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Firmeninhaber: Auf Nummer SICHER gehen im Falle des Falles

Generalvollmacht und Testamentsvollstreckung

Was passiert mit der Firma und dem Erbgut, wenn der Inhaber, der sein Unternehmen selbst führt, plötzlich und unerwartet durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder gar durch Tod ausfällt?

Wenn eine sofort einsetzende Generalvollmacht und ein von einem Notar aufgesetztes Testament mit einem Vollstrecker vorhanden ist, dann wird die Firma im Sinne des Inhabers von einer Person seines Vertrauens sofort weitergeführt und/oder das Erbe präzise nach dem Willen des Erblassers abgewickelt.

Schlimme Folgen vorhersehbar...

Schlimme Folgen für Firma und Erben stehen fast immer ins Haus, wenn weder eine ausreichende und sofort wirksame Generalvollmacht, noch ein unanfechtbares Testament vorhanden sind.

...für die Firma...

Wer führt das Unternehmen weiter? Wie viel Zeit muss verstreichen ehe ein Nachfolger wirkungsvoll aktiv werden kann? Wer erledigt, bewilligt und unterzeichnet rechtskräftig alle die Tag für Tag in einer Firma anfallenden Vorgänge? Wer lässt ideellen und materiellen Schaden für das Unternehmen gar nicht erst entstehen?

...und die Erben

Was passiert mit dem Erbgut, wenn nur ein unzureichendes Testament vorliegt? Wie lange dauern Streitigkeiten - auch vor Gericht - zwischen den Erben und was kosten sie? Und wer stellt sicher, dass das Erbe auch rasch, präzise und vor allem im Sinne des Erblassers abgewickelt wird?

Auf Nummer SICHER gehen!

Ein von einem Notar abgefasstes und beglaubigtes Testament und ein vom Erblasser bestimmter Testamentsvollstrecker, eine Person des Vertrauens des Erblassers, beugen Streit, Hader und denen auch damit verbundenen unnötigen Kosten vor. Eine solche Person ist in vielen Fällen der Steuerberater. Er kennt sich aus und hat auch alle Voraussetzungen für diese Aufgabe. Und er garantiert, dass der Erbfall rasch und genau im Sinne des Erblassers abgewickelt wird.

Alle für eine sofort wirksame Generalvollmacht und ein unanfechtbares Testament notwendige Maßnahmen veranlasst, koordiniert und ggf. auch erledigt für Sie die Steuerkanzlei Ratzke Hill. Sie stellen damit sicher, dass im "Falle des Falles" die Geschäfte weiterlaufen und das Erbe in Ihrem Sinne geregelt wird.

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