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Hilfe und Infos zur Kleinunternehmerregelung

Hilfe und Infos zur Kleinunternehmerregelung

Hilfe und Infos zur Kleinunternehmerregelung

Die folgenden Informationen sollen Selbstständigen Hilfestellungen und Informationen zur Kleinunternehmerregelung vermitteln. Es geht um die Frage, was ein Kleinunternehmer ist und welche Besonderheiten die Kleinunternehmerregelung im Bereich der Steuer vorsieht.

Inhalt und Formulierung der Kleinunternehmerregelung?

Der wesentliche Inhalt der Kleinunternehmerregelung ist in §19 UStG (Umsatzsteuergesetz) formuliert. Der Paragraph erklärt, dass „die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer […] von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben [wird], wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“

Damit gilt: Wer vom Finanzamt als Kleinunternehmer anerkannt ist, braucht in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen, bekommt aber im Gegenzug die Vorsteuer nicht erstattet. Ziel der Regelung ist es, Geschäftsleuten mit niedrigen Jahresumsätzen ihre Geschäftstätigkeit zu erleichtern.

Was ist ein Kleinunternehmer und wo liegt die Grenze?

Entsprechend der Formulierung in §19 UStG ist somit derjenige Unternehmer ein Kleinunternehmer, dessen Umsatz mit umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen im Vorjahr die Grenze von 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegen wird. Die Regelung sieht keine spezielle Definition des Begriffs „Unternehmer“ vor. Somit ist derjenige ein Unternehmer, der im Inland eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Die Tätigkeit gilt dann als gewerblich oder beruflich, wenn sie auf Dauer angelegt ist und zur Erzielung von Einnahmen dient.

Zu beachten gilt jedoch: Bei der Ermittlung der für die Umsatzsteuer maßgeblichen Grenze aller erzielten Umsätze wird die gesamte berufliche und gewerbliche Tätigkeit des Unternehmers betrachtet. Daher kann eine einzelne natürliche und juristische Person nicht mehrere Kleinunternehmen führen.

Der Status als Kleinunternehmer ist nicht an eine besondere Rechtsform gebunden: Natürliche Personen, Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) und auch juristische Personen (Unternehmergesellschaft, Aktiengesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts) können Kleinunternehmer sein.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung für Selbstständige?

Die Kleinunternehmerregelung befreit den als Kleinunternehmer anerkannten Selbstständigen von den mit der Zahlung der Umsatzsteuer verbundenen Verwaltungsaufgaben. Somit muss der Kleinunternehmer nicht mehr den jeweils maßgeblichen Satz der Umsatzsteuer ermitteln und er kann auf die Unterscheidung zwischen Netto-Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer verzichten. Zudem entfallen die Ermittlung des Vorsteueranteils und der Zahllast sowie die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Zahllastüberweisungen. Der Kleinunternehmer kann sich somit auf die Abgabe der jährlichen Umsatzsteuererklärung beschränken und hierbei einfach die steuerpflichtigen Umsätze der letzten beiden Jahre eintragen.

Wie kann man sich als Kleinunternehmer anmelden?

Die Entscheidung, ob von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht werden soll, ist dem zuständigen Finanzamt auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitzuteilen. Wer auf die Anmeldung als Kleinunternehmer verzichtet, ist an diese Entscheidung für die nächsten fünf Jahre gebunden.  

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