man in der Steuererklärung ansetzen?

Sofern eine entsprechende Verordnung oder Bescheinigung vorliegt, können alle in Verbindung mit einer Krankheit entstandenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Konkret dürfen beispielsweise die folgenden Kosten in der Steuererklärung als Krankheitskosten angesetzt werden:

  • Arztkosten sowie Ausgaben für eine Behandlung durch einen zugelassenen Heilpraktiker
  • Hilfsmittel wie Brille, Kontaktlinsen, Hörgerät, Zahnersatz, Rollstuhl
  • Kosten für die Geburt eines Kindes
  • Anschaffung eines Toupets bei Haarausfall
  • homöopathische Mittel (bei Vorliegen einer Verordnung)
  • durchgeführte Impfungen
  • verschriebene Krankengymnastik
  • logopädische Behandlungen
  • Arztkosten für den Zahnarzt und Kieferorthopäden
  • rezeptpflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente, für die eine ärztliche Verordnung vorliegt
  • Zuzahlungen zu Medikamenten in der Apotheke
  • Kosten für medizinische Hilfsmittel
  • Kosten für einen Krankenhausaufenthalt, soweit sie nicht von der Krankenkasse erstattet werden (keine Kosten für TV oder Telefon im Zimmer)
  • Fahrtkosten für Fahrten in Zusammenhang mit der Krankheit (z. B. zum Arzt, in ein Krankenhaus oder zur Krankengymnastik), entweder Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer oder Erstattung der Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel
  • Kosten in Zusammenhang mit einer Suchterkrankung (z. B. Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht)
  • Kosten für einen aufgrund einer Behinderung oder Krankheit erforderlichen Umbau, ggf. zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag, beispielsweise der behindertengerechte Umbau des Badezimmers, des Hauszugangs oder der Türen, sowohl für Neubauten als auch Bestandsbauten möglich (BFH-Urteil vom 24. Februar 2011, BStBl. 2011 II S. 1012)
  • Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs im Jahr der Zahlung
  • Kosten für die Unterbringung einer verwandten Person im Pflege- oder Altenpflegeheim wegen Pflegebedürftigkeit (nicht nur Kosten für medizinische Leistungen und Pflege, sondern auch für Unterkunft und Verpflegung, gekürzt um in Anspruch genommenes Pflegegeld aus einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung sowie die Haushaltsersparnis, sofern der bisherige Haushalt aufgelöst wird)
  • IGeL-Leistungen nur bei ärztlicher Verordnung, nur selten steuerlich absetzbar
  • Trinkgelder an Pflegepersonal, sofern eine Empfangsbestätigung vorliegt, die den Empfänger bezeichnet
  • Augen-Laser-Operation
  • Besuchsfahrten, sofern der behandelnde Arzt des Ehegatten oder eigenen Kindes bestätigt, dass der Besuch für die Genesung erforderlich ist (ggf. können sogar Übernachtungskosten absetzbar sein, sofern der Behandlungsort weit entfernt liegt)
  • künstliche Befruchtung (Urteil des BFH vom 10. Mai 2007, Az. III R 47/05)
  • Fahrtkosten für Behinderte (Höhe der Kosten in Abhängigkeit vom GdB und eingetragenen Merkzeichen)
  • Mitgliedschaft im Fitnessstudio, sofern der Sport wegen einer Erkrankung durchgeführt werden muss (z. B. nach einem Bandscheibenvorfall); Anleitung des Trainings durch einen Arzt oder Heilpraktiker erforderlich (Urteil des BFH vom 14. August 1997, Az. III R 67/96)

Sofern Krankheitskosten im Ausland entstehen (z. B. im Urlaub), so können diese ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. In diesem Fall reicht es, die zugehörige Kreditkartenabrechnung, besser jedoch eine Rechnung des Arztes oder Krankenhauses, als Nachweis einzureichen.

Werden von der Krankenkasse Erstattungen oder Zuzahlungen geleistet, so müssen diese von den abzusetzenden Krankheitskosten abgezogen werden. Dies gilt allerdings nicht für eine Erstattung im Rahmen von Bonusprogrammen der Krankenversicherer.

Welche Krankheitskosten zählen nicht als außergewöhnliche Belastung?

Nicht alle in Zusammenhang mit einer Erkrankung entstandenen Kosten können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, zum Beispiel:

  • nicht verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung
  • Kosten für die Unterbringung eines Angehörigen im Altenheim (ohne Pflegebedürftigkeit); tritt die Pflegebedürftigkeit später ein, sind die Kosten wiederum absetzbar (BMF-Schreiben vom 20. Januar 2003, BStBl. 2003 I S. 89)
  • eine kosmetische Fettabsaugung; eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems wird nicht als wissenschaftlich anerkannte Methode angesehen und die steuerliche Absetzbarkeit verweigert (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. September 2017, Az. 7 K 1940/17)
  • Antibabypille (Ausnahme: Einsatz zur Behandlung von hormonell bedingten Zyklusstörungen, Akne oder bestimmten Erbkrankheiten)
  • vorbeugende Maßnahmen (z. B. Diätkosten, Entspannungsmassagen, professionelle Zahnreinigung, Vitaminpräparate)
  • Diätnahrungsmittel bei Lebensunverträglichkeiten (Urteil des FG Köln vom 13. September 2018, Az. 15 K 1347/16, Revision anhängig beim BFH, Az. VI R 48/18)

Können Krankheitskosten abgesetzt werden, die man bei der privaten Krankenversicherung nicht eingereicht hat?

Wer die Beitragsrückerstattung von seiner privaten Krankenversicherung nicht gefährden möchte, reicht unter Umständen einige Rechnungen nicht beim Versicherer ein. Diese können anschließend allerdings nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Hintergrund ist, dass der in § 64 EStDV geforderte Grundsatz der Zwangsläufigkeit nicht erfüllt ist – der Steuerpflichtige hätte die Kosten ja von seiner Versicherung erstattet bekommen (vgl. Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 2012, Az. 2 V 1883/11, und FG Niedersachsen vom 20. Februar 2019, Az. 9 K 325/16).

Wo trägt man Krankheitskosten in der Steuererklärung ein?

In der Steuererklärung werden Krankheits- und Arztkosten in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" eingetragen. Einzutragen ist die Jahressumme in den Zeilen 13 bis 16. Handelt es sich um Ausgaben in Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall, werden die Werbungskosten in die Anlage N eingetragen.

Quellen

https://www.stb-web.de/news/article.php/id/14971

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2019/342/krankheitskosten

https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/krankheit/krankheitskosten-was-sie-wie-von-der-steuer-absetzen-koennen.html

https://www.finanztip.de/krankheitskosten/

https://www.steuern.de/krankheitskosten.html

https://taxfix.de/anleitungen/krankheitskosten-absetzen/

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