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Steuern sparen durch Immobilien: So machen Sie sie steuerlich geltend

Steuern sparen durch Immobilien: So machen Sie sie steuerlich geltend

Steuern sparen mit Immobilien, die als Eigenheim genutzt werden

Als Eigenheimbesitzer können Sie Steuern sparen mit einer Immobilie, indem Sie die Tilgungsleistungen für die Eigenheimfinanzierung sowie die Ausgaben für Handwerker- und Haushaltsleistungen absetzen. Wenn Sie Reparaturen oder haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Gartenarbeit, Reinigung) durchführen lassen, rechnet das Finanzamt 20 Prozent der Kosten auf die Steuer an. Diese Steuerersparnis ist auf die Arbeitskosten und auf einen Höchstbetrag von 1.200 Euro jährlich beschränkt. Den Materialaufwand tragen Sie zur Gänze selbst.

Bewohnen Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude und lassen Sie dieses modernisieren, können Sie zusätzlich Steuern sparen mit der Immobilie. In diesem Fall akzeptiert das Finanzamt diese Sonderabschreibungen für die Gebäudeinstandhaltung:

  • in den ersten acht Jahren 9 Prozent der Modernisierungskosten
  • in den nächsten vier Jahren 7 Prozent der Modernisierungskosten
  • über 50 Jahre 2 Prozent der Anschaffungskosten

Steuern sparen mit Immobilien, die Kapitalanlagen sind

Als Kapitalanleger können Sie Steuern sparen mit Immobilien, indem Sie einen Teilbetrag der Anschaffungs- oder Herstellungskosten absetzen:

Bei Objekten, deren Errichtungsdatum vor dem 31. Dezember 1924 liegt, ist über einen Zeitraum von 40 Jahren jährlich eine Steuerersparnis von 2,5 Prozent der besagten Kosten möglich.

Wurde das Gebäude nach dem Jahr 1924 erbaut, können Sie über einen Zeitraum von 50 Jahren 2 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten von der Steuer absetzen. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Immobilie gekauft oder selbst gebaut haben.

Eine zusätzliche Steuerersparnis ergibt sich, wenn Sie die jährlichen Grundsteuer-Ausgaben als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung ausweisen. Bei denkmalgeschützten Objekten gelten die oben genannten Steuererleichterungen.

Steuern sparen mit Immobilien, die in Vermietung stehen

Im Zuge der Vermietung fallen laufende Ausgaben an. Sie können Steuern sparen mit Immobilien, indem Sie die Renovierungs- und Reparaturkosten zur Gänze als Werbungskosten in der Anlage V der Steuererklärung geltend machen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Sie die Heizung reparieren oder Fenster erneuern lassen. Ob Sie die Gesamtkosten für ein Jahr oder gleichmäßig verteilt auf bis zu fünf Jahre absetzen, bleibt Ihnen überlassen.

Jene Nebenkosten, die der Mieter trägt,er scheinen als Einkünfte in Ihrer Steuererklärung, sind jedoch als Werbungskosten absetzbar. Dazu gehören die Kosten für Heizung, Wasser, Versicherung und Hausmeisterarbeiten. Führen Sie die Reinigungsarbeiten und die Schneeräumung selbst durch, können Sie Ihre Fahrtkosten sowie die Ausgaben für Material und Werkzeug geltend machen.

Zusätzlich sind noch diese Ausgaben von der Steuer absetzbar:

  • Immobilieninserate
  • Maklerprovisionen
  • Fahrt-, Telefon- und Portokosten
  • Honorare für Steuerberater und Anwälte
  • Kosten für Möbel und Inventar

Sie können solche Kosten auch dann geltend machen und Steuern sparen mit Immobilien, wenn diese leer stehen. Dies gilt dann, wenn Sie mit Inseraten, der Beauftragung eines Maklers oder Renovierungsarbeiten nachweisen, dass Sie einen Mieter suchen.

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