Steuerhinterziehung im Internet: Onlinehandel von Waren ohne Gewerbeanmeldung
Samstag, 22 September 2018. Veröffentlicht in Allgemein
Das Internet macht es jedermann leicht, sich ein kleines (oder auch ein größeres) Nebeneinkommen aufzubauen. Die Briefmarken-Sammlung der Oma bei eBay versteigern oder einen Restposten an Modeschmuck einzeln weiterverkaufen – das Web bietet grenzenlose Möglichkeiten und nahezu für jedes Stück einen Abnehmer. Doch einer sieht dabei ganz genau hin: der Fiskus. Die Grenze zwischen privaten Verkäufen und gewerblichem Handel ist nämlich fließend und wird schneller überschritten, als so mancher Onlinehändler glauben würde – und schon steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Was viele nicht wissen: Die Steuerfahnder recherchieren gezielt nach Schwarzhändlern, die im Internet erfolgreich, aber ohne Gewerbeschein, Waren verkaufen.