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Strafmaß Steuerhinterziehung: Welche Strafen drohen bei Steuerstraftaten?

Strafmaß Steuerhinterziehung: Welche Strafen drohen bei Steuerstraftaten?

Wer eine Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung begangen hat, wird sich früher oder später auch mit dem Strafmaß beschäftigen müssen. Die Strafe für den Täter hängt neben der Höhe der hinterzogenen Steuern von vielen weiteren Faktoren ab. Doch mit welcher Bestrafung müssen Steuersünder nun tatsächlich rechnen?

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe: Welche Strafe ist angemessen?

Welche Strafe für eine Steuerhinterziehung verhängt wird, entscheiden die deutschen Gerichte anhand der Leitlinien des BGH. Hierbei gilt:

Hinterzogene Steuern

Strafmaß für die Steuerhinterziehung

bis 1.000 Euro

Einstellung gegen Auflage

bis 50.000 Euro

Geldstrafe

bis 100.000 Euro

Geld- oder Freiheitsstrafe (bei besonders schwerer Steuerhinterziehung)

bis 1.000.000 Euro

Freiheitsstrafe, ggf. zusätzlich Geldstrafe

ab 1.000.000 Euro

Freiheitsstrafe, kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden

Die Rechtsprechung muss sich allerdings nicht nach dieser Staffelung richten, es sind lediglich Leitsätze. Strafmildernde oder -verschärfende Umstände können die Strafe für die Steuerhinterziehung beeinflussen. Ein guter Rechtsanwalt kann hier für den Täter viel erreichen.

Strafmildernde und strafschärfende Gründe

Bei der Strafzumessung können zahlreiche Faktoren sowohl strafmildernd als auch strafschärfend wirken. Es gibt hierfür im Steuerstrafrecht keine abschließende Aufzählung. Relevant sind aber vor allem diese Faktoren:

Strafmildernde Gründe

Strafschärfende Gründe

  • Steuerhinterziehung nicht wegen eigener Motive, sondern um anderen zu helfen (z. B. Rettung eines Unternehmens)
  • steuerliche Unerfahrenheit / geringer Bildungsstand (z. B. blindes Vertrauen in den Steuerberater)
  • hohes Alter oder Krankheit
  • geringer Umfang der Steuerhinterziehung im Vergleich zur gezahlten Steuer
  • steuerehrliches Verhalten von mehreren Jahren
  • Beendigung der Steuerhinterziehung aus eigenem Antrieb
  • frühes Geständnis
  • Nachzahlung der verkürzten Steuern bzw. Wiedergutmachung des entstandenen Schadens
  • Steuerhinterziehung auf Zeit
  • fehlgeschlagene Selbstanzeige gegenüber dem Finanzamt, sofern der Steuersünder wirklich zur Steuerehrlichkeit zurückkehren wollte
  • aktive Mitarbeit an der Aufklärung der Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung
  • Ziel der persönlichen Bereicherung
  • ausreichende Vorkenntnisse und Erfahrungen aus dem Steuerrecht
  • Planung einer auf Dauer oder einen größeren Umfang angelegten Steuerhinterziehung
  • gewerbsmäßige Steuerhinterziehung
  • Tätigung systematischer Scheingeschäfte zur Minderung der Steuer
  • Schaffung schwer aufklärbarer Umstände (z. B. durch Gewinnverlagerung ins Ausland)
  • Existenz anpassungsfähiger Systeme für die Steuerhinterziehung
  • bereits verjährte Steuerhinterziehung in hohem Maße
  • Hinterziehung von treuhänderisch verwalteten Steuern
  • mehrjährige Steuerhinterziehung
  • enorme kriminelle Energie (z. B. gefälschte Dokumente)

Mit der richtigen Argumentation kann der Rechtsanwalt also durchaus die Höhe der Geldstrafe bzw. die Dauer einer Freiheitsstrafe beeinflussen. Auch eine mit dem Steuerberater ausgearbeitete Selbstanzeige ist in vielen Fällen sinnvoll.

Die tatsächliche Höhe der Strafe für Steuerhinterziehung

Wird eine Geldstrafe verhängt, bemisst die Rechtsprechung diese anhand der Tagessätze. Das Steuerstrafrecht sieht ein Strafmaß von 5 bis 360 Tagessätzen vor. Da Tagessätze bis zu 30.000 Euro möglich sind, kann die maximale Geldstrafe also bis zu 10,8 Millionen Euro betragen. Auf eine Steuerhinterziehung steht außerdem eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Eine solche Strafe kann in Abhängigkeit vom Einzelfall zur Bewährung ausgesetzt werden. Liegt jedoch ein besonders schwerer Fall vor, kann sich das Gericht in einem Bereich zwischen sechs Monaten und bis zu zehn Jahren bewegen. Die Aussetzung zur Bewährung ist in diesen Fällen nicht möglich.

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