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Berliner Testament: Nachteile bei der Erbschaftssteuer beachten

Berliner Testament: Nachteile bei der Erbschaftssteuer beachten

Das Berliner Testament dient der gegenseitigen Absicherung unter Ehepaaren nach dem Todesfall eines Ehepartners. Demnach bedenken sich die Ehepartner wechselseitig als Erben und setzen die Kinder oder anderen Abkömmlinge erst nach dem Tod beider Eheleute als Erben ein. Das Ziel besteht darin, dass Vermögenswerte wie Wohnung, Auto, Bargeld und Wertpapiere dem überlebenden Ehepartner zukommen, um ihn wirtschaftlich gut zu versorgen. Die Kinder sollen hingegen erst nach dem Ableben des Witwers oder der Witwe das restliche Vermögen erhalten.

Achtung Steuerfalle: Nachteile bei der Erbschaftssteuer

Ehepaare, die sich für das Berliner Testament entscheiden, können in einige Steuerfallen tappen. Aus dieser Konstellation ergeben sich in Hinblick auf die Erbschaftssteuer drei Nachteile:

Nachteil 1: Steuerfreibeträge der Kinder gehen verloren

Beim ersten Erbfall (Tod des ersten Ehepartners) verschenken die Beteiligten die Steuerfreibeträge der Kinder, weil das gesamte Vermögen auf den überlebenden Partner übergeht. Dieser Steuerfreibetrag beträgt 400.000 Euro pro Kind.

Nachteil 2: Höherer Steuersatz

Das gesamte Vermögen verbleibt zunächst beim überlebenden Ehepartner. Wenn letzterer verstirbt, fällt daher der Nachlass an die Erben vergleichsweise hoch aus. Häufig steigt damit auch der Steuersatz und die Kinder müssen das geerbte Vermögen der Eltern sehr hoch versteuern. Aufgrund der Steuerprogression drohen den erbenden Nachkommen hohe Erbschaftssteuerbeträge.

Nachteil 3: Doppelte Besteuerung des Nachlasses

Ein weiterer Nachteil ist die doppelte Besteuerung des Nachlasses in voller Höhe. Das Vermögen unterliegt sowohl nach dem Tod des ersten Ehepartners als auch nach dem Tod des zweiten Ehepartners der Erbschaftssteuer. Dies führt zu einer doppelten Steuerbelastung, die den Gesamtwert für die Erben schmälert.

Ein möglicher Ausweg aus der Steuerfalle

Die Steuerfalle betrifft Personen, die große Vermögenswerte vererben bzw. erben. Übersteigt das Vermögen die Steuerfreibeträge, bietet sich dieser Ausweg an, um Steuern zu sparen: Die Kinder erhalten beim Ableben des zuerst versterbenden Ehepartners Vermächtnisse bis zur Höhe der gesetzlichen Freibeträge. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der überlebende Ehepartner nicht auf den gesamten Nachlass finanziell angewiesen ist, sondern bereits mit einem Teil des Vermögens gut versorgt ist. Die Kinder bekommen mit dem Vermächtnis einen großzügigen Grundstock, um sich ein Vermögen aufzubauen. Durch die Nutzung der Steuerfreibeträge können sie Steuern sparen.

Der Ausweg aus der Steuerfalle besteht darin, dass

  • sich die Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen,
  • dem Kind oder den Kindern im ersten Erbfall eine Zuwendung (Vermächtnis) zusprechen und
  • damit die Steuerbelastung der Beteiligten senken

Diese Vorgehensweise kann nicht nur die Höhe der Erbschaftssteuer mindern, sondern auch zu einer harmonischen Atmosphäre in der Familie beitragen. Vorzeitige Zuwendungen können dazu führen, dass die Schenkungs- und Erbschaftssteuer aufgrund der Nutzung der Freibeträge entfallen.

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